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Inzestverbot in Deutschland - Für und Wider
In dieser Woche hat in Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum so genannten "Inzestverbot" in Deutschland für nicht unerhebliche öffentliche Diskussionen gesorgt.
Im konkreten Fall sollte der EuGH die strafrechtlichen Konsequenzen aus § 173 des deutschen StGB als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilen. Bereits zuvor war das BVerfG angerufen worden, doch hatte das keinen Verstoß gegen das GG erkannt.
Doch die Strafbewehrheit des Inzests wurde bestätigt.
Wie denkt Ihr darüber? Ist der § 173 StGB noch zeitgemäß? Sollte man ihn nicht abschaffen und vielmehr auf die Wirkung eines sozialen Tabus abzielen?
In dieser Woche hat in Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum so genannten "Inzestverbot" in Deutschland für nicht unerhebliche öffentliche Diskussionen gesorgt.
Im konkreten Fall sollte der EuGH die strafrechtlichen Konsequenzen aus § 173 des deutschen StGB als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilen. Bereits zuvor war das BVerfG angerufen worden, doch hatte das keinen Verstoß gegen das GG erkannt.
Doch die Strafbewehrheit des Inzests wurde bestätigt.
Wie denkt Ihr darüber? Ist der § 173 StGB noch zeitgemäß? Sollte man ihn nicht abschaffen und vielmehr auf die Wirkung eines sozialen Tabus abzielen?