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....Da fallen die Kosten in der Regel nicht den Sozialkassen zur Last, sondern den Haftpflichtversicherern.
Die Kosten für jene Verletzungen, die sich Autofahrer durch ihr Fehlverhalten selbst zuziehen, werden definitiv nicht durch die Haftpflichtversicherung, sondern durch die Krankenkassen gezahlt. Welche Versicherung für Personenschäden an Dritten in solchen Fällen aufkommt, weiß ich nicht. Mit Sicherheit wird es nicht zu 100 % die Kfz-Haftpflichtversicherung des unfallverurachenden Autofahrers sein.
Übrigens weiß auch nicht, ob [MENTION=31]Spökes[/MENTION] ein Kampfradler ist, nur weil er sich für einen Ausbau der Fahrradinfrastruktur ausspricht.
Diese "Kampfradler" gibt es und noch nicht mal allzu Wenige davon. Kennzeichen hiervon ist ein Verhalten des "Wegklingelns", Anschnauzens von vermeintlich zu langsamen anderen Radfahrenden, auf den zu knapp bemessenen Radwegen, und sonstige Arten von Bedrängungen. Eine Verhaltensweise, die sich in nichts vom (Licht-) Hupen und sonstigem Gehampel der "zügigfahrendenden" Autofahrenden unterscheidet. Allerdings machen sich hier die Radfahrenden untereinander das Leben schwer.
Dieses Getue "die bösen" Radfahrer gegen die regelkonformen übrigen Verkehrsteilnehmer (-innen) ist etwas, was man lieber [MENTION=2216]Le Bon[/MENTION] überlassen sollte.
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