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Jetzt kommt beides: Für rund 30 Milliarden Euro erwirbt der Bund 98,5 Prozent am taumelnden Energieversorger Uniper. Und: Die Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde, die alle Gasverbraucher entrichten müssen, wird vom 1. Oktober an eingeführt. Praktisch finanziert der Staat damit sein eigenes Unternehmen auf Kosten der Bürger zweimal: Einmal, in dem er den Übernahmepreis aus der Steuerkasse bezahlt, und zum anderen, in dem er Haushalte und Unternehmen, die auf Gas angewiesen sind, zusätzlich zur Kasse bittet. Verfassungsmäßig ist dies höchst zweifelhaft. Schon jetzt kann sich die Bunderegierung auf eine Fülle gut begründeter Klagen gegen die Gasumlage einstellen. Quelle
Wie ist das dann eigentlich wenn die Gasumlage sich nun als nicht verfassungskonform raus stellt.
Bekommen wir Gaskunden eigentlich diese Umlage wieder zurück.
Falls diese Klagen es bis vors BVG schaffen und sich ein Grundsatzurteil ergibt, wie wäre das dann ?
Noch besser wäre es wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage eröffnen würde, wo man sich mit einem kleinen Endgeld beteiligen könnte.
Ich bin beim Überlegen ob ich meinem Gasversorger eine Info zukommen lasse, das ich die Abschlagzahlung unter Vorbehalt zahle was den Anteil der Gasumlage betrifft.
Denn wer bei den Erhöhungen der Kontogebühren zugestimmt hat, bekommt diese jetzt auch nicht zurück, obwohl diese teilweise als nicht gerechtfertigt beurteilt wurden.
Und mit einem Abzug der Abschläge ohne diese Mitteilung des Vorbehalts, stimmt man doch diese Erhöhung auch zu.
Was haltet Ihr davon ?