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Vorwuf Ehrverletzung! Beschlagnahmung von Daten verhältnismäßig?

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Vorwuf Ehrverletzung! Beschlagnahmung von Daten verhältnismäßig?

Die Redaktion der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen musste am Montag der Polizei die Daten eines Foren-Nutzers übergeben. Diese hatte auf Betreiben des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) vom Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erwirkt. (Quelle)
Die Zeitung hat den entsprechenden Kommentar gelöscht. Das reicht dem CSU mann aber nicht. Er will klagen oder eine Entschuldigung.

Was ist eine Ehrverletzung? Und ist die Aktion der Behörden verhältnismäßig?
 

Uwe O.

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Die Redaktion der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen musste am Montag der Polizei die Daten eines Foren-Nutzers übergeben. Diese hatte auf Betreiben des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) vom Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erwirkt. (Quelle)
Die Zeitung hat den entsprechenden Kommentar gelöscht. Das reicht dem CSU mann aber nicht. Er will klagen oder eine Entschuldigung.

Was ist eine Ehrverletzung? Und ist die Aktion der Behörden verhältnismäßig?

Interessant ist, was der Anzeigenerstatter da so von sich gibt:

Ullrich erklärt dazu auf seiner Facebook-Seite, nicht er selbst, sondern ein unabhängiges Gericht habe die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet. "Dem lag eine Beleidigung meiner Person durch einen Nutzer im AZ-Forum zugrunde, welcher mich der Rechtsbeugung bezichtigte. Das ist und bleibt ehrverletzend. Ich werde meine Strafanzeige jedoch zurückziehen, wenn der User sich bei mir entschuldigt."

Da übt sich jemand im Nebelwerfen, damit im Fall der (erwarteten) Abweisung der Klage der Politiker unschuldig an der von ihm verursachten rechtswidrigen Maßnahme ist.

Uwe
 
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wieso, das Gericht hat richtig gehandelt. Die Beweismittel müssen gesichert werden zur Prüfung des Sachverhaltes. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen zur bewsisicherung obliegt der alleinigen richterlichen Hoheit. Das ist hinzunehmen, wer sich ermessensfehlerhaft behandelt fühlt, kann Remonstrieren, schiebt die Maßnahme nicht auf.

Was bedeutet also üble Nachrede/Ehrverletzung nach § 186 StGB?

Nach § 186 StGB macht sich strafbar, wer gegenüber Dritten über eine andere Person eine ehrverletzende Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr ist.
Eine ehrverletzende Tatsache liegt dann vor, wenn sie geeignet ist einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Tatsachen sind Geschehnisse, Zustände und Verhältnisse, die sinnlich wahrnehmbar sind. Einfacher gesagt, ist all das eine Tatsache, was wahr oder falsch sein kann, und somit auf seinen Wahrheitsgehalt hin überprüft werden kann.

Falls die Prüfung des gerichts nicht zu einem tatsächlichen Straftatbestand des § 186 StGB kommt, kann der Beschuldigte zivilrechtlich Schadensersatz einklagen. Das ist alles sinnvoll und im Sinne des Rechtstaates, der jeden seiner Bürger schützen muss, richtig.

Wo ist eigentlich das Problem, warum die Aufregung...????

echt :kopfkratz:
 
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wieso, das Gericht hat richtig gehandelt. Die Beweismittel müssen gesichert werden zur Prüfung des Sachverhaltes. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen zur bewsisicherung obliegt der alleinigen richterlichen Hoheit. Das ist hinzunehmen, wer sich ermessensfehlerhaft behandelt fühlt, kann Remonstrieren, schiebt die Maßnahme nicht auf.


Wo ist eigentlich das Problem, warum die Aufregung...????

echt :kopfkratz:


Die Zeitung hatte den Kommentar gelöscht.

Der User soll den Vorwurf der "Rechtsbeugung" geäußert haben.

Das soll eine Beleidigung sein? BZW eine Ehrverletzung?

Kann es wirklich sein, dass Politiker, die sich beleidigt fühlen, Durchsuchungen von Medienhäusern erwirken können?
Wenn es wirklich eine Beleidigung war, was wir ja im Detail nicht wissen, hätte da die Löschung durch die Redaktion nicht ausgereicht ?

Hier sind wir bei der Frage der Verhältnismäßigkeit!
 
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Interessant ist, was der Anzeigenerstatter da so von sich gibt:
Da übt sich jemand im Nebelwerfen, damit im Fall der (erwarteten) Abweisung der Klage der Politiker unschuldig an der von ihm verursachten rechtswidrigen Maßnahme ist.

Uwe

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Ullrich im Hintergrund da nicht seine Finger mit im Spiel hatte.

Natürlich ist es jetzt schwierig den fall abschließend zu beurteilen, da uns ja uch nicht bekannt ist, was der User ím Forum genau gepostet hat.

Trotzdem. ich bin der Meinung, dass die Redaktion für die Veröffentlichungen verantwortlich sind. Sie sind die Adresse. Ich meine, dass in solch einem Fall die Löschung ausreicht.
Allerdings bin ich kein Jurist. Deswegen hoffe ich, dass alle Betroffenen sich rechtlich zu Wehr setzten. Und dann bin ich mal gespannt, ob diese gerichtliche Anordnung im Nachgang vielleicht doch als unwirksam erklärt werden.

Die Augsburger Allgemeine sollte ein Interesse daran haben, dass Userdaten geschützt sind. Bin gespannt wie die sich aufstellen werden.
 
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mmmmhmm

Die Zeitung hatte den Kommentar gelöscht.

Der User soll den Vorwurf der "Rechtsbeugung" geäußert haben.

Das soll eine Beleidigung sein? BZW eine Ehrverletzung?

Kann es wirklich sein, dass Politiker, die sich beleidigt fühlen, Durchsuchungen von Medienhäusern erwirken können?
Wenn es wirklich eine Beleidigung war, was wir ja im Detail nicht wissen, hätte da die Löschung durch die Redaktion nicht ausgereicht ?

Hier sind wir bei der Frage der Verhältnismäßigkeit!

Ihr im Netz habt schon eine seltsame Vorstellung von Recht, Rechten und Umgang mit den Dingen die durch das Netzt entstehen....lach..:))

Außerdem ist im Netz eine scheußliche Arroganz vorhanden. Deshalb geschieht da viel zu wenig um den selbsternannten "Wahrern" von Wahrheit und den "wahren" Info-Besitzern müsste viel häufiger vor den Latz gefahren werden.

lach und echt.:kopfkratz:

Also die Löschung reicht nicht aus, weil die üble Nachrede da war und wenn sie nur einer gelesen hat, dann ist die in der Welt und fällt unter § 186 StGB...Nur bei der Strafmaßfindung kann auf den Umfang des Empfängerkreises in Abwägung der Schwere Rücksicht genommen werden. Also völlig rechtsstaatliches Handlen aller Organe. Der Schutz der Presse durch grundgesetzlich aufgestellte Rechte greift in dem Fall nicht, weil nicht journalistisch über einen Sachverhalt berichtet wurde, sondern explizit auf eine Person Wertungen abgegeben wurden .


Und noch mal : Dank an den Richter, der die Medien auch mal auf den Boden der tatsachen zurückholte.

echt:))
 
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Ihr im Netz habt schon eine seltsame Vorstellung von Recht, Rechten und Umgang mit den Dingen die durch das Netzt entstehen....lach..:))

Verstehe ich nicht?

Und noch mal : Dank an den Richter, der die Medien auch mal auf den Boden der tatsachen zurückholte.

echt:))

Hauptsache Medienschelte. Egal, ob etwas verhältnismäßig ist oder nicht!


Der User soll lt taz Interview gesagt haben:

„Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern sein Feierabend-Bier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht.“ Quelle

Christian Rath sagte dazu
Als Beleidigung könnte dies aber allenfalls dann strafbar sein, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelte.

Das ist aber abwegig: Ein Beamter gehört nicht zur Justiz und kann daher laut Strafgesetzbuch gar keine Rechtsbeugung begehen.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung war also eher ein grobes Werturteil und damit von der Meinungsfreiheit geschützt. Ohne Straftat bestand aber schon gar kein Grund für eine Durchsuchung.Quelle
Hervorhebungen von mir

Dieses Statement vö die taz zwar vor dem interview. Trotzdem finde ich die Bewertung schlüssig und passt auch zu dem Zitat von Herrn Ullrich. Fett unterstrichen"
 
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Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern sein Feierabend-Bier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht.“ Quelle


Christian Rath sagte dazu

Als Beleidigung könnte dies aber allenfalls dann strafbar sein, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelte.

Das ist aber abwegig: Ein Beamter gehört nicht zur Justiz und kann daher laut Strafgesetzbuch gar keine Rechtsbeugung begehen.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung war also eher ein grobes Werturteil und damit von der Meinungsfreiheit geschützt. Ohne Straftat bestand aber schon gar kein Grund für eine Durchsuchung

Falsch, jeder Amtsträger kann Rechtsbeugung begehen, sonst würde der Begriff Rechtsbeugung keinen Sinn machen. Und ein Amtsträger einer Eingriff - oder Ordnungsbehörde umso mehr er in die Belange der Bürger eingreifen kann.

Genau deshalb ist - um die Integrität dieser Behörden zu schützen - der von Herr Urllrich gewählte Weg und das Porcedere des Gerichts zu begrüßen. Das Gericht wird nach Würdigung aller Umstände ein Urtel finden.

Die Umstände sind aber erst einmal zu erhellen. Zu den Umständen gehört auch der Klarname und die Hintergründe des "Ehrabschneiders", denn der kann ja ebenfalls durch "Partei /Betroffener sein" irgendwie versuchen Herr Ullrich in seinem Interesse zu diskreditieren....muss das Gericht schon für die Umstände beurteilen können.

gut so

echt :))
 

Uwe O.

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@pec

Beachte:


Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO.

Da habe ich so meine Zweifel.

Uwe
 
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Auffassung Thomas Stadler (IT Anwalt) contra Nina Diercks

der IT Rechtsanwalt Thomas Stadler hat zu dem Vorgang folgende Rechtsauffassung:

Zum Vorwurf der Rechtsbeugung sagt er:
Diese Aussage ist meines Erachtens zwanglos dahingehend interpretierbar, dass der Ordnungsreferent Tankstellenbetreiber in rechtswidriger Art und Weise einzuschüchtern versucht. Es liegt also bereits die Annahme einer zulässigen Meinungsäußerung – jedenfalls bei der verfassungsrechtlich gebotenen meinungsfreundlichen Auslegung – nahe, weshalb ein Beschlagnahmebeschluss bereits mangels Straftat scheitert.
zum Thema Beschlagnahmung bzw Durchsuchung von Redaktionsräumen sagt er:

...Denn die Anordnung der Durchsuchung von Redaktionsräumen stellt einen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind auch anonyme Zuschriften Dritter, die im redaktionellen Teil der Zeitung oder Zeitschrift dokumentiert werden, vom Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 5 StPO umfasst.(...) Wegen der besonderen Bedeutung der Pressefreiheit und der Notwendigkeit des Schutzes des redaktionellen Raums, ist gerade bei der Anordnung der Durchsuchung von Redaktionen Zurückhaltung geboten. Es ist deshalb auch ganz grundsätzlich fraglich, ob eine einfache Beleidigung – die hier ohnehin nicht vorliegt – ausreichend sein kann, um die Durchsuchung redaktioneller Räumlichkeiten anzuordnen.
Quelle beider Zitate:
Natürlich gibt es auch andere Rechtsauffassungen. Hier:

Es lohnt sich deshalb beide Auffassungen zu lesen.

Ich glaube, dass sich, unabhängig dieser beiden aufgeführten rechtlichen Bewertungen, Ullrich in der Öffentlichkeit profilieren wollte, weil er wusste, dass es ein für und wider gibt. So bleibt man in der Öffentlichkeit. Schließlich kandidiert er für ein Bundestagsmandat.

Auch wenn ich den Kommentar von User Berdi in der Augsburger Allgemeinen nicht gerade für intelligent halte, darf man nicht vergessen, dass noch mehr auf dem Spiel steht.

Nämlich unter dem Schutz der Anonymität eine Meinung zu äußern. Das ist vielen ein Dorn im Auge. M.E auch denen, die gerade diesen Ullrich jetzt so zur Seite springen.
 
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genau..

@pec

Beachte:


Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO.

Da habe ich so meine Zweifel.

Uwe

das ist richtig und sinnvoll...dafür gibt es auch einen Schiedsmann und das Schiedsmannverfahren.

Da der Richter das sicher auch wußte, wird es noch andere Gründe gegeben haben, die zur Anordnung der Durchsuchung geführt haben.
 
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Es lohnt sich deshalb beide Auffassungen zu lesen.

richtig.

Ich glaube, dass sich, unabhängig dieser beiden aufgeführten rechtlichen Bewertungen, Ullrich in der Öffentlichkeit profilieren wollte, weil er wusste, dass es ein für und wider gibt. So bleibt man in der Öffentlichkeit. Schließlich kandidiert er für ein Bundestagsmandat.

Auch wenn ich den Kommentar von User Berdi in der Augsburger Allgemeinen nicht gerade für intelligent halte, darf man nicht vergessen, dass noch mehr auf dem Spiel steht.

Nämlich unter dem Schutz der Anonymität eine Meinung zu äußern. Das ist vielen ein Dorn im Auge. M.E auch denen, die gerade diesen Ullrich jetzt so zur Seite springen.

Kann man glauben, muss man aber nicht.

Bezüglich der Meinungsäußerung in der Anonymität sollte tatsächlich mal ein kleiner Riegel vorgeschoben werden. Natürlich ist es jedem - auch Irren - nicht zu verwehren ihre Meinung zu sagen. Es wäre allerdings sinnvoll, wenn die Betreiber von Netzen, die helfen Meinung zu verbreiten, etwas mehr auf die "Irren" der BRD , die Kaputniks und Co mal etwas mehr achten würden. Da wird viel Absurde, Krankes und Dämliches rausgehauen.

Viele große Printhäuser haben aus diesen Gründen, das Betreiben von Meinungsplattformen eingestellt. Einige müssen großem Aufwand treiben um diese Plattformen einigermaßen in "Form" zu halten. Zeigt, dass kein Zugewinn von demokratischen Element erreichbar ist, sondern eher die Therapiebedürftigkeit vieler Menscher in D.

Es laufen halt anonym viele Kaputniks durch Deutschland.

echt :))
 
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Bezüglich der Meinungsäußerung in der Anonymität sollte tatsächlich mal ein kleiner Riegel vorgeschoben werden. Natürlich ist es jedem - auch Irren - nicht zu verwehren ihre Meinung zu sagen. Es wäre allerdings sinnvoll, wenn die Betreiber von Netzen, die helfen Meinung zu verbreiten, etwas mehr auf die "Irren" der BRD , die Kaputniks und Co mal etwas mehr achten würden. Da wird viel Absurde, Krankes und Dämliches rausgehauen.

Nur drückst Du Dich damit vor dem Problem, wer denn den Meinungsdoktor abgeben soll, also denjenigen, der die Äußerungen auf den geistigen Gesundheitszustand ihres Senders untersucht. Die Mehrheit der Forumsuser? Die Admins? User Pécuchet? Doch wohl kaum. Ich möchte eigentlich keinem das Recht zugestehen, zu definieren, wer denn zu den Kaputtniks und Co gehört und was denn als absurd, krank und dämlich zu gelten hat. Da akzeptiere ich denn doch lieber die Wodims, Mephistos und Nebulöskadnezars.
 
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Nur drückst Du Dich damit vor dem Problem, wer denn den Meinungsdoktor abgeben soll, also denjenigen, der die Äußerungen auf den geistigen Gesundheitszustand ihres Senders untersucht. Die Mehrheit der Forumsuser? Die Admins? User Pécuchet? Doch wohl kaum. Ich möchte eigentlich keinem das Recht zugestehen, zu definieren, wer denn zu den Kaputtniks und Co gehört und was denn als absurd, krank und dämlich zu gelten hat. Da akzeptiere ich denn doch lieber die Wodims, Mephistos und Nebulöskadnezars.

Da haben wir halt das Dilemma....:kopfkratz: und wenn es ein Dilemma ist, dann ist dieses im Sinne der höheren Wertigkeit - also der Meinunsgfreiheit aufzulösen - so ist es gute demokratische freiheitliche Tradition!

Der pppplöde Pec möcht da auch nix bewerten ...der hat sein Späßeken...:))

Allerdings ist es auch gute alte demokratische und freiheitliche Tradition, Grenzen der freien Meinungsäußerung einzuhalten. Dies gelingt aber den Poster der Netzwelt immer weniger.

Die Welt und ihre Umstände werden komplizierter und der gemeine Mensch an sich - somit auch der pppplöde Pec - hat so seine Schwierigkeiten Schritt zu halten. Der gemeine Mensch an sich weiß das und denkt sich was dabei. Der ganz gemeine Mensch an sich meint, er müsste, das, was er als richtig in seiner Beschränktheit erkannt hat, als Wahrheitsverkündung dem "Volke" mitteilen. In privatim erntet er eine wegwerfende Handbewegung im Netz wird er zum Aufhänger der aufgescheuchten Kaputniks ( das eine t ist bewusst wegen Anlehung an den alten Piep-Piep-Piep gewählt ).

Unterhalb der Ebene des erkannten Dilemmas tritt da aber die Verantwortung derjenigen stark in den Vordergrund, die Netzwerke zur Verfügung stellen um Meinung zu verbreiten. Deshalb begrüßt der ppplöde Pec die Maßnahme des Augsburger Gerichts. Es sollte jeden Netzwerkbetreiber daran erinnern, dass er seine Verantwortung wahr nimmt.

Glücklicherweise ist es ja so, dass viele freie Netzwerke schnell als albern indentifizert werden können, da sie eine eineitige Weltsicht bis zum Exzess auslutschen (kann an den Einstellungen der Netzweltschaukler hier auf dieser Plattform trefflich nachvollzogen werden).

Diese werden dann von denen, die vielfältig informiert werden wollen, gemieden.

Letztlich bleibt vom ppppldöen Pec anzumerken: der behauptete Gewinn an demokratischer Freiheiten durch die Exitenz und Nutzung von Meinunsgplattformen ist minimal...eher erscheint dem ppplöden Pec es so, dass Aufregungspotential erhöht wird ohne sittlichen Mehrwert für die eigentlichen Probleme.

Bei der Bewältigung der eigentlichen Problem ist immer noch der eigene Verstand als Prio 1 gefordert...und dann hat der pppplöde Pec wieder sein Späßeken.

lach und echt :))
 

Uwe O.

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Da der Richter das sicher auch wußte, wird es noch andere Gründe gegeben haben, die zur Anordnung der Durchsuchung geführt haben.

Sicher doch.
Der Anzeigenerstatter ist CSU-Politiker.
Und da gelten sicher in Bayern andere Maßstäbe.

Uwe
 
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lach...

Sicher doch.
Der Anzeigenerstatter ist CSU-Politiker.
Und da gelten sicher in Bayern andere Maßstäbe.

Uwe

Wenn dem so ist, ist dem so und dann ist`s so!

Der Rechtsweg können die Augsburger bis Karlsruhe beschreiten und das liegt außerhalb von Bayern..

lach und echt :kopfkratz:
 
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Bezüglich der Meinungsäußerung in der Anonymität sollte tatsächlich mal ein kleiner Riegel vorgeschoben werden. Natürlich ist es jedem - auch Irren - nicht zu verwehren ihre Meinung zu sagen. Es wäre allerdings sinnvoll, wenn die Betreiber von Netzen, die helfen Meinung zu verbreiten, etwas mehr auf die "Irren" der BRD , die Kaputniks und Co mal etwas mehr achten würden. Da wird viel Absurde, Krankes und Dämliches rausgehauen.

Viele große Printhäuser haben aus diesen Gründen, das Betreiben von Meinungsplattformen eingestellt. Einige müssen großem Aufwand treiben um diese Plattformen einigermaßen in "Form" zu halten. Zeigt, dass kein Zugewinn von demokratischen Element erreichbar ist, sondern eher die Therapiebedürftigkeit vieler Menscher in D.

Es laufen halt anonym viele Kaputniks durch Deutschland.

echt :))

Ich gebe dir dahingehend Recht, dass durch die Verbreitung von Müll -und Troll- Kommentare kein fruchtbarer Meinungsdiskurs entstehen kann.

Aber deswegen darf die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.
Abhängig lebenede Menschen würde bei Wegfall des Anoymitäztsschutzes eine unzumatbare Hürde in den Weg gestelllt bekommen. Mit Klarnamen würden sich die Wenigsten dann noch trauen an Diskursen teilzunehmen. (Gerade wenn es um politische Meinungsäußerungen geht)

Snafu hat völlig recht. Wer soll denn da Meinungsdoktor spielen?

Einige Forenanbieter, gerade bei Angeboten wie z.B waz.de etc könnte ihre Qualität daghingehend verbesseren, wenn die Redakteure angehalten werden würden,auf Kommentare zu reagieren und sich aktiv in Diskussionen einzuschalten. Das würde die Qualität dann zwangsläufig verbessern.

Positives Beispiel ist z.B "der Freitag oder z.B Themen Blogs. Dort finden oft vielleicht emnotionale, aber nachdenkenswerte Diskurse statt. Auch deshalb, weil die Redakteuere und Blogger mitdiskutieren, aber auch zielgerecht moderieren.

Und natürlich gehört diese Plattform auch dazu :D
 

wodim

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Nur drückst Du Dich damit vor dem Problem, wer denn den Meinungsdoktor abgeben soll, also denjenigen, der die Äußerungen auf den geistigen Gesundheitszustand ihres Senders untersucht. Die Mehrheit der Forumsuser? Die Admins? User Pécuchet? Doch wohl kaum. Ich möchte eigentlich keinem das Recht zugestehen, zu definieren, wer denn zu den Kaputtniks und Co gehört und was denn als absurd, krank und dämlich zu gelten hat. Da akzeptiere ich denn doch lieber die Wodims, Mephistos und Nebulöskadnezars.
Wenn das dein Ernst sein soll, erkläre mir mal deine reichlich dämliche Reaktion auf mein Angebot. Sowas kann ich nämlich nicht akzeptieren. Wenigstens eine Entschuldigung hätte ich erwartet.
 
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Ich gebe dir dahingehend Recht, dass durch die Verbreitung von Müll -und Troll- Kommentare kein fruchtbarer Meinungsdiskurs entstehen kann.

ja na klar, aber das ist doch nicht DAS Problem, das sind Ärgernisse, für die jeder von uns irgendwie irgendwann selber mal verantwortlich ist.

Aber deswegen darf die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.
Abhängig lebenede Menschen würde bei Wegfall des Anoymitäztsschutzes eine unzumatbare Hürde in den Weg gestelllt bekommen. Mit Klarnamen würden sich die Wenigsten dann noch trauen an Diskursen teilzunehmen. (Gerade wenn es um politische Meinungsäußerungen geht)

Snafu hat völlig recht. Wer soll denn da Meinungsdoktor spielen?

Doch einschränken, nicht per ordre de mufti, sondern durch vernünftige Beschränkung. Es geht um die vielen Verquerten, die ihr eigenes Leben nicht im Griff habe, die das Kaputte in ihrem Dasein in die Welt heraus posaunen müssen. Die auch dann noch meinen, sie würden mit ihren Blogs etc. etwas zu einem politschen Diskurs beitragen. Die sind aber nur Seismograph des Bodensatzen einer undeffinierbaren Unzufriedenheit. Politsch gesehen ist das unter dem Begriff Stimmungsmache einzustufen.

Es kann im weiten All des www. - hier z.B. auch - die Anmaßung der Mittelmäßigkeit betrachtet werden, die sich in der Form zeigt, dass die Dinge, die nur in beschränkt möglichen Form vom Einzelnen angeeignet werden können, die sehr komplex sind, als großer Wurf dann von diesen "Weltbetrachtern" präsentiert werden. Es wird trefflich gemeint die Dinge durchsschaut zu haben und die Welt müsste ihr Phantasico nun mitgeteilen bekommmen.

Deshalb braucht´s keinen Meinungsdoktor, sondern Beschränkung auf - lass es mich - Fachforen nennen. Alles andere raus, weg in den Orkus! In diesen Fachforen kann treffllich gestritten werden. Da sorgt eine Administration für geregelte Nettiquette und die Fachleute schmeißen die schon raus, die meinen - z.B. in einem Physikforum die Einsteinsche Relativitättheorie mit Abakus-Berechnungen anzweiflen zu müssen. Zoologische Fachforen, wo jeder von den Kenner in die Lächerlichkeit getrieben wird, der Darwin mit Argumente aus dem Schmeil der Unterstufe angreift.

Das wäre echte Meinunsgbildung..da braucht´s keinen Meinungsdoktor für. Es braucht nur einen Nachweis zur Befähigung ein Blog oder ein Forum führen zu dürfen, durch enstprechende wissenschatliche oder berufliche Qualifikation.

alles andere ist Humbug und Betroffenheitstheater.

echt :))
 
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Doch einschränken, nicht per ordre de mufti, sondern durch vernünftige Beschränkung. Es geht um die vielen Verquerten, die ihr eigenes Leben nicht im Griff habe, die das Kaputte in ihrem Dasein in die Welt heraus posaunen müssen.
Aber wieso stört dich das denn. Kannst du doch wegklicken! Oder kommentieren!



Die auch dann noch meinen, sie würden mit ihren Blogs etc. etwas zu einem politschen Diskurs beitragen. Die sind aber nur Seismograph des Bodensatzen einer undeffinierbaren Unzufriedenheit. Politsch gesehen ist das unter dem Begriff Stimmungsmache einzustufen.

Stimmungsmache? Interessant! Dann sollten wir mal bei den Springermedien anfangen. Menschen mit Medienkompetenz erkennen auch versteckte Stimmungsmache

Es kann im weiten All des www. - hier z.B. auch - die Anmaßung der Mittelmäßigkeit betrachtet werden, die sich in der Form zeigt, dass die Dinge, die nur in beschränkt möglichen Form vom Einzelnen angeeignet werden können, die sehr komplex sind, als großer Wurf dann von diesen "Weltbetrachtern" präsentiert werden. Es wird trefflich gemeint die Dinge durchsschaut zu haben und die Welt müsste ihr Phantasico nun mitgeteilen bekommmen.

Also ich verstehe das Problem nicht. Man kann ja die Mittelmäßigkeit kritisieren. Gehört ja zur Meinungsfreiheit.
Und solange du die Leute nicht verhaften willst kann ich damit gut leben.

Ich sag es mal andersherum. In eine Welt ohne www können gewisser Sender wieder viel gezielter ihre Wahrheit an die Empfänger bringen. Und ich bin mir nicht sicher, ob sich dann Klasse gegen Mittelmäßigkeit durchsetzen wird. Ist doch eher eine Frage, wem die Sender gehören.
IM www kann Position und Gegenposition-Argumente und Gegenargumente gegenüber gestellt werden. Mit Eigenrecherche oder mit Hilfe einer Community.
Ich glaube es wird sich dann nachhaltig die Klasse der besseren und logischen Argumente durchsetzten

Deshalb braucht´s keinen Meinungsdoktor, sondern Beschränkung auf - lass es mich - Fachforen nennen. Alles andere raus, weg in den Orkus!
Das wäre echte Meinunsgbildung..da braucht´s keinen Meinungsdoktor für. Es braucht nur einen Nachweis zur Befähigung ein Blog oder ein Forum führen zu dürfen, durch enstprechende wissenschatliche oder berufliche Qualifikation.

Du willst also so eine Art Zulassungsbehörde für Blogs oder Foren. Wau!

Hört sich alles irgendwie nach Diktatur an! Beschränkung eben.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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