Ich zitiere ausnahmsweise mal mir nicht genehme Antworten. Antworten mit persönlichem Bezug, zitiere ich allgemein nicht:
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/9641
https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrecht
"""Wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet."""
In dem Sinne, ist die einzig verbindliche Rechtsbeziehung neben ein paar anderen, weniger verbindlichen, die ausschlaggebende Kraft eben meiner Beurteilung. Und die beugt keiner
) ...außer Reichsfaschisten und ihre Mittäter und bisweilen auch, deren Arskriecher
)Ich weiß, daß die Trolle das mit hunderten Versuchen von Umformulierungen, umgehen möchten. Das wird nicht gelingen.
Trotzdem sollte mir der "Kritiker" mal ein einziges Beispiel zeigen, daß internationales Recht, nationales beugt
) Es wäre nur der Fall, daß der betreffende Staat ein entsprechendes Statut unterschrieben hätte, was ich im Falle der Fordernden, streng bezweifle.
Das würde ja heißen, andere dürften bestimmen, was eine Nation zu tun hat und was nicht.
Das geht leider nur im Zusammenhang mit Rechtsbrüchen, wie z.b.einen Angriffskrieg.
Ab dem Punkt, hat übrigens der Schuldner, gar nix mehr zusagen, egal, wo das Urteil über seine Schuld gefällt wird.
Zur reinen Rechtssache gilt nur eins anzufügen:
Der Ort der Tat im Falle von völkerrechtwidrigen Vergehen, ist auch der Ort der Gerichtsbarkeit.
Das hat zuweilen mit der Beweisaufnahme zu tun als auch mit der Zeugennähe. Alles andere sind Pseudoverfahren für Goebbelsmedien und deren Onaniergehilfen.
Ich werfe also den Lappball zurück in die Pseudodoktorkammer und möchte darum anhalten, sich mal mit Recht vertraut zu machen.
kh