Eine funktionierende KI ist ein selbstständig und dynamisch lernender Prozess (das ist das Ziel).
Die Frage ist: Ist eine KI dann rein juristisch gesehen eine Person ?
Was immer man sich auch unter der KI vorstellen mag,so steht doch die Frage in
den Raum,ob man ein mechanisches Konstrukt das Privileg einer eigenständigen
Persönlichkeit zugesteht bzw. zur Person erklärt oder von vorn herein solcherart
Spekulationen für Phantasterein irrealer Denkmuster halten sollte,welche sich
fernab jeder realitätsbezogenen Ausrichtung bewegen und sich somit jeder
logischen Verwertung bzw. Anerkennung entzieht!
Daraus leitet sich wiederum mit logischer Konsequenz die Erkenntnis ab,daß man
einer Maschine niemals den Status einer Person zuerkennen kann,da ihr nicht nur die
selbstständig,agierende geistige Schaffenskraft,sondern vor allem auch das eigenständige
Bewußtsein bzw. die Seele fehlt,welche zb. für emotionale Empfindungen der
Gefühlswelt usw. steht,und somit folgerichtig in keinster Weise die Kriterien einer
Selbstwahrnehmung erfüllen kann,um als eine "natürliche Wesenheit" im Sinne
menschlicher Kriterien anerkannt zu werden!