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Ist die ARD überhaupt rechtsfähig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Zeige mir doch, was du zu meinen glaubst.

In Post #3 sagtes Du:
rechtsfähig ist, wer rechtspflichten und rechte haben und rechtsgestaltende handlungen vornehmen kann. diese rechtsfähigkeit (englisch legal capacity) haben von natur aus nur menschen; denn nur sie „verstehen den sinn rechtlicher gebote und können sich nach ihnen richten. Auch ... Zu rechtsgestaltenden handlungen ... Sind nur menschen fähig“.

Und das habe ich Dir widerlegt.



Ich zeige dir aber vorher das - danke [MENTION=2926]Darkano[/MENTION]:

..
a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in
Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen
(hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

..
Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein. Nach § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist.

Hier begehst Du einen Fehler, nämlich den Umkehrschluss rechtsfähig ist nur der, der parteifähig (bei Gericht) ist.

Da hilft Dir mein zuletzt gegebener Link weiter.
 

Cotti

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Hier begehst Du einen Fehler, nämlich den Umkehrschluss rechtsfähig ist nur der, der parteifähig (bei Gericht) ist.

Da hilft Dir mein zuletzt gegebener Link weiter.
Du zeigst mir denselben Link, den ich der Einfachheit halber für meine Argumentation herangezogen haben - und denkst dann, der würde deiner Argumentation helfen? :giggle:

Die ARD ist NICHT rechtsfähig:
VI. Die ARD als nicht rechtsfähige Körperschaft sui generis

Nun soll es allerdings im deutschen Verwaltungsrecht nach vereinzelten Stimmen auch so genannte nicht-rechtsfähige Bundkörperschaften geben.(36) Da aber im öffentlichen Recht zumeist der Begriff der Körperschaft mit dem Element der Rechtsfähigkeit verbunden wird(37), distanziert man sich ganz überwiegend von der Konstruktion einer nicht-rechtsfähigen Bundkörperschaft als ungenau oder gar widersprüchlich und klassifiziert die ARD - unter Vermeidung des Körperschaftsbegriffs - als eine „besondere öffentliche Vereinigung“ bzw. „Verbundformation“(38) bzw. als „nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verbandseinheit“(39); andere sprechen von einer „öffentlich-rechtlichen Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit“(40). Der Streit ermüdet wegen seiner rabulistischen Begriffshuberei; im Kern geht es immer um die Erfassung der ARD als einer nicht rechtsfähige Quasi-Körperschaft sui generis.
 

schnipp-schnapp

Deutscher Bundespräsident
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Zum Eingangs-tread
Ich bin schon Interresiert an Aufklärung, aber müssen darüber ganze Romane geschrieben werden.....
 

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