Mit der Streichung des Artikel 23 GG durch James Baker US Aussenminister zum 1.7.1990 (Geltungsbereich der BRD) und den Bereinigungsgesetzen von 2006 / 2007 / 2010 wurden der Besatzungsadministration "BRD" jegliche Rechte entzogen !
Etwas zu wissen ist eines, einen Nachweis zu haben, für den Fall der Fälle, kann dennoch nicht schaden.
Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft. Im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM) sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europa der (NATO) gez.: James G. Stavridis.
Nochmal eine Zusammenfassung mit Beweisen:
1. Es gibt kein gültiges Grundgesetz. Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.
(Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 Teil II S. 885 / 890 vom 23.9.1990)
(Laut der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ist ein Grundgesetz auch nur ein Provisorium, zur rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes für eine bestimmte Zeit. Dies kommt im Artikel 146 GG zum Ausdruck. Ein Grundgesetz ist also KEINE Verfassung!!!)
2. Kohl und Genscher haben dann ein Firmenkonstrukt erstellt, was eine Scheinstaatlichkeit vortäuscht, aber jeglicher "Amter" und "Behörden", sind Scheinämter, ohne jegliche staatlichen Hoheitsrechte. Deswegen haben sie auch nur Dienstausweise, weil sie Angestellte einer Firma sind!
(Prüft das bitte alles selbst unter upik.de)
3. Bereits 1994, also deutlich nach dem 2plus4-Vertrag (der uns angeblich die volle Souveränität zurückgegeben haben soll) hat die Firma Bundesverfassungsgericht auf Druck der Alliierten festgestellt, im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1994 S. 26, ausgegeben am 13.01.1994, in Art. 1, Abs. d), dass das Berlinabkommen erneut angenommen wird. Das heißt, dass alle Alliierten Vorbehaltsrechte weiter Gültigkeit haben.
4. Wieder auf Druck der Alliierten musste die Firma Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass der Überleitungsvertrag nicht durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurde
(am 21.01.1998 mit Urteil 2 BvR 1981/97)
5. Weiter zeigten die Alliierten der BRD, dass diese Staatssimulation nicht gewünscht ist. Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006, 2007 und 2010 wurden der BRD von den Alliierten sogar die komplette Gesetzgebung genommen! Die Alliierten haben somit der BRD alles, was hoheitliche Befugnisse bis dahin noch verkörpert hat, genommen. Beweise:
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006
BGBI. I, S. 866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007
BGBI. I, S. 2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
6. Wieder auf Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, das weder das Alte, noch Neue Wahlgesetze nicht gültig ist, sogar rückwirkend bis 1956. Nach der diesbezüglichen Rechtsprechung der Firma Bundesverfassungsgericht steht somit auch endgültig fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum vom 07.05.1956 – noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen Gesetze und Verordnungen seit 1956 ohnehin nichtig sind. Es gibt keine Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung. Beweis:
Urteil BverfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11