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Antifa darf - gehbehinderte "Nazi-Oma" abgeführt
In München fand zum ersten Mal eine Fridays gegen Altersarmut-Mahnwache statt. Die neue S.A. darf straffrei Terror verbreiten. Obwohl das Versammlungsgesetz, § 21 sagt:
"Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Eine gehbehinderte "Oma", die eine S.A.-Fahne herunter riess, wurde von der Polizei hingegen abgeführt.
In München fand zum ersten Mal eine Fridays gegen Altersarmut-Mahnwache statt. Die neue S.A. darf straffrei Terror verbreiten. Obwohl das Versammlungsgesetz, § 21 sagt:
"Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Eine gehbehinderte "Oma", die eine S.A.-Fahne herunter riess, wurde von der Polizei hingegen abgeführt.