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nun, ich sagte ja, die Verwaltungen privatrechtlicher Struktur haben vor allem einen dienenden und dienstleistenden Zweck und Aufgabe für die Produktivkräfte und die WertschöpfendenDu hast ein etwas naives Bild von Verwaltungstätigkeiten für Private.
Der Hauptteil der Beschäftigung besteht darin,
- bei Kunden offen stehende Gelder einzufordern
- bei Lieferanten: diese zur Erstellung von Angeboten zu bewegen
- die Erfüllung von Lieferbedingungen bzw. Dienstleistungen anzumahnen
- auf idiotische Rechtsfälle von der Gegenseite zu reagieren und diese vorzubereiten
- selbst Rechtsfälle in Gang zu bringen
- auf den Schrift- bzw. Telefonverkehr einer quengelnden Kundschaft irgendwie zu reagieren, weil Du ansonsten eine schlechte Bewertung bekommst
- und solche weiteren hochproduktiven Dinge.
Das ist bei Verwaltungen der öffentlichen Hand kaum anders.
bei den Verwaltungen der öffentlichen Hand kann man diesen dienenden und dienstleistenden Charakter leider oft nicht erkennen
wenn er überhaupt vorhanden sein sollte
... nicht 'umsonst' haben viele Produktivkräfte im Land den Eindruck, die öffentliche Verwaltung gäbe es nur deswegen und dazu, sie möglichst nervtötend den ganzen Tag zu gängeln