Für die aktuelle Legislaturperiode wurde der frühere Bundestagsauschuß für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in einen Ausschuß für Verkehr und digitale Infrastrukur umgewandelt. Möglicherweise wird es mal einen für Verkehr, digitale Infrastruktur und Familien geben, weil Familien ja auch durch Verkehr entstehen ...
Möglich ist alles, denn der momentane Vorsitzende dieses Ausschusses hat mich heute über abgeordnetenwatch.de wissen lassen, daß demnächst sehr viele Mitarbeiter der Exekutive und Judikative dauerbeurlaubt werden könnten. Auf Kosten des Steuerzahler selbstverständlich. Wie alles und immer.
So jedenfalls die einzig senkrechte Konsequenz aus der logischen Schlußfolgerung zu seiner Antwort auf eine Anfrage von mir zum Thema. Ich finde sie beängstigend und wäre glücklicher, wenn er gar nicht geantwortet hätte. Nachdem ich bereits das
MdB Hans-Michael Goldmann zum Versicherungsnotstand und Unfallopfermißstand über abgeordnetenwatch.de um Stellungnahme und Tätigkeit gebeten hatte, und der sich ein Jahr Zeit gelassen hatte für eine Antwort, die dann sowas von daneben war, daß man ihn an den Pranger stellen sollte, ist das Verhalten der Politiker eine unverschämte Volksverarschung. Auch die
Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz hatte sich in eiskalter Ignoranz über das hinweggesetzt, was mittlerweile jedes schuldlos schwer geschädigte Unfallopfer aushalten muß zu den oft irreparablen Schäden, die nicht wenigen ihr restliches Leben zur Qual machen und Familien zerstören.
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur, 22.04.2014
Von: (Ei Tschi)
Sehr geehrter Herr Burkert,
immernoch sind Geschädigte mit Personenschäden nicht durch die KFZ-Haftpflicht finanziell abgesichert. Vermutlich gibt es bis heute keinen einzigen Schadensfall, der korrekt nach Vertrag und Gesetz reguliert wurde! Dies, obwohl Rechts- und Versicherungswirtschaft gut verdienen, Assekuranzen lt. Dokumentation "Versichert und verschaukelt" ihren Spitzenkräften sogar Luxusbordellbesuche spendierten.
Nachdem ich die Ursachen und Wirkungskomponenten dieser gesellschaftlichen Entgleisung kenne, würde ich gerne von ihnen als Vorsitzendem des Verkehrsausschusses wissen, warum Volksvertreter nichts dagegen unternehmen, daß schuldlos schwer Geschädigte mit Personenschäden finanziell nicht abgesichert sind durch die Zwangshaftpflicht für Kraftfahrzeuge? Das "Ignoranzbollwerk Politik" ist beeindruckend wie beängstigend. Im Diskussionsboard "Politik sind wir" findet sich sogar ein Hinweis auf ihren Vorgänger. Der hatte sich ein Jahr Zeit gelassen, um mitzuteilen, daß er sich nicht zuständig fühlt ...
Das von der Bundesanstalt für Straßenwesen schon 1998 mit der Studie "Verbesserung der Verkehrssicherheit durch finanzielle Anreize" (BASt-Info 5/98) nachgewiesene erhebliche Unfallreduzierungspotential wird immernoch nicht ausgeschöpft! Bei der Expertenanhörung zur Studie brachte der ADAC beträchtliches Gewicht ein mit seiner ablehnenden Haltung. Am Vertrauen dieser sehr verkehrsgestaltenden Institution gibt es schon lange berechtigte Zweifel, denn auch nach öffentlichen Aufforderungen, sich gegen die Zermürbung und Ausbeutung von Unfallopfern zu engagieren, haben Verantwortliche des ADAC nicht unternommen, was wirklich geholfen hätte. Z. B. dafür sorgen, daß Betroffene nachvollziehbar aufgeklärt werden über das Gesetz, das die Wiedergutmachung ausfüllt ... Damit wären viele Unfallopfer in der Lage gewesen, ihre Ansprüche den Tatsachen entsprechend darzulegen und einzufordern.
Danke und Grüße!
Konfliktmanager und Rechtsjournalist
Antwort von Martin Burkert, 28.05.2014
Sehr geehrter (Ei Tschi),
vielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de
In Deutschland gibt es seit vielen Jahrzehnten eine gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie ist im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter geregelt, das Sie hier finden: www.gesetze-im-internet.de
Danach sind die Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung muss Sachschäden, sonstige Vermögensschäden und auch Personenschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Wer also mit einem nicht versicherten Fahrzeug fährt, macht sich strafbar.
Ein von den KFZ-Versicherern getragener Entschädigungsfonds deckt auch Schäden ab, für die trotz dieser Pflichtversicherung niemand aufkommt, z. B. bei Unfallflucht.
Ich kann daher keinen weiteren Regelungsbedarf erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert, MdB
Wenn es völlig ausreicht, Gesetze zu installieren, die auch als verwirklicht gelten, wenn dies definitiv nicht der Fall ist, können wir uns die Justiz sparen, die Polizei, den Wirtschaftskontrolldienst, Finanzämter und vieles andere, was bislang völlig unnötigerweise existierte ... Also haben Bürger sich nur angeblich nicht an Vorschriften gehalten. Vor allem bei der facettenreichen Steuergesetzgebung mit inzwischen sicher an die 80.000 Einzelvorschriften, müßte es unserem Staat doch so viel Geld in den Säckel spülen mit seinen Automatikgesetzen, daß man mal dringend nach dem Loch schauen sollte ... Eigentlich würde ein Gesetz genügen, das dem Geldsack unter Strafe verbietet, Geld zu verlieren ...
Möglicherweise irre ich mich auch, und nur die Versicherungswirtschaft ist mit einer Rechtsverwirklichungsautomatik ausgestattet. Könnte doch sein, daß Rechtsanwälte das nur noch nicht gemerkt haben. Wie sollen sie auch, wo sich Geschädigte doch so vieles einbilden, daß einem schlecht werden kann,
wenn man auf solche Plattformen stößt ...