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Koblenzer OB Hofmann-Göttig erklärt die Einreisenden für legal und bleibeberechtigt

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Heli

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Ach du meine Güte...

Natürlich hat nicht das Gesetz zu entscheiden, sondern ein Richter. Und nur der.

Du machst den Fehler, wie so viele andere, dass du selbst die Gesetze auslegst: Das machst du nämlich so, wie es dir passt. Überlass das den Richtern. Bis dahin gilt auch für die Flüchtlinge die Unschuldsvermutung.

Und ein Richter wird in seinem Urteil natürlich gegen das Gesetz entscheiden. Damit die Gegener dieser Entscheidung sogleich in Revison gehen und der Richterspruch von der nächsthöheren Instanz ''einkassiert'' wird...:)nono:)


Wenn das ein paar Mal passiert dann war dieser Richter mal Richter... Aber darauf muss man natürlich (auch als Richter...) erst mal kommen...
 

Heli

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Zunächst entscheidet erst einmal eine Behörde anhand des Gesetzes.
Und wenen jemand glaubt, die Entscheigung sei falsch, dann erst kommt der Richter ins Spiel.

Die Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafprozess.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht ist zunächst einmal eine Verwaltungsentscheidung.

Rechtstaat bedeutet hier, dass Gesetzgebung, Verwaltung (Anwendung der Gesetze) und Rechtssprechung unabhägnig sein müssen.

Sprich: Der Richter prüft, ob die Verwaltung (Regierung) die vom Parlament beschlossenen Gesetze richtig angewendet haben.

Absolut korrekt formuliert.
 

Heli

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Zunächst entscheidet erst einmal eine Behörde anhand des Gesetzes.
Und wenen jemand glaubt, die Entscheigung sei falsch, dann erst kommt der Richter ins Spiel.


Die Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafprozess.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht ist zunächst einmal eine Verwaltungsentscheidung.

Wer um Asyl bittet, hat ein Recht auf ein Verfahren.

[MENTION=2694]Jakob[/MENTION]
Richtig.

Und wo (mit welcher Aussage?) bitteschön hat dies der oben zitierte Forenkollege Ihrer Meinung nach in Abrede gestellt???
 
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Je freier Gesetzte interpretierbar sind und je grösser der Speilraum, umsomehr ist das Urteil vom Richter abhängig und umso grösser ist die Gefahr der Willkür - was ist daran faslch?
Hinzu kommt, dass es keine Rechtssicherheit mehr gibt, da ich mich nicht im vorhinein informieren kann, durch Lektüre der Gesetze, ob eine bestimmte Handlung illegal ist. Das wird immer erst im Nachhinein ausgelegt.
 
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[MENTION=2694]Jakob[/MENTION]
Richtig.

Und wo (mit welcher Aussage?) bitteschön hat dies der oben zitierte Forenkollege Ihrer Meinung nach in Abrede gestellt???
Wobei das Recht auf ein Verfahren und die freie Wahl des Verfahrensortes auch zweierlei sind. Ein Pole kann auch nicht in Deutschland unter Berufung auf den GG-Artikel der Menschenwürde ALG II beantragen, weil hier die Bezüge höher sind. Ein Syrer der aus Polen nach Deutschland kommt, kann aber hier Asyl beantragen, weil hier der Lebensstandard höher ist - entgegen unzweideutiger Gesetzesnormen des GG.
 

Uwe O.

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[/B]Und wo (mit welcher Aussage?) bitteschön hat dies der oben zitierte Forenkollege Ihrer Meinung nach in Abrede gestellt???

Hier und einen Beitrag zurück.

Natürlich hat nicht das Gesetz zu entscheiden, sondern ein Richter. Und nur der. Du machst den Fehler, wie so viele andere, dass du selbst die Gesetze auslegst: Das machst du nämlich so, wie es dir passt. Überlass das den Richtern. Bis dahin gilt auch für die Flüchtlinge die Unschuldsvermutung.

.

In deinem beuitrag #22 stimmst Du mir noch zu.
Was jetzt?
 

Uwe O.

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Je freier Gesetzte interpretierbar sind und je grösser der Speilraum, umsomehr ist das Urteil vom Richter abhängig und umso grösser ist die Gefahr der Willkür - was ist daran faslch?

Dass die richterliche Auslegung von schlampig formulierten Gesetzen keine richterliche Willkür ist.
 

Trantor

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Dass die richterliche Auslegung von schlampig formulierten Gesetzen keine richterliche Willkür ist.

Das ist nur eine Frage des Ausmasses des Spielraumes den der Richter hat bzw wie unterschiedlich Urteile bei gleichem oder ähnlichem Tathergang ausfallen. Willkür ist sicher ein hartes Wort und jeder der vom deutschen Rechtsstaat überzeugt ist wird dagegen Protestieren. Dennoch, die Grenzen sind schwimmend und grau, wo fängt Willkür an ab welchem Grad der unterschiedlichen Urteilssprechung, welche Kriterien zur Differenzierung sind noch akzeptabel oder nicht.
 

Trantor

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Hinzu kommt, dass es keine Rechtssicherheit mehr gibt, da ich mich nicht im vorhinein informieren kann, durch Lektüre der Gesetze, ob eine bestimmte Handlung illegal ist. Das wird immer erst im Nachhinein ausgelegt.

kannst du da ein Beispiel nennen?
 
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Ein typischer "Tooraj" !

Deine "roten Pillen" solltest Du am besten anderswo entsorgen, nicht gerade hier.

Es wird auch noch nicht einmal erkennbar, über welche Fragestellung Du hier eigentlich diskutieren willst.
Es sollte ja schon klar sein, dass ein OB nicht über die Bleibe-Perspektive von Flüchtlingen zu entscheiden hat.


Sie flegeln schon gleich wieder zu Beginn eines neuen, sachlichen Ansatzes, der die Diskrepanz zwischen Gesetzeslage und
populistischer Schönwetter-Rederei deutlich macht.
Gerade Sie sollten Ihren Sermon wo anders entsorgen, nicht gerade hier.-




kataskopos
 
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kannst du da ein Beispiel nennen?
Zum Beispiel die no-bail-out Klausel des EU-Vertrages. Oder die Erlaubnis zum Angriffskrieg. Für den Privatmann, ob die Rundfunkgebühren legal erhoben werden. Ob die Sanktionen des SGB II verfassungsgemäß sind.
 

Heli

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Wobei das Recht auf ein Verfahren und die freie Wahl des Verfahrensortes auch zweierlei sind.

Ein Syrer der aus Polen nach Deutschland kommt, kann aber hier Asyl beantragen, weil hier der Lebensstandard höher ist - entgegen unzweideutiger Gesetzesnormen des GG.
Mag sein. War jetzt allerdings nicht das Thema.

Das stimmt wohl, leider.

Sonst wären wir Deutsche ja auch alle böse N@zis wenn wir nicht zur nationalen Selbstaufgabe (für Anhänger linker Ideologien überhaupt kein Problem) und zur Aufgabe unserer staaatlichen Souveräntität bereit wären...



Und wer will das schon (die Moralkeule und ihre beabsichtigten Folgen sage ich nur)...
 

Heli

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Hier und einen Beitrag zurück.

In deinem beuitrag #22 stimmst Du mir noch zu.
Was jetzt?
Ich würde einfach einmal vorschlagen du liest meinen Beitrag #23 noch einmal durch. Richtig durch meine ich!!


Und wenn du dich generell mit @Jakob selber angesprochen fühlst, dann meldest du dich einfach noch einmal diesbezüglich.
 

Trantor

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Zum Beispiel die no-bail-out Klausel des EU-Vertrages. Oder die Erlaubnis zum Angriffskrieg. Für den Privatmann, ob die Rundfunkgebühren legal erhoben werden. Ob die Sanktionen des SGB II verfassungsgemäß sind.

ja ok etztendlich sitzt der Staat immer am längeren Hebel Gerehtigkeit hin Recht her.
Schlimmer finde ich es aber fast wenn Kriminelle, Schwerverbrecher bis hin zum Mörder manchmal nach wenigen Jahren wieder auf freiem Fuss sind das steht in keinem Bezug zu anderen Strafen. zumindest nach meinem Gerechtigkeitsempfinden.
 

Uwe O.

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Ich würde einfach einmal vorschlagen du liest meinen Beitrag #23 noch einmal durch. Richtig durch meine ich!!


Und wenn du dich generell mit [COLOR="#FF0000" [MENTION=2694]Jakob[/MENTION] [/COLOR]selber angesprochen fühlst, dann meldest du dich einfach noch einmal diesbezüglich.

Habe ich richtg durchgelesen.

Du sprichst mich und [MENTION=2694]Jakob[/MENTION] an.
Da werde ich den Bezug wohl missverstanden haben.
 
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Wer um Asyl bittet, hat ein Recht auf ein Verfahren.

Um Asyl bittet ???

Die hunderttausendfache Invasion "bittet" nicht !

Diese Klientel latscht, unbeeindruckt aller Gesetzte, illegal über die deutsche Grenze und stellt Ansprüche !!!
 
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Heli

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Habe ich richtg durchgelesen.

Du sprichst mich und [MENTION=2694]Jakob[/MENTION] an.
Da werde ich den Bezug wohl missverstanden haben.
Richtig!


Übrigens habe ich nur ihn (@Jakob) namentlich angesprochen.:))


Dich habe ich lediglich zitiert!. Und das auch nur um den (zumindest teilweise inhaltlich fehlenden) Zusammenhang zw. seinem reply und deinem Beitrag zu dokumentieren. Auf welchen sich mein Beitrag an ihn bezog.


Wenn man es mal von der logischen Seite betrachtet, wenn 2 unterschiedliche Leute hintereinander/nacheinander in Reihe gewissermaßen zitiert werden in einem Beitrag,
und die Anrede in der Antwort/dem Beitrag auf eben diese beiden Zitate im singular ist, sprich nur einer gemeint sein kann, dann kann das eigentlich nur Letzterer sein. Anders macht es für mich keinen erkennbaren Sinn.
(Vorsorglich, wie von mir ja auch praktiziert, kann man natürlich den Gemeinten auch noch extra namentlich erwähnen in Beitrag).
 

Heli

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Um Asyl bittet ???

Die hunderttausendfache Invasion "bittet" nicht !

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Bei allem verständlichen Ärger, aber die Leute sind scließlich eingeladen. Von ''Mutti''...

Kostenlose und zeitlich unbegrenzte Vollversorgung im Hotel Deutschland...


Wer lässt sich das schon entgehen...:traurig:
 
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Wer lässt sich das schon entgehen...:traurig:

Stimmt! Mama Merkel steh ja auf junge Muslime. Ideal, wenn testosterongeladene, dominante Muslime Frau und Kind im Terrorgebiet von Assad, IS und bitterer Armut (-nicht deutscher Wohlstand) im Chaos zurücklassen, um hier auf Kosten der heimischen Bevölkerung ihren Wohlstand zu suchen ...

Da doch geht was ..
 

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