Aber wirklich ... wenn's von Kopftüchern abhängt
Hallo, Uffzach!
Mitunter schon: es gibt gute Gründe, warum es für diesen Berufsstand eine Kleiderordnung gibt: natürlich sind auch Richter nur Menschen mit Überzeugungen, Vorurteilen, Abneigungen etc. Dennoch ist der entscheidende Punkt, daß durch eine vereinheitlichte Bekleidung sichtlich erkennbar sein soll, daß nicht die Person des Richters im Vordergrund steht, sondern das Gesetz. Und genau DAS schließt weltanschaulich geprägte Kleidung in dieser Position aus.
Anders gesagt: wer als Deutsche meint, aus religiös-weltanschaulichen Gründen ein Kopftuch tragen zu müssen, soll das tun - aber NICHT in öffentlichen Ämtern, im öffentlichen Dienst oder gesellschaftlich relevanten Funktionen. An einer Universität, gleich gar an einer juristischen Fakultät, hat sie dann schlicht nichts zu suchen. Wer das für unzumutbar hält, mag einen Einbürgerungsantrag in einem Land stellen, in dem das Tragen von Kopftüchern als Ausdruck der Weltanschauung Usus ist und sich dort dem Studium der Juristerei widmen...
Gruß -
Bendert
P.S.: Habe irgendwo gelesen, daß eine moslemische Gemeinde sich darüber beklagt, daß sich exakt gegenüber ihrer Moschee ein Bordell befände und sich dort nackte Frauen präsentierten (wenn ich den Artikel noch finde, stelle ich den Link gern ein).
Jetzt nehmen wir mal an, der Fall geht ans zuständige Verwaltungsgericht und vor den Parteien steht eine Kopftuchträgerin, um über die Anträge zu entscheiden: wie viel Objektivität kann man gegebenenfalls bei der Beurteilung des Sachverhalts erwarten? Und selbst dann, wenn man argumentieren mag, daß diese Moslemin aufgrund ihrer Bildung und Ausbildung nicht minder objektiv sein müsse, nur weil sie ein Kopftuch trägt und sich damit als solche definiert, und argumentiert man weiter, daß sie dennoch durchaus in der Lage sein kann, die Klage einer solchen Gemeinde auch abschlägig zu bescheiden, wenn die Rechtslage den Betrieb eines Bordells schützt: wenn sie den Arsch in der Buxe hat, erforderlichenfalls zugunsten des deutschen Rechts auf moslemische Moralvorstellungen - auf gut Deutsch gesagt - zu schaißen, dann wiederum ist sie so säkular und verfügt über soviel innere Unabhängigkeit, daß sie für ein glückliches Leben garantiert alles braucht, nur kein Kopftuch.
On, nein, so einfach ist das nicht. Ich gebe Harry mit seiner These, hier vollziehe sich die gezielte Infiltration unserer gesellschaftlichen und politischen Instanzen durch eine ganz bestimmte Weltanschauung, vollkommen recht.
P.P.S.: Das konkrete Beispiel stammt aus Pinneberg:
http://www.abendblatt.de/region/pin...slime-kaempfen-gegen-Bordell-vor-Moschee.html
Wohlgemerkt, es geht hier NICHT um die Frage, ob ein solches Etablissement in der unmittelbaren Nachbarschaft sich nur bei moslemischen Anwohnern einer, wollen mal sagen: eher geringen Popularität erfreut. Immerhin hat es auch schon Deutsche gegeben, die gegen die Einrichtung von Hospizen in ihrer Wohngegend geklagt haben und dergleichen mehr. Es geht hier nur und ausschließlich um die Frage, WAS das jeweils geltende Recht hergibt und ob und wie es im Klagefall von Richtern um- und durchgesetzt wird, eben auch dann, wenn die Entscheidung unpopulär ausfallen muß.