Aufgaben des Generalbundesanwalts, wessen Weisungen hat er zu folgen
Der Generalbundesanwalt Range ist nicht mehr tragbar.
Seine Unfähigkeit hat man schon vor dem jetzigen Skandal bemerkt, aber jetzt wird gehandelt.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Press...804_Generalbundesanwalt_Range.html?nn=3433226
Das ist natürlich auch wieder eine hervorragende Werbung für die FDP. Einer der ihren, der die Pressefreiheit nicht ernst nimmt ...
Harald Range - Nachrichten
• Range stürzt über Ermittlungen gegen Journalisten
Geehrtes Forum,
wir beginnen eine emotionale Diskussion über den Generalbundesanwalt. Sollten wir nicht bevor wir los schimpfen und uns dem Medialen Mainstream anschließen erst einmal Fragen:
Was sind die Aufgaben des Generalbundesanwalts.
Wessen Weisungen hat er zu folgen
Wann ist er verpflichtet Ermittlungen auf zu nehmen
Darf der Justizminister Ermittlungen verbieten verhindern (was wäre die Konsequenz)
Darf man Grundsätzlich nicht gegen Journalisten bei begründetem Verdacht ermitteln
Sicher lassen sich die Fragen noch ergänzen.
In einer unerwartet einberufenen Pressekonferenz rechtfertigt Generalbundesanwalt Range seine Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org.
Er beruft sich dabei auch auf die Einschätzung eines Sachverständigen.
Dem Justizministerium wirft er einen "Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" vor.
Zitat aus:
http://www.generalbundesanwalt.de/de/organisation.php
„Aufgaben und Organisation
Justiz ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder (Artikel 30, 92, 96 Grundgesetz - GG -, vgl. auch Artikel 95 und 96 GG). Die Bundesanwaltschaft ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes. Die offizielle Bezeichnung der 1950 errichteten Behörde lautet:
"Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof".
Zum Aufgabenbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören im Wesentlichen die Erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie von Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch und die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes.
Die innere Sicherheit wird insbesondere durch terroristische Gewalttaten beeinträchtigt, die äußere Sicherheit vor allem durch Spionage, Landesverrat und Proliferation.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist zudem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz ein "Anwalt" des Bundes. Ihm ist die Vertretung in Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren übertragen, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesdisziplinargericht sowie die Bundesanwaltschaft selbst betreffen.
Bis zum 31. Dezember 2006 wurden durch die Behörde auch verschiedene Register geführt (Bundeszentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister) und Aufgaben im Bereich des internationalen Familienrechts wahrgenommen. Am 1. Januar 2007 hat das neu errichtete Bundesamt für Justiz in Bonn (
www.bundesjustizamt.de) diese Zuständigkeiten übernommen. Durch die Verlagerung dieser Aufgaben, die nicht zu den Kernaufgaben des Generalbundesanwalts als der Strafverfolgungsbehörde des Bundes gehörten, sollen Kapazitäten für die Strafverfolgung im Bereich des Staatsschutzes gewonnen werden.
Bei der Behörde des Generalbundesanwalts sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. Die Gesamtbehörde hat ihren Sitz in Karlsruhe. Die Dienststelle des Generalbundesanwalts beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit etwa 15 Mitarbeitern, die der Revisionsabteilung eingegliedert ist, und der 5. Strafsenat selbst waren ursprünglich in Berlin ansässig. Nachdem die vom Bundestag berufene Unabhängige Föderalismuskommission am 27. Mai 1992 die Verlegung dieses Strafsenats und der ihm zugeordneten Dienststelle des Generalbundesanwalts nach Leipzig beschlossen hatte, erfolgte im Juli 1997 der Umzug in ein gemeinsames Dienstgebäude.
Die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben üben der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter aus. Letztere sind Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern, die für eine bestimmte Zeit - in der Regel 3 Jahre - an die Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof abgeordnet werden. Insgesamt gehören der Behörde rund 90 Staatsanwälte an.“