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Habecks Gasumlage verfassungsmäßig höchst zweifelhaft

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 16 «  

Iles9

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Jetzt kommt beides: Für rund 30 Milliarden Euro erwirbt der Bund 98,5 Prozent am taumelnden Energieversorger Uniper. Und: Die Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde, die alle Gasverbraucher entrichten müssen, wird vom 1. Oktober an eingeführt. Praktisch finanziert der Staat damit sein eigenes Unternehmen auf Kosten der Bürger zweimal: Einmal, in dem er den Übernahmepreis aus der Steuerkasse bezahlt, und zum anderen, in dem er Haushalte und Unternehmen, die auf Gas angewiesen sind, zusätzlich zur Kasse bittet. Verfassungsmäßig ist dies höchst zweifelhaft. Schon jetzt kann sich die Bunderegierung auf eine Fülle gut begründeter Klagen gegen die Gasumlage einstellen. Quelle

Wie ist das dann eigentlich wenn die Gasumlage sich nun als nicht verfassungskonform raus stellt.
Bekommen wir Gaskunden eigentlich diese Umlage wieder zurück.
Falls diese Klagen es bis vors BVG schaffen und sich ein Grundsatzurteil ergibt, wie wäre das dann ?
Noch besser wäre es wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage eröffnen würde, wo man sich mit einem kleinen Endgeld beteiligen könnte.
Ich bin beim Überlegen ob ich meinem Gasversorger eine Info zukommen lasse, das ich die Abschlagzahlung unter Vorbehalt zahle was den Anteil der Gasumlage betrifft.
Denn wer bei den Erhöhungen der Kontogebühren zugestimmt hat, bekommt diese jetzt auch nicht zurück, obwohl diese teilweise als nicht gerechtfertigt beurteilt wurden.
Und mit einem Abzug der Abschläge ohne diese Mitteilung des Vorbehalts, stimmt man doch diese Erhöhung auch zu.
Was haltet Ihr davon ?
 

zebra

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immer unter Vorbehalt bezahlen, mit dem Hinweis der Klage nebst Zinsen und Auslagen,
es wäre das 187te mal ? das Idioten Politiker etwas beschließen was überhaupt nicht Verfassungskonform
ist. Die Beraterfirmen kassieren Milliarden an Steuergelder > und sind auch nicht schlauer ? Werden diese
Berater in die Haftung genommen ? oder nicht weil es die Verwandtschaft ist ? 😂 😂 😂
Banana-Germany ....
 

opppa

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Die Logik von BundesreGIERungen:
Erst mal Steuern erheben und dann fordern, daß andere das Gas billiger machen!
 

franzmannzini

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Wie ist das dann eigentlich wenn die Gasumlage sich nun als nicht verfassungskonform raus stellt.
Bekommen wir Gaskunden eigentlich diese Umlage wieder zurück.
Falls diese Klagen es bis vors BVG schaffen und sich ein Grundsatzurteil ergibt, wie wäre das dann ?
Noch besser wäre es wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage eröffnen würde, wo man sich mit einem kleinen Endgeld beteiligen könnte.
Ich bin beim Überlegen ob ich meinem Gasversorger eine Info zukommen lasse, das ich die Abschlagzahlung unter Vorbehalt zahle was den Anteil der Gasumlage betrifft.
Denn wer bei den Erhöhungen der Kontogebühren zugestimmt hat, bekommt diese jetzt auch nicht zurück, obwohl diese teilweise als nicht gerechtfertigt beurteilt wurden.
Und mit einem Abzug der Abschläge ohne diese Mitteilung des Vorbehalts, stimmt man doch diese Erhöhung auch zu.
Was haltet Ihr davon ?
Zum ersten, in Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit einer Sammelklage.
Beim BVG klagt jeder für sich allein.
Jeder sollte seinen Versorger schriftlich auf den Vorbehalt hinweisen.
Du kannst davon ausgehen, das das die Vermieter und andere Weiterverkäufer dies aus machen.
 

Roquette

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immer unter Vorbehalt bezahlen, mit dem Hinweis der Klage nebst Zinsen und Auslagen,
es wäre das 187te mal ? das Idioten Politiker etwas beschließen was überhaupt nicht Verfassungskonform
ist. Die Beraterfirmen kassieren Milliarden an Steuergelder > und sind auch nicht schlauer ? Werden diese
Berater in die Haftung genommen ? oder nicht weil es die Verwandtschaft ist ? 😂 😂 😂
Banana-Germany ....
Das 187te Mal? Nee. 30 Seiten ist die Liste der verfassungswidrigen, nichtigen Bundesgesetze lang. Gelistet wird seit 1990.

Und seitenweise kommen noch aus 16 Bundesländern landesverfassungswidrige Gesetze hinzu.

https://www.bundestag.de/resource/b...gswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf
 
OP
Iles9

Iles9

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Zum ersten, in Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit einer Sammelklage.
Beim BVG klagt jeder für sich allein.
Jeder sollte seinen Versorger schriftlich auf den Vorbehalt hinweisen.
Du kannst davon ausgehen, das das die Vermieter und andere Weiterverkäufer dies aus machen.
Und was ist das hier ?

Verbraucherzentrale Hessen Sammelklage gegen Stromio

Veröffentlicht am 26.07.22 um 18:28 Uhr

Ehemalige Kunden des Stromanbieters Stromio können sich jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen anschließen.
Das Bundesamt für Justiz hat die Musterfeststellungsklage am Dienstag im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich gemacht.
Quelle
Einzelheiten dazu wie so eine Klage abläuft.
Quelle
 

franzmannzini

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Und was ist das hier ?


Einzelheiten dazu wie so eine Klage abläuft.
Quelle
Naja, das ist eine Musterfeststellungsklage, hier finden sich Kläger zusammen (Klageliste),
das Urteil gilt dann auch nur für diese, wird das Urteil rechtskräftig, kann sich keiner mehr anschließen.
Ist die Klage erfolgreich, kann es entweder zum Vergleich kommen, bei dem dann die Teilnehmer die verhandelte Entschädigung bekommen,
kommt es nicht zum Vergleich, müssen die Teilnehmer ihren Schadensersatz individuell einklagen, also wieder jeder für sich.
Der Vorteil ist hierbei, das durch die Musterfeststellungsklage bereits festgestellt wurde, das diese Kläger (irgendwie) ein Recht auf Schadensersatz haben.

Mit einer echten Sammelklage wie sie z.B. in den USA möglich ist, hat das nichts zu tun.
Dort müßte nur eine einzelne Person stellvertretend für beliebig viele andere klagen, ohne
das diese sich in irgend einer Weise an diesem Prozess beteiligen müssten.
Das erstrittene Urteil gilt dann für alle Geschädigten.
 
OP
Iles9

Iles9

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Naja, das ist eine Musterfeststellungsklage, hier finden sich Kläger zusammen (Klageliste),
das Urteil gilt dann auch nur für diese, wird das Urteil rechtskräftig, kann sich keiner mehr anschließen.
Ist die Klage erfolgreich, kann es entweder zum Vergleich kommen, bei dem dann die Teilnehmer die verhandelte Entschädigung bekommen,
kommt es nicht zum Vergleich, müssen die Teilnehmer ihren Schadensersatz individuell einklagen, also wieder jeder für sich.
Der Vorteil ist hierbei, das durch die Musterfeststellungsklage bereits festgestellt wurde, das diese Kläger (irgendwie) ein Recht auf Schadensersatz haben.

Mit einer echten Sammelklage wie sie z.B. in den USA möglich ist, hat das nichts zu tun.
Dort müßte nur eine einzelne Person stellvertretend für beliebig viele andere klagen, ohne
das diese sich in irgend einer Weise an diesem Prozess beteiligen müssten.
Das erstrittene Urteil gilt dann für alle Geschädigten.
  • Ist die Klage erfolgreich, schließt sich unmittelbar eine zweite Stufe an. Das Gericht bestimmt genau, unter welchen Bedingungen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher Leistungen erhalten.
  • Betroffene können sich nun zielgenau zum Klageregister anmelden und alle vom Gericht angeforderten Belege einreichen.
Hier ist es aber anders herum. Die Verbraucherzentrale klagt erst mal alleine und erst wenn das Urteil fest steht, dann können sich die Verbraucher mit ihre Unterlagen anmelden.
Also braucht man theoretisch sich erst anmelden, wenn man das Urteil kennt. Bei eindeutiger Sachlage, wie z.B. wenn die Gasumlage sich als nicht grundrechtskonform erweist, müsste man diese bereits getätigten Zahlungen eigentlich wieder bekommen, wenn das Urteil dies so formuliert, ohne das der Einzelfall vorher noch untersucht werden muß.
 

franzmannzini

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Hier ist es aber anders herum. Die Verbraucherzentrale klagt erst mal alleine und erst wenn das Urteil fest steht, dann können sich die Verbraucher mit ihre Unterlagen anmelden.
Also braucht man theoretisch sich erst anmelden, wenn man das Urteil kennt. Bei eindeutiger Sachlage, wie z.B. wenn die Gasumlage sich als nicht grundrechtskonform erweist, müsste man diese bereits getätigten Zahlungen eigentlich wieder bekommen, wenn das Urteil dies so formuliert, ohne das der Einzelfall vorher noch untersucht werden muß.
Selbst das ist keine Sammelklage im eigentlichen Sinn.
Ansonsten stellt die EU-Verbandsklage nur eine Forderung dar, wie zukünftig Klagen durchgeführt werden könnten.
Ich würde Dir trotzdem raten vorerst, unter Vorbehalt zu bezahlen.

Und immer daran denken, selbst wenn eine EU-Verbandsklage etabliert ist, hat das nicht unbedingt eine Wirkung auf Klagen gegen deutsche Verfassungsgerichte oder
gar dem deutschen Bundesverfassungsgericht.
Es bietet Dir maximal die Möglichkeit, erfolgreicher gegen große Konzerne zu klagen, ohne gigantische Finanzmittel einzusetzen.
Die echte Sammelklage wird kommen, es wird aber noch ein paar Jahre dauern.
 

Redwing

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Ach, ich muß mich heute schon wieder ständig selbst zitieren, aber wenn überall dasselbe steht, antworte ich auch immer gleich:
Die "tolle" Gasumlage scheint vom Tisch, aber wir wollen freilich auch nicht vergessen, daß solche Krämpfe - von den eklatanten außenpolitischen Fehlern als Ursache abgesehen - u.a. zustande kommen, weil wir einen absolut unfähigen neoliberalen Dogmatiker im Finanzministerium sitzen haben, der Irrsinn wie den Schuldenbremsenkult über das Land stellt und sich jeglicher vernünftigerer und weitsichtigerer Finanzierungsoptionen a la Vermögenssteuer, etc. verwehrt - was man ihm und seiner Marktsektiererpartei, die kaum einer gewählt hat, aber immer wieder allen übergestülpt wird mit ihren archaischen Vorstellungen, allerdings seitens anderer Flaschen leider auch bislang erlaubt... ;-/

Wobei ich ja, wie auch bereits gesagt, den Verstaatlichungstrend an und für sich begrüße, aber natürlich dann auch, wenn es gut läuft und schwarze Zahlen geschrieben werden... ;-/
 
OP
Iles9

Iles9

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Ach, ich muß mich heute schon wieder ständig selbst zitieren, aber wenn überall dasselbe steht, antworte ich auch immer gleich:
Die "tolle" Gasumlage scheint vom Tisch, aber wir wollen freilich auch nicht vergessen, daß solche Krämpfe - von den eklatanten außenpolitischen Fehlern als Ursache abgesehen - u.a. zustande kommen, weil wir einen absolut unfähigen neoliberalen Dogmatiker im Finanzministerium sitzen haben, der Irrsinn wie den Schuldenbremsenkult über das Land stellt und sich jeglicher vernünftigerer und weitsichtigerer Finanzierungsoptionen a la Vermögenssteuer, etc. verwehrt - was man ihm und seiner Marktsektiererpartei, die kaum einer gewählt hat, aber immer wieder allen übergestülpt wird mit ihren archaischen Vorstellungen, allerdings seitens anderer Flaschen leider auch bislang erlaubt... ;-/

Wobei ich ja, wie auch bereits gesagt, den Verstaatlichungstrend an und für sich begrüße, aber natürlich dann auch, wenn es gut läuft und schwarze Zahlen geschrieben werden... ;-/
Wobei bereits gesagt wurde das die Uniper nicht für immer verstaatlicht lassen wollen. Also wir retten mit Staatsgeldern die Firma und wieviel werden wir dann bei einer erneuten Privatisierung wohl wieder bekommen ???? Ich fürchte das wird eine Verlustrechnung .......
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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