OP
- Registriert
- 12 Jan 2014
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 10
- Punkte Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
- Geschlecht
- --
- Thread Starter
- #21
Vielen Dank für eure nützlichen Beiträge!
Wir sind die EU Firma für öffentliche Angelegenheiten, die Frabo in diesem Fall von Beginn an unterstützt hat. Wir sind ebenfalls Mitglied des zuständigen technischen Komitees und somit Normierungsexperten.
Eure Kommentare erlauben es uns, eine fruchtbare Debatte zu führen. Im Folgenden ein paar Punkte, um einige Dinge klarzustellen, die wir in euren Kommentare gelesen haben.
1) Wir sind alle der Meinung, dass eine klare Information von Medienseite einige Grundregeln hat. In diesem Fall ist klar, dass die Hamburger Verbraucherschutzzentrale diese Grundregeln verletzt hat, indem sie sich das Recht herausgenommen hat, die eigene Meinung zu verbreiten, ohne eine Stellungnahme vonseiten Frabos zuzulassen. Es kann keine umfassende Information der Verbraucher ohne eine transparente Debatte geben. Korrekte Information nutzt allen Verbrauchern.
2) Während des Verfahrens in Düsseldorf und des letztendlichen Urteils wurde die DVGW nicht gezwungen, die europäischen oder die italienischen Standards anzuwenden. Stattdessen ist es während des vier Jahre dauernden Prozesses nicht gelungen, die hygienischen Begründungen des Zusatztest technisch nachzuweisen. Die DVGW hat beide Prozesse zum technischen wie zum wissenschaftlichen Nachweis des Zusatztests verloren.
3) Es trifft nicht zu, dass Frabos Dichtung nur Temperaturen bis 70° aushält, denn die deklarierte Maximaltemperatur, für welche die Dichtung auch getestet wurde, beträgt 95°. Dies steht überall.
4) Die Verbraucherzentrale Hamburg hat es abgelehnt, technische wie wissenschaftliche Informationen von Frabo zu erhalten (hierfür gibt es schriftliche Dokumente). Dies scheint uns nicht im Einklang mit den Verbraucherinteressen zu stehen, insbesondere im Fall von ‚konkreten‘ Sicherheitsbedenken.
5) Dadurch, dass die DVGW nicht in der Lage war, die technische Notwendigkeit des Zusatztests vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wie auch dem Europäischen Gerichtshof nachzuweisen, hat die Europäische Kommission im letzten Februar ein Verwaltungsverfahren gegen die Bundesrepublik begonnen. Darin wird darum gebeten, tiefgreifende Veränderungen in den Regularien des Bereichs in dem DVGW Vorschriften zur Anwendung kommen vorzunehmen. In dieser Hinsicht gibt es keinerlei Informationen für die deutschen Verbraucher.
6) DVGW wird sich am 15. Januar mit DIN treffen, um eine Einigung zu finden (dies wurde durch den Frabo Fall und Punkt 5 nötig). Laut dieser Einigung wird die DVGW nach mehr als 150 großartiger und hoch angesehener Geschichte aufhören, irgendeine Art von Normierungen eigenständig durchzuführen.
7) Es gab bislang auch noch keine Informationen, die erwähnen, dass der wahre Grund für den Frabo Fall die Kosten von Frabos Dichtung sind (welche sich für Gas- wie Wasserinstallationen verwenden lässt). Diese besteht aus einem modernerem Elastomer (dem gelben HNBR), welches fünfmal teurer ist, als die alte schwarze EPDM Dichtung, die von den deutschen Konkurrenten genutzt wird. Die großen Unternehmen würde ihre Profite aus den Fittings verlieren, sollten sie die neue Dichtung verwenden. Eine kleine Firma wie Frabo ist in dieser Hinsicht konkurrenzfähiger, da die Kosten geringer sind, und kann somit für die Installateure Ersparnisse von rund 15% bedeuten, sollten sie diese Art von Dichtungen für Gas- und Wasserinstallationen verwenden.
8) Wir glauben, dass eine ordentliche Ermittlung innerhalb der DVGW notwendig ist, um festzustellen, wer diese hoch angesehene Institution all diesen Risiken ohne bewiesenen wissenschaftlichen Grund ausgesetzt hat. Diese Meinung wird auch von vielen deutschen Installateuren, die sich mit Frabo in Verbindung gesetzt haben, geteilt. Ebenso von Experten innerhalb des deutschen Bereichsverbands (Dokumente hierzu sind öffentlich zugänglich).
Zumindest erlaubt uns zu sagen, dass diese Debatte ein gutes und demokratisches Zeichen im Interesse der Verbraucher ist. Verletzungen dieser Grundprinzipien sind niemals im öffentlichen Interesse oder im Verbraucherinteresse.
Wir freuen uns auf eure Kommentare und eine direkte Beteiligung von Plusminus und der Verbraucherzentrale Hamburg an dieser Diskussion.
Wir sind die EU Firma für öffentliche Angelegenheiten, die Frabo in diesem Fall von Beginn an unterstützt hat. Wir sind ebenfalls Mitglied des zuständigen technischen Komitees und somit Normierungsexperten.
Eure Kommentare erlauben es uns, eine fruchtbare Debatte zu führen. Im Folgenden ein paar Punkte, um einige Dinge klarzustellen, die wir in euren Kommentare gelesen haben.
1) Wir sind alle der Meinung, dass eine klare Information von Medienseite einige Grundregeln hat. In diesem Fall ist klar, dass die Hamburger Verbraucherschutzzentrale diese Grundregeln verletzt hat, indem sie sich das Recht herausgenommen hat, die eigene Meinung zu verbreiten, ohne eine Stellungnahme vonseiten Frabos zuzulassen. Es kann keine umfassende Information der Verbraucher ohne eine transparente Debatte geben. Korrekte Information nutzt allen Verbrauchern.
2) Während des Verfahrens in Düsseldorf und des letztendlichen Urteils wurde die DVGW nicht gezwungen, die europäischen oder die italienischen Standards anzuwenden. Stattdessen ist es während des vier Jahre dauernden Prozesses nicht gelungen, die hygienischen Begründungen des Zusatztest technisch nachzuweisen. Die DVGW hat beide Prozesse zum technischen wie zum wissenschaftlichen Nachweis des Zusatztests verloren.
3) Es trifft nicht zu, dass Frabos Dichtung nur Temperaturen bis 70° aushält, denn die deklarierte Maximaltemperatur, für welche die Dichtung auch getestet wurde, beträgt 95°. Dies steht überall.
4) Die Verbraucherzentrale Hamburg hat es abgelehnt, technische wie wissenschaftliche Informationen von Frabo zu erhalten (hierfür gibt es schriftliche Dokumente). Dies scheint uns nicht im Einklang mit den Verbraucherinteressen zu stehen, insbesondere im Fall von ‚konkreten‘ Sicherheitsbedenken.
5) Dadurch, dass die DVGW nicht in der Lage war, die technische Notwendigkeit des Zusatztests vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wie auch dem Europäischen Gerichtshof nachzuweisen, hat die Europäische Kommission im letzten Februar ein Verwaltungsverfahren gegen die Bundesrepublik begonnen. Darin wird darum gebeten, tiefgreifende Veränderungen in den Regularien des Bereichs in dem DVGW Vorschriften zur Anwendung kommen vorzunehmen. In dieser Hinsicht gibt es keinerlei Informationen für die deutschen Verbraucher.
6) DVGW wird sich am 15. Januar mit DIN treffen, um eine Einigung zu finden (dies wurde durch den Frabo Fall und Punkt 5 nötig). Laut dieser Einigung wird die DVGW nach mehr als 150 großartiger und hoch angesehener Geschichte aufhören, irgendeine Art von Normierungen eigenständig durchzuführen.
7) Es gab bislang auch noch keine Informationen, die erwähnen, dass der wahre Grund für den Frabo Fall die Kosten von Frabos Dichtung sind (welche sich für Gas- wie Wasserinstallationen verwenden lässt). Diese besteht aus einem modernerem Elastomer (dem gelben HNBR), welches fünfmal teurer ist, als die alte schwarze EPDM Dichtung, die von den deutschen Konkurrenten genutzt wird. Die großen Unternehmen würde ihre Profite aus den Fittings verlieren, sollten sie die neue Dichtung verwenden. Eine kleine Firma wie Frabo ist in dieser Hinsicht konkurrenzfähiger, da die Kosten geringer sind, und kann somit für die Installateure Ersparnisse von rund 15% bedeuten, sollten sie diese Art von Dichtungen für Gas- und Wasserinstallationen verwenden.
8) Wir glauben, dass eine ordentliche Ermittlung innerhalb der DVGW notwendig ist, um festzustellen, wer diese hoch angesehene Institution all diesen Risiken ohne bewiesenen wissenschaftlichen Grund ausgesetzt hat. Diese Meinung wird auch von vielen deutschen Installateuren, die sich mit Frabo in Verbindung gesetzt haben, geteilt. Ebenso von Experten innerhalb des deutschen Bereichsverbands (Dokumente hierzu sind öffentlich zugänglich).
Zumindest erlaubt uns zu sagen, dass diese Debatte ein gutes und demokratisches Zeichen im Interesse der Verbraucher ist. Verletzungen dieser Grundprinzipien sind niemals im öffentlichen Interesse oder im Verbraucherinteresse.
Wir freuen uns auf eure Kommentare und eine direkte Beteiligung von Plusminus und der Verbraucherzentrale Hamburg an dieser Diskussion.