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Mach mit! Grundgesetz Bundespräsident Dr. Horst Köhler zusenden

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Mach mit! Grundgesetz Bundespräsident Dr. Horst Köhler zusenden

Von Lopez Suarez - Am 23.05.2009 wählt die 13.Bundesversammlung, einen neuen BundespräsidentIn. Ich möchte die Zeit bis dahin gemeinsam mit Euch nutzen, dem jetzigen Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler, ein Grundgesetz zukommen zulassen. Hintergrund ist folgender Beitrag hier im Blog: Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Herrn Dr. Horst Köhler.


Horst Köhler zeichnete im Dezember 2006 das Umsatzsteuergesetz gegen, das bereits zum 01.01.2002 folgende Einfügungen erhalten hatte:
§§ 26c (Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens) und 27b (Umsatzsteuernachschau) über das sog. Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz in das Umsatzsteuergesetz 1999, und der damit verbundenen Einschränkung der Grundrechte gemäß des Art. 2.2 GG und 13 GG

Weil nicht gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG der Gesetzgeber der zwingenden Zitierpflicht im Gesetz genügt hat, hat das Gesetz nie Gesetzeskraft erlangt. Trotzdem hat der Bundespräsident Dr. Horst Köhler es quasi wider besseres Wissen gegengezeichnet und damit den Anschein erweckt, dass er davon überzeugt war, dass das Gesetz gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG nach den Vorschriften der Verfassung der BRD ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Ich denke es ist an der Zeit, dem Bundespräsidenten eine Ausgabe des Grundgesetzes auf dem Postwege zukommen zulassen, damit er, bevor er demnächst wieder ein Gesetz gegenzeichnet und es auf diese Weise nach seiner Veröffentlichung Gesetzeskraft erlangt, darin liest.

Das Grundgesetz kann in gedruckter Form umsonst beim Bundestag bestellt werden, solange es es noch gibt, sogar das Porto wird bezahlt.

Bestelle Bitte zwei Exemplare, eins für den Bundespräsidenten und eines für Dich. Das kannst Du dir ja ins Bücherregal stellen.

Das eine Exemplar sende Bitte an folgende Adresse:

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

Es ist an Der Zeit: Macht mit! Bekennt Farbe zur Demokratie. Steht endlich auf und währt Euch! Dieser Text kann und darf frei Verwendet werden. Die Aktion soll eine möglichst große Verbreitung finden. Helft uns dabei !

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"Mach mit" ist im Internet immer eine willkommene Rattenfängerei, meisten von BND, Trachtengruppe oder "sonstigen" veranstaltet, um an Namen von "möglichen Opportunisten" zu gelangen.

Ich kann niemandem zu keinem Zeitpunkt empfehlen, an solchen - zudem dümmlichen Aktionen - teilzunehmen.

Der Verletzung des Zitiergebotes begegnet man auf andere Weise, als über derartiges.
 
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aus deinem blog:

Das Grundgesetz wurde beschlossen und es beinhaltet grundlegende Menschenrechte für die Bürger unseres Staates. Die Themen, die heute ganz neue Brisanz entfalten anlässlich rapide zunehmender Arbeitslosigkeit, erwachen zu neuer Aktualität. Die Diskussionen damals und heute sind nicht so unterschiedlich. Was dachten die Väter unserer Verfassung zu dem Themenkomplex „Recht auf Arbeit“? Sollte es in das Grundgesetz aufgenommen werden oder nicht? Alles begann 1948 und nach 13 Tagen schließlich stand der Entwurf, der fast vollständig vom Parlamentarischen Rat und der verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet wurde. So weit so gut. Nun haben wir ein Grundgesetz, auf das wir uns berufen dürfen.

http://womblog.de/2009/06/02/das-grundgesetz-und-die-verteidigung-der-menschenrechte/

Ich mag diese realtitätsfremde Darstellung zu den Vorgängen des "Parl. Rates". Insbesondere Begriffe wie "Väter des Grundgesetzes" und "verfassungsgebende Versammlung" sorgen immer wieder für Heiterkeit und ein entspanntes Lächeln im Rektalbereich.
 
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Ich mag den Herrn Köhler nicht und das Grundgesetz, daran sollen sich auch nur die kleinen Bürger halten. Solange es Leute gibt, die über dem Gesetz stehen, taugt es nichts.

Solche Aktionen sehe ich auch nicht als nutzbringend an, denn den hohen 'Herren' geht das am A... vorbei.
 
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Der Thread ist zwar schon ein bisschen älter, aber vielleicht schaut mal noch jemand rein.

Von Lopez Suarez - Am 23.05.2009 wählt die 13.Bundesversammlung, einen neuen BundespräsidentIn. Ich möchte die Zeit bis dahin gemeinsam mit Euch nutzen, dem jetzigen Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler, ein Grundgesetz zukommen zulassen. Hintergrund ist folgender Beitrag hier im Blog: Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Herrn Dr. Horst Köhler.


Horst Köhler zeichnete im Dezember 2006 das Umsatzsteuergesetz gegen, das bereits zum 01.01.2002 folgende Einfügungen erhalten hatte:
§§ 26c (Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens) und 27b (Umsatzsteuernachschau) über das sog. Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz in das Umsatzsteuergesetz 1999, und der damit verbundenen Einschränkung der Grundrechte gemäß des Art. 2.2 GG und 13 GG

Weil nicht gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG der Gesetzgeber der zwingenden Zitierpflicht im Gesetz genügt hat, hat das Gesetz nie Gesetzeskraft erlangt. Trotzdem hat der Bundespräsident Dr. Horst Köhler es quasi wider besseres Wissen gegengezeichnet und damit den Anschein erweckt, dass er davon überzeugt war, dass das Gesetz gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG nach den Vorschriften der Verfassung der BRD ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Ein vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz, das noch dazu vom Bundespräsidenten ausgefertigt worden ist, ist dann nichtig, wenn das Bundesverfassungsgericht dies in einem Urteil ausdrücklich feststellt.
Ich denke es ist an der Zeit, dem Bundespräsidenten eine Ausgabe des Grundgesetzes auf dem Postwege zukommen zulassen, damit er, bevor er demnächst wieder ein Gesetz gegenzeichnet und es auf diese Weise nach seiner Veröffentlichung Gesetzeskraft erlangt, darin liest.
Ich denke, dem Bundespräsident liegt eine neue Fassung des Grundgesetzes vor. Ihm ein GG zuzusenden hieße, Eulen nach Athen tragen.
Das Grundgesetz kann in gedruckter Form umsonst beim Bundestag bestellt werden, solange es es noch gibt, sogar das Porto wird bezahlt.

Bestelle Bitte zwei Exemplare, eins für den Bundespräsidenten und eines für Dich. Das kannst Du dir ja ins Bücherregal stellen.
Du kannst das Grundgesetz, und zwar die neueste Ausgabe, jederzeit im Internet nachlesen.

Aber mal ne andere Frage. Weshalb soll das Umsatzsteuergesetz vefassungswidrig sein? Wegen des fehlenden Zitiergebotes?

Es gibt da ein anderes Gesetz. Die Abgabenordnung.

Und da heißt es in § 1 Abs. 1
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften anwendbar.
Die Abgabenordnung gilt folglich auch für die Umsatzsteuer. Im Umsatzsteuer sind spezifische Regelungen enthalten, die nur die Umsatzsteuer betreffen. Man sagt dazu, die Abgabenordnung ist die lex generalis und das Umsatzsteuergesetz ist die lex spezialis.
Die Abgabenordnung hat jede Menge von Paragraphen (das BGB hat noch viel mehr). Und § 413 lautet:
Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs.
2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
(Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des
Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Da hast du dein Zitiergebot. Es gilt auch für das Umsatzsteuergesetz.
Komm also nicht auf die Idee, vom Händler die Mehrwertsteuer zurückzufordern, nur weil das Umsatzsteuergesetz nach unmaßgeblicher Ansicht einiger nichtig sein sollte.
 

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