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ie Berechnung der Hartz IV Regelsätze im Detail betrachtet
Die Berechnung der Hartz IV Regelsätze im Detail betrachtet - 1. die Regelsatzberechnung für Einpersonenhaushalte
Viele Menschen reiben sich verwundert die Augen, denn die 5€ Regelsatzerhöhung erscheint vielen Bürgern fern jeder Realität. Wie wurde der Betrag von 364 € für einen Erwachsenen errechnet und warum bleiben die Regelsätze für Kinder unverändert?
Die Ermittlung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsausgaben des unteren Quintils der EVS setzt voraus, dass die untersten
20% unserer Gesellschaft mit ihrem Einkommen ein menschenwürdiges Auskommen
haben. Das statistische Bundesamt ermittelt diese Referenzgruppe“ also die untersten 20% (unterstes Quintil) der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Abgrenzung der Referenzhaushalte (darunter Leistungsempfänger von ALG II und Sozialgeld.) § 3 des Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch In § 4 des Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuc sehen wir die erste Abweichung von den Vorgaben und Regeln. Nach der Abgrenzung der Referenzhaushalte (Herausnahme der Leistungsempfänger von ALG II und Sozialgeld.) aber unter Beachtung der Referenzhaushalte die zusätzliche Erwerbseinkommen bezogen haben. Einkommen das den ALG II Regelsätzen (ergänzendes ALG II) angerechnet. So das bei Einpersonenhaushalten nicht das (unterstes Quintil) 20 % sondern nur noch die unteren 15 vom Hundert der Haushalte zur Berechnung der Regelsätze verbleiben.
Das erklärt zwar die Einkommen der „Referenzgruppe“ und den daraus errechneten Regelsatz 364 € aber nicht die Frage ob das unterste (unterstes Quintil) 20 % der Haushalte vor allem jene Haushalte die ergänzendes ALG II beziehen mit ihrem Einkommen ein menschenwürdiges Auskommen haben.
Meine Kritik an der Berechnung des Regelsatz 364 € ist das nur noch die untersten 15 % der Haushalte berücksichtigt werden und das Haushalte mit ergänzenden Transferleistungen in die Berechnung des Regelsatzes von 364 € Berücksichtigung finden.
Das wird auch vom BVerfG zu prüfen sein.
Die Berechnung der Hartz IV Regelsätze im Detail betrachtet - 1. die Regelsatzberechnung für Einpersonenhaushalte
Viele Menschen reiben sich verwundert die Augen, denn die 5€ Regelsatzerhöhung erscheint vielen Bürgern fern jeder Realität. Wie wurde der Betrag von 364 € für einen Erwachsenen errechnet und warum bleiben die Regelsätze für Kinder unverändert?
Die Ermittlung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsausgaben des unteren Quintils der EVS setzt voraus, dass die untersten
20% unserer Gesellschaft mit ihrem Einkommen ein menschenwürdiges Auskommen
haben. Das statistische Bundesamt ermittelt diese Referenzgruppe“ also die untersten 20% (unterstes Quintil) der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Abgrenzung der Referenzhaushalte (darunter Leistungsempfänger von ALG II und Sozialgeld.) § 3 des Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch In § 4 des Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuc sehen wir die erste Abweichung von den Vorgaben und Regeln. Nach der Abgrenzung der Referenzhaushalte (Herausnahme der Leistungsempfänger von ALG II und Sozialgeld.) aber unter Beachtung der Referenzhaushalte die zusätzliche Erwerbseinkommen bezogen haben. Einkommen das den ALG II Regelsätzen (ergänzendes ALG II) angerechnet. So das bei Einpersonenhaushalten nicht das (unterstes Quintil) 20 % sondern nur noch die unteren 15 vom Hundert der Haushalte zur Berechnung der Regelsätze verbleiben.
Das erklärt zwar die Einkommen der „Referenzgruppe“ und den daraus errechneten Regelsatz 364 € aber nicht die Frage ob das unterste (unterstes Quintil) 20 % der Haushalte vor allem jene Haushalte die ergänzendes ALG II beziehen mit ihrem Einkommen ein menschenwürdiges Auskommen haben.
Meine Kritik an der Berechnung des Regelsatz 364 € ist das nur noch die untersten 15 % der Haushalte berücksichtigt werden und das Haushalte mit ergänzenden Transferleistungen in die Berechnung des Regelsatzes von 364 € Berücksichtigung finden.
Das wird auch vom BVerfG zu prüfen sein.