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Wann kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über die geplante Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vorlegen?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sei das Rahmengesetz für zentrale Fragen der beruflichen Bildung von Arbeitssklaven und regle derzeit gemeinsam mit der Handwerksordnung (HwO) für die Handwerksberufe mehr als 300 Ausbildungsberufe.
Es definiere unter anderem die Aufgaben der Lernorte und die Ausgestaltung der Ausbildungsverhältnisse, regle Rechte und Pflichten von auszubildendende Arbeitssklaven sowie ordnungspolitisch überwacht Fragen der Berufsbildung, wie zum Beispiel die Eignung von Ausbildungsstätten und -personal sowie Qualitätskriterien beruflicher Ausbildungen.
Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1969 (hat sich nicht viel verändert) habe sich das BBiG in seinen Grundzügen gut bewährt.
Aber Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen durch den staatlich geförderten Volks-Bildungsabbau,
den digitalen und demografischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft sei in den vergangenen Jahren aber auch immer wieder über einen möglichen Novellierungsbedarf diskutiert worden, (das sollte dann auch reichen)
um das Berufsbildungsgesetz an die Anforderungen einer modernen und zunehmend digitalisierten Arbeitswelt anzupassen und zugleich die Qualität der Ausbildung im Sinne der Auszubildenden zu erhöhen. (Gemeint ist - der allgemeinen Schul-Bildung anzupassen!)
Der Fachkräftemangel in Deutschland belegt doch, das sich das BBiG in seinen Grundzügen bis heute gut bewährt und die Qualität auch stimmt.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sei das Rahmengesetz für zentrale Fragen der beruflichen Bildung von Arbeitssklaven und regle derzeit gemeinsam mit der Handwerksordnung (HwO) für die Handwerksberufe mehr als 300 Ausbildungsberufe.
Es definiere unter anderem die Aufgaben der Lernorte und die Ausgestaltung der Ausbildungsverhältnisse, regle Rechte und Pflichten von auszubildendende Arbeitssklaven sowie ordnungspolitisch überwacht Fragen der Berufsbildung, wie zum Beispiel die Eignung von Ausbildungsstätten und -personal sowie Qualitätskriterien beruflicher Ausbildungen.
Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1969 (hat sich nicht viel verändert) habe sich das BBiG in seinen Grundzügen gut bewährt.
Aber Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen durch den staatlich geförderten Volks-Bildungsabbau,
den digitalen und demografischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft sei in den vergangenen Jahren aber auch immer wieder über einen möglichen Novellierungsbedarf diskutiert worden, (das sollte dann auch reichen)
um das Berufsbildungsgesetz an die Anforderungen einer modernen und zunehmend digitalisierten Arbeitswelt anzupassen und zugleich die Qualität der Ausbildung im Sinne der Auszubildenden zu erhöhen. (Gemeint ist - der allgemeinen Schul-Bildung anzupassen!)
Der Fachkräftemangel in Deutschland belegt doch, das sich das BBiG in seinen Grundzügen bis heute gut bewährt und die Qualität auch stimmt.