Prof. Dr. Jörg Meuthen
Zwei Urteile der vergangenen Tage, beide ergangen „im Namen des Volkes“, die ein grelles Licht darauf werfen, was in unserer Justiz schiefläuft:
Vom Landgericht Landau wurde der bestialisch grausame Messermord an der vollkommen wehrlosen Mia aus Kandel, ein damals 15-jähriges Mädchen, mit achteinhalb Jahren Jugendstrafe „gesühnt“.
Achteinhalb Jahre für den ehemaligen Koranschüler Abdul D., der angeblich erst 20 Jahre alt sein soll, obwohl alle veröffentlichten Bilder dieses Kerls eine andere Sprache sprechen.
Zudem: Wieso wird ein 20-jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt? Das soll nach dem Gesetzt die AUSNAHME sein und nur bei entsprechenden Mängeln im Reifeprozess zur Anwendung kommen! Dieser Mörder hält sich aber seit mehreren Jahren alleine im Ausland auf, da darf man wohl von einem ausreichenden Reifeprozess ausgehen.
Und selbst wenn die Justiz - aus welchen nicht ersichtlichen Gründen auch immer - hier nach Jugendstrafrecht glaubte urteilen zu müssen, so wäre als Höchststrafe ein Strafmaß von 15 Jahren möglich gewesen. Um wie viel grausamer hätte die Tat denn noch ausfallen müssen, damit dieses Urteil verhängt worden wäre? Achteinhalb Jahre, das ist nur knapp mehr als die HÄLFTE dieser denkbaren Höchststrafe!
Soviel also war den Richtern in Landau das junge Leben der ermordeten Mia wert - achteinhalb Jahre und keinen Tag mehr.
Ein anderes Verbrechen, dass selbstverständlich auch hart bestraft werden muss, bestand in zwei Bombenanschlägen in Dresden auf eine dortige Moschee sowie auf das Kongresszentrum. Als Täter wurde nun Nino K. verurteilt, und zwar zu neun Jahren und acht Monaten Haft.
Damit hier gar keine Zweifel aufkommen: Wer in Deutschland Bombenanschläge begeht, hat selbstverständlich in Haft zu kommen, und zwar durchaus auch so lange, dass dies einen abschreckenden Charakter hat.
Es darf aber darauf hingewiesen werden, dass bei den verwerflichen Bombenanschlägen des Herrn K. nur Sachschaden entstand, während in Kandel ein junges Leben brutalstmöglich ausgelöscht wurde, weshalb auch die Angehörigen vermutlich ihres Lebens nie mehr froh werden können.
Welcher Bürger soll diese Justiz noch verstehen? Die Richter in Deutschland sind zwar unabhängig (im Gegensatz übrigens zu den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften!). Diese Unabhängigkeit ist aber nicht gleichzusetzen mit „außerhalb jeder Kritik stehend“, wie das manche Richter offenbar gerne hätten.
Und dieser Kritik muss sich die Justiz stellen; sie scheint immer noch nicht zu begreifen, dass sie mit ihrem Kuschelkurs insbesondere gegenüber ausländischen Gewalttätern zur Verschärfung der Probleme beiträgt – und auch das Vertrauen der Bürger in die Justiz massiv aushöhlt.
Zeit für Urteile, die nicht mit zweierlei Maß messen.
Zeit für die #AfD.
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