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Sexualstrafrecht

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Unser Rechtssystem dient auch der Unterhaltung von Juristen. Die freuen sich darüber, dass es immer mehr Gesetze gibt und von rechtsblöden Bürgern geduldete Auslegungsspielräume, die defakto nicht rechtens sind.

Prof. Fischer beliebt, die Kommentare seiner Kolumne frei von Rechtsfehlern zu halten und korrigiert dazu laufend, was ihm mi§fällt. Den Hinweis des Kommentators QUIRL auf die bereits vorhandene gesetzliche Verpflchtung der Richter, allfällige Gesetzeslücken gerecht zu schlie§en, hat er nichts gemeint ...

Man kann übrigens kein perfektes Regelwerk zur Verfügung stellen. Lies den zweiten, dritten und vierten Block des "Z" dieser Z-Info. Dann weißt Du, warum die menschliche Kreativität immerwieder Schlupflöcher finden wird, und warum es deshalb so wichtig wäre, die Orientierung an wenigen "Grundrechten" zu forcieren.

Wenn Du statt in solch schräge Kolumnen ins richtige Leben schauen würdest, würdest Du merken, dass wir das schon alles haben:
Beispiel Internet - da glaubt ein User, er könne straffrei eine Musik oder einen Film runterladen. Was passiert? Er bekommt eine saftige Abmahnung eines Rechtsanwaltes von ca. 400,- €. Also ein teuer verkaufter Film/Musik.

Beispiel Schufa: Hol dir mal eine Schufa-Auskunft. Gesetzlich geregelt - einmal im Jahr kostenfrei! Was macht die Schufa? Die versteckt diese Möglichkeit so, dass man schon fast juristische Kenntnisse benötigt, um gratis die gesetzlich garantierte Auskunft kostenfrei zu erhalten!
 
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Sie haben vollkommen recht !
Nur würde ich vermuten, dass die Amputation von Zehen keinen "vornehmeren" Gang hervorruft. Es gibt ja die bekannten Beispiele von erfrorenen Zehen, die dann amputiert werden müssen. Den daraus resultierenden Gang sollten wir unseren Mädels nicht wünschen.-
Aber Scherz beiseite: die in religiösen Ritualen verwurzelten Rituale sind vor allem jüdische Tradition - und schon allein deswegen - nicht wirklich kritikwürdig.-
Kritik - sei sie auch noch so begründet - hat in Deutschland ihre klaren Grenzen. Das gilt vor allem für konkrete Konsequenzen in Fällen, in denen sich nicht nur Fachleute einig sind. Eine demokratische Situation ist bei uns mehr eine Form von Lippenbekenntnis, als von Realität.-
kataskopos

Welchen Hansel meinst Du???

Die Konsequenz möchte ich nicht bejahen:

Es wird ja in DE immer laut verkündet, bei uns herrscht Religions- und Kulturfreiheit, wobei die Grenzen im deutschen Recht liegen. Und eben diese Gesetze erlauben weder Körperverletzung, noch verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht.

Wenn Du jetzt mit dem jüdischen Glauben kommst und denen das hier erlaubst, müsste das Gesetz mit dem Zusatz "Riten und Rituale des jüdischen Glaubens sind davon nicht berührt." Dann würden mit Recht die Islamisten dagegen protestieren.

Wenn nun für die Religions- und Kulturfreiheit religiöse Beschneidungen an männlichen Kindern erlaubt würden, würden sich andere Religionen und Kulturen ungleich behandelt fühlen.
Wo wäre dann das Ende????
 

Psw - Redaktion/dh

Moderator
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@all
Leider ist der Threadersteller nicht bereit, seinen Erööffnungsbeitrag hinsichtlich des Diskussionsgegenstands hinreichend zu spezifizieren.
"Sexualstrafrecht" ist insofern ein weit ausschweifendes Thema und die verlinkte Kolumne thematisch sehr komplex.
Das Thema "Bescheneidungen" wird dagegen schon an anderer Stelle ggf. diskutiert siehe
http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/34027-Des-Mannes-körperliche-Befindlichkeiten.
Bitte setzen Sie das Thema ggf. dort fort. Thema geschlossen.

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