Genau das ist der Schwachpunkt (nur bedingt offenkundig).
Richtig.
D.h. dass eine Partei, auch wenn sie offenkundig verfassungsfeindlich und menschenverachtend ist, beides wird ja im Urteil bejaht,
nur dann verboten werden kann, wenn sie auch Aussicht auf erfolgreiche Einflussnahme hat.
Wäre die NPD z. B. bei 10% und in den Landtagen vertreten und dergleichen, dann wäre sie gemäß Urteilsbegründung zwingend zu verbieten.
Und da findet sich der Schwachpunkt des Urteils wieder.
Es beinhaltet eine Wette auf die Zukunft.
P.S. die Minutenangaben Deines Links zeigen die formelle Eröffnung des Verfahrens und nicht die Begründung.
Man muss sich die Urteilsverkündung von vorne an anhören. Wenn eine Schwachstelle zu bemängeln ist dann folgende, das unsere Richter versucht haben auf äußerst diplomatische Art und Weise den Politfürsten ihre Meinung kund zu tun. Ich hatte bereits auf die entscheidenden Punkte von Minute 5:30 - ca 7:45 hingewiesen.
1. Diplomatisch ausgedrückt stellt das Bundesverfassungsgericht fest, das die Verfassung nicht in Stein gemeißelt ist, das sie im Rahmen der freiheitlich demokratischen Regeln jeder zeit geändert werden kann. Hierzu benötigt man eine Vision, was sie als Gesinnungs- und Weltanschauung auch richtig so formuliert haben.
2. Durchaus gibt es Mitglieder der NPD die durchaus auch verfassungsfeindliche Handlungen begangen haben oder wo man dies vermuten kann, dies reicht aber für ein Parteiverbot nicht aus, sofern diese Handlung mit der Philosophie und der politischen Handlung der gesamten Partei nicht konkret in Verbindung gebracht werden kann. Und diese Beweise für eine verfassungsfeindliche Handlung der gesamten NPD konnten nicht vorgebracht werden. Als Beispiel darf ich anfügen, wenn mehrere CDU - Politiker einen Putsch planen kann deswegen die CDU als Partei nicht verboten werden. Vielleicht so besser verständlich.
Dies halte ich für die wesentlichen Entscheidungsgründe. Alles andere ist schlichte Beschwichtigung.