- Registriert
- 30 Dez 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 41.097
- Punkte Reaktionen
- 15.914
- Punkte
- 50.820
Nun "Enteignung" ist kein Strafmass, aber selbstverständlich wurden Unternehmer schon zigmal wegen verschiedener Vergehen in den Knast gebracht, und von dort aus ist es halt schwieriger die Geschäfte zu führen. Auch kann es wenn es bakannt wird natürlich zu einem Imageverlust als auch zum Absprung von Kunden kommen. Je nach grösse des Verbrechens grösse des Strafmasses um so gravierender auch die Auswirkung auf das Unternehmen.
Wie auch immer die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Ein Angestellter ist sicher gut beraten Aufforderungen zu Straftaten seitens des AG zu melden anstattdem Folge zu leisten - aus eigenem Interesse heraus.
Gleiches gilt auch für sex Belästigung. Die Arbeitnehmerschutzgesetzte in Deuschland sind dahingehend ausreichend.
Theoretisch hast du recht , aber eben nur theoretisch .