Reicht das oder ist das zu wenig?
Es ist klar, dass zu schlechte Menschen keine Schußwaffen besitzen sollten. Des Weiteren muss man weiter unterscheiden: die Anforderungen sind bei bloßem Waffenbesitz im eigenen Heim geringer, als wenn jemand mit umgeschnallter scharfer Schußwaffe durch die Gegend spazieren darf und logischerweise muss man dann ja auch mit der Waffe in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und somit auch Bahnhöfe betreten dürfen.
Man könnte einfach sagen, dass eine staatliche Waffenschulung und Prüfung für niedrigere Waffenklassen reichen sollte und zwar mit dem Argument, dass man ja auch einfach so einen Kfz-Führerschein machen kann aber ich denke doch, dass es weitere sinnvolle Kriterien geben sollte.
Trotzdem ist der Führerschein schon ein recht passender Vergleich, denn wieso sollte z.B. jemand ein Auto fahren dürfen, wenn er nicht mal für einen einfachen Waffenbesitz im Eigenheim taugen würde? Wer fit genug ist, Busfahrer, Zugführer, usw. zu sein, der sollte auch eine Waffe führen können, oder?
"Lkw-Fahrer mit 2,28 Promille an Autobahnraststätte erwischt"
http://www.spiegel.de/panorama/just...n-autobahnraststaette-erwischt-a-1277509.html
"Mit knapp 2,5 Promille: ICE-Lokführer rauscht an Wittenberg vorbei"
http://www.spiegel.de/panorama/just...mille-faehrt-an-bahnhof-vorbei-a-1247289.html
"Unfassbares auf Autobahn A8: Polizei zieht Lkw-Fahrer mit deutlich über vier Promille aus Verkehr"
http://de.sputniknews.com/panorama/20190511324939049-autobahn-a8-polizei-lkw-fahrer-vier-promille/
"Mit 4,6 Promille - Mann nimmt Polizeiwagen die Vorfahrt"
http://www.spiegel.de/panorama/just...-mit-4-6-promille-die-vorfahrt-a-1279522.html
"Polizei in Itzehoe stoppt Autofahrer mit fünf Promille"
http://www.spiegel.de/panorama/just...-autofahrer-mit-fuenf-promille-a-1290306.html
Dann gibt es auch noch Raser, Drängler, usw. und einige Tote und Verletzte:
"... Das Statistische Bundesamt sprach am Mittwoch von 3265 Verkehrstoten im Jahr 2018, das sei eine Zunahme von 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. ...
... Die Gesamtzahl der von der Polizei aufgenommenen Unfälle ging mit 0,4 Prozent leicht auf 2,6 Millionen zurück. Zu Sachschäden kam es in 2,3 Millionen Fällen. Tote oder Verletzte gab es in 307 900 Fällen, das sind 1,7 Prozent mehr. Die Zahl der Verletzten stieg um 1,1 Prozent auf rund 394 000. ..."
http://www.rundschau-online.de/aus-...n-unfaellen-mit-fahrrad-und-motorrad-32112186
Andererseits sollten die Kriterien für den Waffenbesitz nicht zu lasch sein. Denkbar ist z.B. dass Waffenbesitzer nicht drogensüchtig sein dürfen und auch keine Psychopharmaka nehmen dürfen. Siehe auch
Amok: Der ausschlaggebende Auslöser Antidepressiva?
Eine ganz einfache Lösung dazu sind nichtinvasive Drogenkontrollen (z.B. Atemtest, Urinprobe, Haarprobe, usw.), die der Staat bei Waffenbesitzern jederzeit durchführen darf - wenn eine nichtinvasive Drogenkontrolle mutmaßlichen Drogengebrauch vermuten läßt, darf es auch Blutproben geben aber natürlich darf es nicht einfach so massenweise Blutproben bei Waffenbesitzern geben.
In Verbindung mit spürbaren Strafen (Geldstrafe reicht) und Verlust des Waffenscheins ist das eine sehr wirksame Maßnahme und auch ein einfaches Grundprinzip: der Bürger muss zwischen Macht/Verantwortung und Drogen wählen. Waffenbesitzer sollten nur Alkohlfreies oder hinreichend Alkohlreduziertes trinken.
So und jetzt denkt mal an die Bayern - vermutlich trinkt die Mehrheit der bayrischen Waffenbesitzer Alkohl und vermutlich ist ein erheblicher Teil drogensüchtig. Nun, da muss es dann nur mal ein paar Tote durch drogensüchtige Waffenbesitzer geben. Andererseits zeigt das aber auch, dass in Deutschland trotzdem relativ wenig mit Waffen passiert.
"... Die schweizerische Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt, da Besitz und Erwerb von Waffen und Munition grundsätzlich jedem unbescholtenen Bürger gestattet wird, sofern das Gesetz dazu keine besonderen Bestimmungen enthält. ...
... Keinen Waffenerwerbsschein benötigt, wer einschüssige Gewehre oder einschüssige Nachbildungen von Vorderladern erwerben will. Ebenfalls ohne Erwerbsschein sind Jagdwaffen und Repetiergewehre – darunter fallen auch alte Ordonanzwaffen wie die Karabiner 11 und Karabiner 31 – für Sportschützen zu erwerben. ... Die gleichen Regelungen gelten auch für den Erwerb von Munition. An Schiessanlässen kann diese vereinfacht erworben werden. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht verschossene Munition mit nach Hause nehmen (Ausnahme Bundesübungen, hier kommt der Munitionsbefehl der Armee zur Anwendung). ..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Schweiz) (es gibt weitere, strengere Bestimmungen als die hier zitierten)
Nun, die Schweiz kommt damit anscheinend klar aber ich denke doch, man sollte da im Gedanken an Millionen zu schlechter Menschen nicht zu lax sein und auch ein paar strengere Kriterien haben. Ein zu laxes Waffenrecht ist in Deutschland vermutlich nicht durchsetzbar und das ist auch gut so aber andererseits kann es auch ein neues deutsches Selbstverständnis geben, wonach gute Deutsche leichter einen Waffenschein erwerben können.
Ein wichtiger Aspekt ist eine staatliche Prüfung: schriftlich, mündlich und praktisch. Staatliche Prüfer sollen ohne Begründung eine weitere/nähere (z.B. psychologische) Untersuchung des (ihnen irgendwie verdächtig erscheinenden) Waffeninteressenten anordnen können, die dieser mit einem Waffenverzicht umgehen kann. Eine Waffenschule zur Prüfungsvorbereitung kann ggf. privat sein. Im Prinzip ist das dann mit einem Führerscheinerwerb vergleichbar und Millionen Deutsche könnten Schußwaffen besitzen.
Gleichzeitig - und das ist ohne Wenn und Aber durchzusetzen - sollen schlechte Menschen entwaffnet werden und wenn noch so viele Junkies, Drogensüchtige, sadistische Spaßjäger, usw. darob maulen. Drogenkontrollen haben beim Waffenschein definitiv ein Aspekt zu sein - man denke nicht nur an ein gelegentliches Bierchen nach Feierabend, sondern dass Hunderttausende Psychopharmaka oder illegale Drogen schlucken oder süchtig sind. In Zukunft kann es auch automatisierte Charakter-/Psychotests durch KI geben.
Über Details kann man ja noch diskutieren, da sind auch gute Experten gefragt aber Volksbewaffnung kann für eine patriotische Partei ein interessantes Thema sein: alleine schon deswegen, weil das ein spannendes Thema ist, wo jeder mitreden kann und irgendeine Meinung hat. Mit Volksbewaffnung kann eine Partei bekannter werden.
Eine gute Partei darf da keine Angst vor der Forderung nach Entwaffnung schlechter Menschen und nach hinreichend strengen Kriterien für Waffenschein und Waffenbesitz haben. Drogensüchtige Waffenbesitzer sind in Deutschland eine Minderheit. Viele deutsche Bürger wollen die Entwaffnung schlechter Menschen und hätten u.U. selbst gerne eine Waffe. Da muss man doch nur mal gucken, wie schon der kleine Waffenschein ankommt:
"... Die Zahl der Menschen, die einen Kleinen Waffenschein besitzen, ist in Deutschland deutlich gestiegen. Derzeit sind rund 640.000 Bürger berechtigt, eine Schreckschusspistole oder vergleichbare Waffen zu tragen – 2014 waren es nur 260.000. ..."
http://www.welt.de/politik/deutschl...chein-Immer-mehr-Deutsche-bewaffnen-sich.html
"... Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit einem PTB-Prüfzeichen versehen sein. ...
... Die Voraussetzungen für die Erteilung des Kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des (großen) Waffenscheins, der Antragsteller braucht aber kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden u. a. folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:
- keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
- sichere Aufbewahrung der Waffe
- Mindestalter 18 Jahre
- keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
- körperliche und geistige Eignung
... Die erhobene Gebühr variiert zwischen 30 und 150 €. Gemäß § 4 Abs. 3 WaffG hat die zuständige Behörde den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Dafür werden 15 bis 60 € Gebühr erhoben. ..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein
Es kann also auch eine Gebühr für das Waffenrecht geben und die kann auch abschrecken, ebenso wie regelmäßige Schießübungen (wenigstens die Munition und die Schießstandnutzung kosten Geld), usw.
Ein deutscher Waffenbesitzer sollte hinreichend körperlich und geistig geeigent sein und das bedeutet auch: sozial gerecht, verantwortungsbewusst, für einen guten Rechtsstaat sein. Ein deutscher Waffenbesitzer muss willens und hinreichend fähig sein, die Waffe zum Guten (für das Gute) einzusetzen.
Für einen Führerschein muss man auch einiges in Kauf nehmen, also kann es auch eine ordenliche Waffenschulung und Prüfung geben. Eine Schulung in Recht und erwünschtem Verhalten soll zum Waffenscheinerwerb gehören, ebenso wie der gewünschte Umgang mit Waffen. Ist klar, dass es da auch eine Prüfung und nähere Untersuchung von Verdachtsfällen geben muss. So geht das.
Call me stupid aber da geht was, gerade auch in Deutschland: die Deutschen können das, Deutschland schafft das. (alles imho)