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Eine Frage des Verbraucherschutzes

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Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
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Viele Fragen hier im Forum (z.B. darüber, was nach dem physischen Tod passiert ) bewegen sich ja eher im Bereich theoretischer Erkenntnistheorie… Ich selber mache mir über mein mögliches Ableben, das sich möglicherweise (allen Fortschritten der Medizin zum Trotz) aus heutiger Sicht noch nicht mit vollständiger Sicherheit verhindern lassen wird, nicht allzu viel Gedanken.

Es geht mir eher um Fragen des Verbraucherschutzes. Staunend verfolgte ich zum Beispiel die Argumentation des Verkäufers beim Jupiter-Markt, als der einem Freund erklärte… ja,ja, sie schaffen uns das Smartphone jetzt schon zum vierten Mal zurück, aber die ersten zwei Reparaturversuche zählen ja gar nicht als „Nachbesserung“, denn da hätte ja der Hersteller nichts weiter als ein „Software-Update“ gemacht. Folglich könne er auch nicht vom Kaufvertrag dankend zurücktreten. In der Praxis bemerkt man immer wieder, wie alle möglichen Händler ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht auf die Herstellergarantie zu reduzieren versuchen. Dabei hat der Händler für Mängel am Produkt für 2 Jahre einzustehen. Und zumindest in den ersten 6 Monaten bin ich als Kunde von der Beweislast befreit, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Kürzlich also habe ich mir überlegt, dass ich nicht ständig schwarze Socken tragen möchte, denn man hat wirklich Mühe, diese nach dem Waschen zu den richtigen Paaren zusammenzulegen. Also kaufte ich gestreifte Socken, 4 Paar zu insgesamt ca. 60 Euro bei Kaufhof. Leider waren alle 4 Paar nach 4 Monaten schon kaputt – und wiesen ein Loch im Bereich des Knöchels auf.
In Gedanken male ich mir schon meinen möglichen Auftritt an der Kaufhof-Kasse aus. … „Da sehen Sie, diese Socken haben LÖCHER !!!“ . Was werden sie dann machen ? Geben sie mir neue oder schicken sie es in die Schneiderei zum Stopfen ? Werden sie zu mir sagen, dass ich zukünftig von Socken-Käufen in ihrem Laden bitte absehen soll ? Ich weiß es nicht, ich müsste es mal probieren, aber ich trau mich noch nicht.

Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Reklamationen ?
 

Timirjasevez

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Ich habe leider keine Erfahrungen mit Reklamationen, außer mit bisher problemlosen Umtauschaktionen und meine Socken sind schwarz, lassen sich nach dem Waschen problemlos wieder paaren und ich bekam zehn Paar für 9,99 €, das Gewebe am Knöchel hält, auch nach vielem Waschen ... na ja, Scherz beiseite, ich kann zu Deinem Thema keinen substanziellen Beitrag leisten.:cool:
 

Pommes

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Viele Fragen hier im Forum (z.B. darüber, was nach dem physischen Tod passiert ) bewegen sich ja eher im Bereich theoretischer Erkenntnistheorie… Ich selber mache mir über mein mögliches Ableben, das sich möglicherweise (allen Fortschritten der Medizin zum Trotz) aus heutiger Sicht noch nicht mit vollständiger Sicherheit verhindern lassen wird, nicht allzu viel Gedanken.

Es geht mir eher um Fragen des Verbraucherschutzes. Staunend verfolgte ich zum Beispiel die Argumentation des Verkäufers beim Jupiter-Markt, als der einem Freund erklärte… ja,ja, sie schaffen uns das Smartphone jetzt schon zum vierten Mal zurück, aber die ersten zwei Reparaturversuche zählen ja gar nicht als „Nachbesserung“, denn da hätte ja der Hersteller nichts weiter als ein „Software-Update“ gemacht. Folglich könne er auch nicht vom Kaufvertrag dankend zurücktreten. In der Praxis bemerkt man immer wieder, wie alle möglichen Händler ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht auf die Herstellergarantie zu reduzieren versuchen. Dabei hat der Händler für Mängel am Produkt für 2 Jahre einzustehen. Und zumindest in den ersten 6 Monaten bin ich als Kunde von der Beweislast befreit, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Kürzlich also habe ich mir überlegt, dass ich nicht ständig schwarze Socken tragen möchte, denn man hat wirklich Mühe, diese nach dem Waschen zu den richtigen Paaren zusammenzulegen. Also kaufte ich gestreifte Socken, 4 Paar zu insgesamt ca. 60 Euro bei Kaufhof. Leider waren alle 4 Paar nach 4 Monaten schon kaputt – und wiesen ein Loch im Bereich des Knöchels auf.
In Gedanken male ich mir schon meinen möglichen Auftritt an der Kaufhof-Kasse aus. … „Da sehen Sie, diese Socken haben LÖCHER !!!“ . Was werden sie dann machen ? Geben sie mir neue oder schicken sie es in die Schneiderei zum Stopfen ? Werden sie zu mir sagen, dass ich zukünftig von Socken-Käufen in ihrem Laden bitte absehen soll ? Ich weiß es nicht, ich müsste es mal probieren, aber ich trau mich noch nicht.

Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Reklamationen ?

Die Löcher in den Socken sind normale Verschleißerscheinungen, bist halt selber schuld wenn du ständig rumrennst statt zu fahren.:p
Es gibt übrigens keinen Anspruch des Verkäufers auf Nachbesserung, Produkte von der Stange, sprich aus der Serie haben die zugesagten Eigenschaften aufzuweisen, sonst hast du Anspruch auf Ersatz.
 
OP
Tooraj

Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
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Die Löcher in den Socken sind normale Verschleißerscheinungen, bist halt selber schuld wenn du ständig rumrennst statt zu fahren.:p....
Nein, da kann ich Dir nicht zustimmen. Voriges Jahr hatte ich mir z.B. bei P&C eine Zegna-Spielhose gekauft, sie war herrlich leicht und dünn, kostete ein halbes Vermögen (auf dem Schild stand „Made in Romania“) und ich nahm sie gleich mit in den Urlaub nach Bangkok. Da ein Urlaub in dieser Stadt jede Hose ziemlich strapaziert ( unter Umständen muss man sie gleich mehrmals am Tag aus- und anziehen ) war sie nach einer Woche gleich an drei Stellen kaputt. Ich bekam das Geld von P&C zurück und sie haben sich bei mir für mögliche „Unannehmlichkeiten“ entschuldigt. Also , ich fand das okay.
Na gut, ich würde jetzt auch nicht in den dm-Markt rennen, weil die Kapazität eines Tempo-Taschentuches vielleicht nicht ganz das hält, was die Werbung verspricht, aber wenn ich mir das gerade so überlege .... dann unterliegen doch auch Zellstoff-Taschentücher der Gewährleistungspflicht des Händlers , oder etwa nicht ? Will so ein Drogerie-Händler mir im Streitfall nachweisen, ich hätte seine Ware irgendwie falsch benutzt ?
 

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