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EGMR
Menschenrechtsgericht
Eltern müssen Sexualkunde in Grundschule hinnehmen
Kinder fragen - auch zum Thema Sex. Eine Mutter wollte, dass die Lehrer darauf nicht antworten, schließlich steht Aufklärung nicht auf dem Lehrplan. Doch vor Gericht kam sie damit nicht durch.
"Was heißt das eigentlich, wenn jemand sagt: Die beiden haben miteinander geschlafen?"
Wenn Schüler einem Grundschullehrer solche Fragen stellen, darf er wahrheitsgemäß antworten - auch wenn Sexualkunde in der Altersstufe gar nicht auf dem Lehrplan steht.
Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun klar (Az.: 22338/15).
Er wies damit die Beschwerde einer Mutter aus der Schweiz ab, die verlangte, dass in der Grundschule jegliche Sexualerziehung unterbleibt.
Lehrer überschritten nicht ihren Handlungs- und Erziehungsspielraum, wenn sie Fragen der Grundschüler zur Sexualität beantworteten, urteilten die Straßburger Richter.
Die Frau hatte 2011 beantragt, dass ihre damals siebenjährige Tochter in der Grundschule nicht in Sexualkunde unterrichtet werden sollte.
Sie sei nicht generell gegen eine Sexualerziehung. Im Kindergarten oder in der Grundschule sei dies aber zu früh, meinte sie.
Die Schulleitung lehnte ihren Antrag ebenso ab wie später die Schweizer Gerichte. Damit sah die Mutter insbesondere ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt und legte Beschwerde beim EGMR ein.
Das entspricht den Leitlinien für Grundschullehrer in der Schweiz: Sie sind gehalten, ausschließlich auf Fragen der Kinder einzugehen.
Die Richter unterschieden diese Vorgehensweise von einem "systematischen" Sexualkundeunterricht. Das Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen, werde damit nicht unzulässig verletzt.
Bereits 2011 urteilte der EGMR, dass Sexualkunde fester Bestandteil von Schullehrplänen sein darf.
Damals hatten fünf Elternpaare aus Nordrhein-Westfalen geklagt. Sie lehnten sexuelle Aufklärung in der Schule grundsätzlich ab, der Unterricht sei nicht mit ihren religiösen Überzeugungen vereinbar.
Die Kläger gehörten einer baptistischen Freikirche an. In Deutschland können Eltern, die ihre Kinder vom verpflichtenden Schulunterricht fernhalten, mit Gefängnisstrafen belegt werden.
mamk/jur/dpa
http://www.spiegel.de/lebenundlerne...dschule-nicht-tabu-egmr-urteil-a-1188556.html
Parlamentarische Versammlung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Diese wurde 1950 unterzeichnet.
Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden.
Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern. D
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs macht die Konvention so zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen.
Das heutige Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg wurde 1994 von dem britischen Architekten Lord Richard Rogers entworfen. Von hier aus überwacht der EGMR die Achtung der Menschenrechte von 800 Millionen Menschen, die in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats leben.
Ende 2015 gab es 64 850 anhängige Rechtssachen. 21,4 Prozent davon betrafen die Ukraine, 14,2 Prozent Polen und 13 Prozent die Türkei.
https://www.coe.int/en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte
Was man halt so unter Menschenrechte versteht.
Seit dem18.1 2018 gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Jeder Finanzdienstleister hat Zugang zum Konto. Da braucht es keine Schufa mehr.
Am Rande:
Staatlichkeit der Bundeswehr. "Bundeswehrsoldaten" sind verpflichtet bei Auslandeinsätzen eine Lebensversicherung auf ihre Kosten abzuschließen, zur Absicherung ihrer Familien.
Ein ehemaliger Soldat.
Eigentlich müßte ja der "Staat " dafür zuständig sein, aber sie können keine Staatangehörigkeit nachweisen und sind somitSöldner oder Partisanen und fallen nicht unter das Kriegsrecht, als Kriegsgefangene.
Menschenrechtsgericht
Eltern müssen Sexualkunde in Grundschule hinnehmen
Kinder fragen - auch zum Thema Sex. Eine Mutter wollte, dass die Lehrer darauf nicht antworten, schließlich steht Aufklärung nicht auf dem Lehrplan. Doch vor Gericht kam sie damit nicht durch.
"Was heißt das eigentlich, wenn jemand sagt: Die beiden haben miteinander geschlafen?"
Wenn Schüler einem Grundschullehrer solche Fragen stellen, darf er wahrheitsgemäß antworten - auch wenn Sexualkunde in der Altersstufe gar nicht auf dem Lehrplan steht.
Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun klar (Az.: 22338/15).
Er wies damit die Beschwerde einer Mutter aus der Schweiz ab, die verlangte, dass in der Grundschule jegliche Sexualerziehung unterbleibt.
Lehrer überschritten nicht ihren Handlungs- und Erziehungsspielraum, wenn sie Fragen der Grundschüler zur Sexualität beantworteten, urteilten die Straßburger Richter.
Die Frau hatte 2011 beantragt, dass ihre damals siebenjährige Tochter in der Grundschule nicht in Sexualkunde unterrichtet werden sollte.
Sie sei nicht generell gegen eine Sexualerziehung. Im Kindergarten oder in der Grundschule sei dies aber zu früh, meinte sie.
Die Schulleitung lehnte ihren Antrag ebenso ab wie später die Schweizer Gerichte. Damit sah die Mutter insbesondere ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt und legte Beschwerde beim EGMR ein.
Das entspricht den Leitlinien für Grundschullehrer in der Schweiz: Sie sind gehalten, ausschließlich auf Fragen der Kinder einzugehen.
Die Richter unterschieden diese Vorgehensweise von einem "systematischen" Sexualkundeunterricht. Das Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen, werde damit nicht unzulässig verletzt.
Bereits 2011 urteilte der EGMR, dass Sexualkunde fester Bestandteil von Schullehrplänen sein darf.
Damals hatten fünf Elternpaare aus Nordrhein-Westfalen geklagt. Sie lehnten sexuelle Aufklärung in der Schule grundsätzlich ab, der Unterricht sei nicht mit ihren religiösen Überzeugungen vereinbar.
Die Kläger gehörten einer baptistischen Freikirche an. In Deutschland können Eltern, die ihre Kinder vom verpflichtenden Schulunterricht fernhalten, mit Gefängnisstrafen belegt werden.
mamk/jur/dpa
http://www.spiegel.de/lebenundlerne...dschule-nicht-tabu-egmr-urteil-a-1188556.html
Parlamentarische Versammlung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Diese wurde 1950 unterzeichnet.
Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden.
Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern. D
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs macht die Konvention so zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen.
Das heutige Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg wurde 1994 von dem britischen Architekten Lord Richard Rogers entworfen. Von hier aus überwacht der EGMR die Achtung der Menschenrechte von 800 Millionen Menschen, die in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats leben.
Ende 2015 gab es 64 850 anhängige Rechtssachen. 21,4 Prozent davon betrafen die Ukraine, 14,2 Prozent Polen und 13 Prozent die Türkei.
https://www.coe.int/en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte
Was man halt so unter Menschenrechte versteht.
Seit dem18.1 2018 gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Jeder Finanzdienstleister hat Zugang zum Konto. Da braucht es keine Schufa mehr.
Am Rande:
Staatlichkeit der Bundeswehr. "Bundeswehrsoldaten" sind verpflichtet bei Auslandeinsätzen eine Lebensversicherung auf ihre Kosten abzuschließen, zur Absicherung ihrer Familien.
Ein ehemaliger Soldat.
Eigentlich müßte ja der "Staat " dafür zuständig sein, aber sie können keine Staatangehörigkeit nachweisen und sind somitSöldner oder Partisanen und fallen nicht unter das Kriegsrecht, als Kriegsgefangene.