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iranischen Todesrichter lässt sich mal eben in deutscher Klinik (privat) auf Vordermann bringen ...
ich schätze auf Empfehlung der Todes-Raute <> ... !
Shahroudi soll in seiner Amtszeit bis zu 2000 Todesurteile erlassen haben,
darunter auch gegen Minderjährige und Vergewaltigungsopfer.
Nachdem mehrere Anzeigen gegen Shahroudi durch Exil-Iraner und den früheren Bundestagsabgeordneten Volker Beck bei der Bundesanwaltschaft eingegangen waren, brach der frühere Richter die Behandlung ab und floh aus Deutschland zurück in den Iran, um einer möglichen Festnahme und Anklage zu entgehen...
Die Bundesanwaltschaft wird keine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den früheren iranischen obersten Richter Mahmoud Shahroudi (69) erheben.
„Ein Todesurteil – mag es nach unserem Verständnis auch noch so menschenverachtend sein – ist nach dem Gesetz nicht automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStG).“
Quasi völlig OK nach den Spielregeln der Bundesanwaltschaft ... pah ein paar geköpfte Kinder ... alles grün ... ?
also wenn die es schon so auslegen ... dann gewöht euch schon mal das die Scharia in Deutschland angekommen ist, und köpfen und Foltern wohl bald eine Tradition auf dem Oktoberfest wird ???
quelle:
https://www.bild.de/politik/inland/...en-iranischen-todesrichter-56386506.bild.html
ich schätze auf Empfehlung der Todes-Raute <> ... !
Shahroudi soll in seiner Amtszeit bis zu 2000 Todesurteile erlassen haben,
darunter auch gegen Minderjährige und Vergewaltigungsopfer.
Nachdem mehrere Anzeigen gegen Shahroudi durch Exil-Iraner und den früheren Bundestagsabgeordneten Volker Beck bei der Bundesanwaltschaft eingegangen waren, brach der frühere Richter die Behandlung ab und floh aus Deutschland zurück in den Iran, um einer möglichen Festnahme und Anklage zu entgehen...
Die Bundesanwaltschaft wird keine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den früheren iranischen obersten Richter Mahmoud Shahroudi (69) erheben.
„Ein Todesurteil – mag es nach unserem Verständnis auch noch so menschenverachtend sein – ist nach dem Gesetz nicht automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStG).“
Quasi völlig OK nach den Spielregeln der Bundesanwaltschaft ... pah ein paar geköpfte Kinder ... alles grün ... ?
also wenn die es schon so auslegen ... dann gewöht euch schon mal das die Scharia in Deutschland angekommen ist, und köpfen und Foltern wohl bald eine Tradition auf dem Oktoberfest wird ???
quelle:
https://www.bild.de/politik/inland/...en-iranischen-todesrichter-56386506.bild.html