Einstellung zum Polizeidienst:
Zunächst einige formale Kriterien:
Du bist Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder besitzt eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
Du bietest die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Du bist (nach polizeiärztlichem Urteil) polizeidiensttauglich.
Du besitzt die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der alten Klasse 3. Liegen besondere Gründe (z.B. Lebensalter) vor, ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung beziehungsweise des Grundstudiums zu erbringen.
Du besitzt den Schwimmpass der Stufe Bronze oder einen anderen geeigneten Nachweis.
Du bist gerichtlich nicht bestraft.
Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen – und bist somit nicht überschuldet.
Du hast keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter und dezenter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht durch die Dienstkleidung vollständig verdeckt werden
Dafür solltest du...
die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung erworben haben oder in Kürze erwerben.
in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend) haben.
am Tag der Einstellung nicht älter als 33 Jahre alt sein. Ausnahmen möglich: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zu 41 Jahren bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung.
in englischer Sprache kommunizieren können.
nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache verfügen.
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/bewerben/einstellungsvoraussetzungen/
Einfach mal lesen, so man dessen mächtig ist.
Und dann einfach weiter Fake-News gackern, wenn man dafür bezahlt wird