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Viele Fragen hier im Forum (z.B. darüber, was nach dem physischen Tod passiert ) bewegen sich ja eher im Bereich theoretischer Erkenntnistheorie… Ich selber mache mir über mein mögliches Ableben, das sich möglicherweise (allen Fortschritten der Medizin zum Trotz) aus heutiger Sicht noch nicht mit vollständiger Sicherheit verhindern lassen wird, nicht allzu viel Gedanken.
Es geht mir eher um Fragen des Verbraucherschutzes. Staunend verfolgte ich zum Beispiel die Argumentation des Verkäufers beim Jupiter-Markt, als der einem Freund erklärte… ja,ja, sie schaffen uns das Smartphone jetzt schon zum vierten Mal zurück, aber die ersten zwei Reparaturversuche zählen ja gar nicht als „Nachbesserung“, denn da hätte ja der Hersteller nichts weiter als ein „Software-Update“ gemacht. Folglich könne er auch nicht vom Kaufvertrag dankend zurücktreten. In der Praxis bemerkt man immer wieder, wie alle möglichen Händler ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht auf die Herstellergarantie zu reduzieren versuchen. Dabei hat der Händler für Mängel am Produkt für 2 Jahre einzustehen. Und zumindest in den ersten 6 Monaten bin ich als Kunde von der Beweislast befreit, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Kürzlich also habe ich mir überlegt, dass ich nicht ständig schwarze Socken tragen möchte, denn man hat wirklich Mühe, diese nach dem Waschen zu den richtigen Paaren zusammenzulegen. Also kaufte ich gestreifte Socken, 4 Paar zu insgesamt ca. 60 Euro bei Kaufhof. Leider waren alle 4 Paar nach 4 Monaten schon kaputt – und wiesen ein Loch im Bereich des Knöchels auf.
In Gedanken male ich mir schon meinen möglichen Auftritt an der Kaufhof-Kasse aus. … „Da sehen Sie, diese Socken haben LÖCHER !!!“ . Was werden sie dann machen ? Geben sie mir neue oder schicken sie es in die Schneiderei zum Stopfen ? Werden sie zu mir sagen, dass ich zukünftig von Socken-Käufen in ihrem Laden bitte absehen soll ? Ich weiß es nicht, ich müsste es mal probieren, aber ich trau mich noch nicht.
Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Reklamationen ?
Es geht mir eher um Fragen des Verbraucherschutzes. Staunend verfolgte ich zum Beispiel die Argumentation des Verkäufers beim Jupiter-Markt, als der einem Freund erklärte… ja,ja, sie schaffen uns das Smartphone jetzt schon zum vierten Mal zurück, aber die ersten zwei Reparaturversuche zählen ja gar nicht als „Nachbesserung“, denn da hätte ja der Hersteller nichts weiter als ein „Software-Update“ gemacht. Folglich könne er auch nicht vom Kaufvertrag dankend zurücktreten. In der Praxis bemerkt man immer wieder, wie alle möglichen Händler ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht auf die Herstellergarantie zu reduzieren versuchen. Dabei hat der Händler für Mängel am Produkt für 2 Jahre einzustehen. Und zumindest in den ersten 6 Monaten bin ich als Kunde von der Beweislast befreit, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Kürzlich also habe ich mir überlegt, dass ich nicht ständig schwarze Socken tragen möchte, denn man hat wirklich Mühe, diese nach dem Waschen zu den richtigen Paaren zusammenzulegen. Also kaufte ich gestreifte Socken, 4 Paar zu insgesamt ca. 60 Euro bei Kaufhof. Leider waren alle 4 Paar nach 4 Monaten schon kaputt – und wiesen ein Loch im Bereich des Knöchels auf.
In Gedanken male ich mir schon meinen möglichen Auftritt an der Kaufhof-Kasse aus. … „Da sehen Sie, diese Socken haben LÖCHER !!!“ . Was werden sie dann machen ? Geben sie mir neue oder schicken sie es in die Schneiderei zum Stopfen ? Werden sie zu mir sagen, dass ich zukünftig von Socken-Käufen in ihrem Laden bitte absehen soll ? Ich weiß es nicht, ich müsste es mal probieren, aber ich trau mich noch nicht.
Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Reklamationen ?