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Lebenslange Haft für Raser

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Ophiuchus

Putinversteher
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Nun "Enteignung" ist kein Strafmass, aber selbstverständlich wurden Unternehmer schon zigmal wegen verschiedener Vergehen in den Knast gebracht, und von dort aus ist es halt schwieriger die Geschäfte zu führen. Auch kann es wenn es bakannt wird natürlich zu einem Imageverlust als auch zum Absprung von Kunden kommen. Je nach grösse des Verbrechens grösse des Strafmasses um so gravierender auch die Auswirkung auf das Unternehmen.
Wie auch immer die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Ein Angestellter ist sicher gut beraten Aufforderungen zu Straftaten seitens des AG zu melden anstattdem Folge zu leisten - aus eigenem Interesse heraus.
Gleiches gilt auch für sex Belästigung. Die Arbeitnehmerschutzgesetzte in Deuschland sind dahingehend ausreichend.

Theoretisch hast du recht , aber eben nur theoretisch .
 

Cotti

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Hi [MENTION=3674]herbert[/MENTION],
ich muss [MENTION=3393]Cotti[/MENTION] beipflichten.
Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat. Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters.

...heisst es als Leitsatz !

Zum Auto als gemeingefährliches Mittel gibt es auch Präzedenzfälle:
http://www.iww.de/va/archiv/mord-pkw-als-gemeingefaehrliches-mittel-f42097
https://www.ferner-alsdorf.de/recht...mal-gemeingefaehrliches-mittel-und-kfz/17880/
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/05/4-168-05.php
Es ist also mitnichten das erste Mal, dass Kamikaze-Autofahrer wegen Mordes verurteilt worden sind. Insofern sollte es auch möglich sein, dass höhere Instanzen auch hier das Urteil bestätigen.
 
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Ach nein ?
Und was ist das hier:

Verlader ?

Ich habe genau nichts explizit über Verlader geschrieben. Der Begriff taucht lediglich in einem verlinkten Artikel auf. Du hingegen hast den Begriff überhaupt nicht benutzt.
Das ergibt die Stichwortsuche.
Quintessenz:
Das Gegenteil von dem, was du jetzt behauptet hast, ist der Fall.

Guck mal in den Spiegel, dann siehst du einen direkt vor deiner Nase!


Hm,
war gestern wohl kein leichter Tag, dieser Aschermittwoch :giggle:

Wenn ich nun auf einen Beitrag antworte und schreibe: "Ich sprach nicht die Ladekapazität an.."
heißt das doch wohl noch lange nicht, dass ich im Laufe des Threads dieses nie angesprochen hatte,
so gesehen ging es um den Inhalte des Beitrages auf den ich geantwortet hatte.

War ein guter aber ein schnell durchschaubarer Taschenspielertrick von dir alles zu vermischen und
es für deine Spielchen aufzubereiten. :p

Zu den Verladern hast du einen Link eingebracht der doch aus deiner Sicht völlig unangebracht sein müsste
denn du schreibst doch ständig, dass nur die Lenkzeitüberschreitung zur Debatte steht. So musst du meinen
Hinweis betrachten denn damit, wie ich es ja umschrieb, versuchst du nur neues „Futter“ für deine ständigen
Ablenkungen zu suchen.

Du bist ein Verdreher und versuchst dir etwas zurechtzulegen was, wenn man sich wirklich mit deinem Mist und
den vielen Nebenbaustellen die du dann eröffnest beschäftigt, sich ganz schnell in heiße Luft auflöst.

Ich kann immer ganz zufrieden in den Spiegel schauen, verdrehe ich doch nicht wie du die Worte und Beiträge anderer User. :coffee:
 

Le Bon

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Für mich ist dieser Fall hier geklärt - ich rate dir hier auch mal einen Punkt zu machen, auch wenn du dich selbst hier und hier wieder als Dummschwätzer entlarvt hast.
Jede sinnlose Fortsetzung kann nur noch peinlicher für dich werden...
 
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Che

Unangepasster
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Es ist also mitnichten das erste Mal, dass Kamikaze-Autofahrer wegen Mordes verurteilt worden sind. Insofern sollte es auch möglich sein, dass höhere Instanzen auch hier das Urteil bestätigen.
Nein, war es nicht, was auch ich nicht wusste und es erst gestern im Zuge der Diskussion um das "gemeingefährliche Mittel" entdeckt habe.
Damit müsste sich die Aufregung von [MENTION=1551]Trantor[/MENTION] hoffentlich auch wieder relativieren. Das Berliner Urteil ist kein Einzelfall wie er, aber auch wir alle, angenommen hatten.

Und ja, dass das Urteil in nächster Instanz wieder kassiert wird, darüber bin ich mir jetzt natürlich auch nicht mehr so sicher.
 
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Für mich ist dieser Fall hier geklärt - ich rate dir hier auch mal einen Punkt zu machen, auch wenn du mal wieder als Dummschwätzer entlarvt worden bist.
Jede sinnlose Fortsetzung kann nur noch peinlicher für dich werden...


Hm,
hattest du nicht in anderen "Angelegenheiten" auch schon erklärt, dass der "Fall"
für dich geklärt bzw. abgehakt sein sollte und du trotz alledem nachgetreten hattest?

Den Dummschwätzer-Titel hast du dir hier sichtlich verdient denn ich wollte gestern
klarstellen wie es mal wieder zu deiner lästigen Anhänglichkeit kam und hatte geschrieben
"back to the roots" um auf die "Ausgangsposition" zurückzukommen.

Leider hast du dieses ja nicht angenommen und deinen Blödsinn weitergetrieben.

Warum sollte es nun peinlich werden, etwa weil ich dir wiederspreche, weil ich dir
nicht nach dem Schnabel schreibe, weil ich bekanntlicherweise deine politische Einstellung
nicht teile?

Ich rate dir, dass du solltest es dir abgewöhnen solltest, wenn du aufgelaufen bist, vom
hundertsten ins tausendste zu kommen. :coffee:
 

Trantor

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Es ist also mitnichten das erste Mal, dass Kamikaze-Autofahrer wegen Mordes verurteilt worden sind. Insofern sollte es auch möglich sein, dass höhere Instanzen auch hier das Urteil bestätigen.

Indem Fall war der Vorsatz klar festszustellen die Fahrer haben das Auto bewusst mit dem Vorsatz zur Tötung bewgt, im Gegensaz zu den Rasern die eben diesen Vorsatz nicht hatten sondern den Vorsatz ein Rennen zu gewinnen.

Es ist und bleibt der Knackpunkt und das Unterswcheidungsmerkmal, egal wie sehr ihr im Quadrat springt.
Nochmals jeder übermüdete LKW Fahrer, jedr Raser auf der austobahn oder sonstwo wäre in Zukunft als Mörder zu betrachten - was zur Hölle ist daran immernoch unverständlich.
 

Trantor

Erfahrener Kamikaze
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Nein, war es nicht, was auch ich nicht wusste und es erst gestern im Zuge der Diskussion um das "gemeingefährliche Mittel" entdeckt habe.
Damit müsste sich die Aufregung von [MENTION=1551]Trantor[/MENTION] hoffentlich auch wieder relativieren. Das Berliner Urteil ist kein Einzelfall wie er, aber auch wir alle, angenommen hatten.

Und ja, dass das Urteil in nächster Instanz wieder kassiert wird, darüber bin ich mir jetzt natürlich auch nicht mehr so sicher.

Siehe #529...so schwer ist das doch nicht.....
und ob es kassiert wird bin ich mir auch nicht sicher, denn Recht ist ja heute nicht mehr das was es vor 30 Jahren mal war. Heute ist Recht das, was das Volk brüllt, und wie es und die Medien emotional reagieren.
Ist nicht mehr allzuweit entfernt von Selbstjustiz, nur die Anzahl derer die das Urteil fällen ist grösser...mit Recht iSV Gerechtigkeit isV "gleiches gleich und ungleiches ungleich" zu behandeln hat das nichts mehr am Hut.
 

zwei2Raben

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Der Mord kommt durch das niedere Motiv zustande, nicht durch das Autofahren.
 

Cotti

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Indem Fall war der Vorsatz klar festszustellen die Fahrer haben das Auto bewusst mit dem Vorsatz zur Tötung bewgt, im Gegensaz zu den Rasern die eben diesen Vorsatz nicht hatten sondern den Vorsatz ein Rennen zu gewinnen.
Ein Vorsatz wird im Gesetz aber eben weder für Totschlag, noch für Mord erwähnt.
 

Trantor

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Ein Vorsatz wird im Gesetz aber eben weder für Totschlag, noch für Mord erwähnt.


die Voraussetzungen für Mord wurden hier doch schonmehrfach verlinkt:
Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In seiner heutigen, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches:

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
1.Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
2.dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]

Dies hat nach dem Wortlaut des Gesetzes dann zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge.

Ergo ohne Vorsatz kein Mord...nun bis zu diesem Urteil halt, danach wurde der Vorsatzbegriff sehr weit ausgedeht...allerdings offensichtlich nur für Menschen die Rennen fahren...sich am Steuer schlafen legen ist offensichtlich wesentlich weniger schlimm..... und das nennt sich Rechtstaat, aber was solls daran gewöhnt man sich in letzter Zeit....
 
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Ophiuchus

Putinversteher
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Ich kann jedem Arbeitnehmr nur raten auch praktisch entsprechend dem Gesetz zu handeln, wenn nicht könnten die Folgen für ihn selbst wesentlich gravierender sein.

Womit du praktisch recht hast , der AN ist immer der Dumme für den AG zählt sie Sache mit den Krähen und dem Augenaushacken.
 

Trantor

Erfahrener Kamikaze
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Womit du praktisch recht hast , der AN ist immer der Dumme für den AG zählt sie Sache mit den Krähen und dem Augenaushacken.
Der AN ist sicher in der schwächeren Position, aber meist nur deshalb weil ihm seine Rechte nur ungenügend bewusst sind.
Relevant ist natürlich auch das wenn es zum Ernstfall also zu einem Klagefall kommt, er genügend Beweismaterial hat - kommt es nur zur Aussage gegen Aussage ohne zusätzliche Zeugen ohne irgendwelche Dokumente etc gehts natürlich aus wies Hornberger schiessen
 

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