Dagegen kann man gerichtlich vorgehen. Es gibt nichts hinterhältigeres als einen Giftmord.
Die Praxis zeigt aber auch, dass es weder klare Gesetze gibt, die sich mit den Rechten auf Privatsphäre auseinandersetzen noch klare Haltungstregeln für Haustiere in engen Wohnverhältnissen.
Gänge vor Gericht führen sehr oft zur Eskalation der gegeseitigen Schuldzuweisungen und enden nicht selten
mit dem Verkauf des ganzen Anwesens.
Der Gesetzgeber hat es einfach nicht geschafft, den Hundehalter in die Pflicht zu nehmen, und diesen für
die Haltung des Hundes haftbar zu machen.
Das heisst im Klartext:
Nicht der Geschädigte muss lang und breit beweisen, dass er durch ein Haustier in seiner Wohn -und Lebenssqualität eingeschränkt wird - sondern der Haustierhalter muss beweisen, dass sein Tier nach allen Regeln die Beeinträchtigung der übrigen Wohngemeinschaft ausscliesst.
Auf gut Deutsch:
Eine Beschwerde des Nachbarn mit Zeugen über den Hund - und der Hund wird abgeholt.
Und schon ist ein Meer von Nachbarschaftsklagen wegen Hundehaltung in Deutschland trocken gelegt.