Urteil des EuGH zu Asyl für Syrer: Asyl für Kriegsdienstverweigerer
Ein Syrer floh vor dem Wehrdienst nach Deutschland. Dort erhielt er kein Asyl. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof dürfte dies wohl ändern.
FREIBURG taz | Syrische Kriegsdienstverweigerer werden in Deutschland künftig gute Chancen auf Asyl haben. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Donnerstag entschied, besteht bei syrischen Militärflüchtigen die „starke Vermutung“, dass ihnen in Syrien politische Verfolgung droht.
Der heute 31-jährige Syrer kam im September 2015 in Deutschland an und beantragte Asyl. Er habe Syrien verlassen, weil er sonst zum Militärdienst einberufen worden wäre. Während des Studiums in Aleppo sei er zurückgestellt gewesen, nach Abschluss der Ausbildung habe er nun aber mit der Einberufung rechnen müssen. Da es in Syrien keine legale Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung gibt, müsse er bei seiner Rückkehr mit Strafverfolgung rechnen oder – noch schlimmer – mit einer ausbildungslosen Verschickung als „Kanonenfutter“ an die Front.
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https://taz.de/Urteil-des-EuGH-zu-Asyl-fuer-Syrer/!5730074/
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