Tafkas alles Blödsinn?
Zitat:
http://derprophet.info/inhalt/toetungsverbot-htm/
„Das Tötungsverbot im Islam
„Auch wenn es die meisten Muslime nicht wahrhaben wollen, der Terror kommt aus dem Herzen des Islams, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle, die nicht nach den Regeln des Korans leben und handeln, also gegen Demokraten, abendländisch inspirierte Denker und Wissenschaftler, gegen Agnostiker und Atheisten. Und er richtet sich vor allem gegen Frauen.“ Zafer Senocak, türkischer Schriftsteller
Zusammenfassung
Im Koran ist Mord und Selbstmord als schwere Sünde ausgewiesen. Mord muss hienieden mittels Blutrache vergolten werden. Über die letale Vergeltungsforderung im Diesseits hinaus hat Allah im Jenseits für den Delinquenten ein grosses Feuer angezündet.
Im Zusammenhang mit Mord muß allerdings auf zwei gewichtige Spezialitäten der islamischen Heilslehre verwiesen werden:
1. Der Koran fordert an mehreren Stellen ganz klar: „ein Gläubiger darf keinen Gläubigen töten“ womit gesagt wird, daß das islamische Tötungsverbot eigentlich nur zwischen muslimen Geltung hat.
2. Sogar schon in den meisten Koranversen, die vom Tötungsverbot handeln und den dazugehörenden exegetischen Erläuterungen als auch in unzähligen weiteren Stellen des Dogmas werden die Ausnahmen klar umschrieben:
– Apostasie
– Unzucht (außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität)
– Blutrache
– Verderben stiften auf Erden
– Liquidierung politischer Gegner (Lynchjustiz)
– Die Bestrafung der Heuchler
– Blasphemie
– Kampf gegen Gläubige, die “sich vergehen”
– Unglaube („Heiliger Krieg“)
Ist im islamischen Dogma überhaupt ein Tötungsverbot ausformuliert? Hat Allah das Töten generell untersagt oder gibt es dazu Ausnahmen? Beinhaltet der Koran womöglich sogar die explizit festgelegte Verpflichtung zum Töten? Wenn ja – wer soll oder muß umgebracht werden?
Wie die folgenden Ausführungen belegen, untersagt Allah im Koran an verschiedenen Stellen den Mord, welcher, wie auch der Selbstmord, eigentlich als schwere Sünde angesehen wird. Mord wird nicht nur im Diesseits sondern auch im Jenseits bestraft:
„ein Gläubiger darf keinen Gläubigen töten“:
Das hier zitierte Tötungsverbot aus dem 92. Vers von Sure 4 weist allerdings schon auf die folgenreichste Auswirkung der zweigleisigen moralischen Logik im Islam hin: die Zweiteilung der Menschheit in Gläubige (Rechtgeleitete) und Ungläubige (Menschen zweiter Klasse) mit allen sozialpolitischen und juristischen Konsequenzen.
Entsprechend der Dualität oder Zweigleisigkeit der islamischen Lehre beziehen sich die Bestimmungen zum Schutze des Lebens im Wesentlichen nur auf muslime. Da Ungläubige (kuffar) subhumane Wesen sind, stellt das islamische Dogma im Falle von Mord für sie andere Ausführungsbestimmungen bereit:
► 3.2. Ungläubige
Gemäß der dualistischen Betrachtungsweise im Islam können zwei logisch und moralisch sich widersprechende Anweisungen nebeneinander stehen und beide können für sich Gültigkeit beanspruchen – je nach Sachlage.
► Das Studium des politischen Islam
► Der „wirkliche“ Mohammed, islamische Dualität und die absolute Unterwerfung
Das Tötungsverbot im Islam, bzw. die substantiellen Ausnahmen dazu, sind von der Logik dieser Zweiteilung beherrscht. In den Fällen von:
• – Apostasie
– Unzucht (außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität)
– Blutrache
– Verderben stiften auf Erden
– Liquidierung politischer Gegner (Lynchjustiz)
– Die Bestrafung der Heuchler
– Blasphemie
– Kampf gegen Gläubige, die „sich vergehen“
wendet sich die letale Konsequenz des islamischen Dogmas gegen die muslime selber. Entsprechend dem universalen/totalitären Anspruch des Islam werden im Falle von Blasphemie und Liquidierung politischer Gegner (Lynchjustiz) allerdings nicht nur Rechtgeleitete sondern auch Ungläubige zur tödlichen Rechenschaft gezogen.
Ferner ist zu beachten, daß sich die Trennlinie zwischen einem Gläubigen und einem Ungläubigen auch fließend ausgestalten kann. In diesem dogmatischen Unschärfenbereich verfängt sich ein muslim, wenn er den absolut geforderten Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten verletzt und damit den Zorn des Allmächtigen und, für diesen stellvertretend, der mit Bestrafungsbefugnis ausgestatteten umma (islamische Gemeinde) auf sich zieht.
Die zahlenmäßig umfangreichsten Ausnahmen zum Tötungsverbot umfassen allerdings all die Kampfbefehle, die Allah zur weltweiten Installation des einzig richtigen Glaubens, dem „Heiligen Krieg“, erlassen hat.