Wenn man die Aktivitäten der im Bundestag vertretenden AfD Parlamentarier liest,
wird jedem bewußt, welche Interessen und ideelle Ziele die AfD ihr eigen nennt.
Das was die Volksparteien über die „Angst im Volk“ schüren - erreichen,
wir sehen doch die Panikmache zum Ausbau der Volks-,-überwachung, -diktatur und Enteignung führt, -
macht die AfD über Hass-Tiraden und nationalsozialistische Aufwertung der Idealen aus der Vergangenheit für Ordnung, scheinbarem Recht und Sauberkeit.
Beide Machtblöcke brauchen nur die ungebildeten, wie unwissenden, die bedenkenlosen „Ja-Sager“ – die fanatischen, aber unwissenden Volks-Gläubigen.
So wie „Die“ funktionieren und dem eigenen Versagen und dem Untergang entgegen-, und mitlaufen,
schieben „Die“, welche sich informieren und der Realität ins Auge sehen, Panik –
ob dieser Unvernunft.
Keine der Parteien haben je die Interessen des Volkes vertreten, diese Unwissenden – welche „Die“ finanzieren – von denen das Volk auch noch in den Dreck getreten werden.
Ebenso der Staat – er kann nicht dem Volk dienen, von dem seine Existenz abhängt.
(Alle Gewalt geht nicht vom Volk aus, sondern allein, nur vom Bundeskanzler !)
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“ lautet Artikel 65 Satz 1 Grundgesetz (GG). Hieraus wird die Richtlinienkompetenz (die Staatsdiktatur) des Bundeskanzlers abgeleitet – auch Kanzlerprinzip genannt. (Nach den Bilderberger-Auflagen?)
Die Bundesregierung besteht gemäß Artikel 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, wohingegen die Parlamentarischen Staatssekretäre (mit über 11 tausend Euro monatlich) und Staatsminister( mit weit mehr) nicht dazu gehören. Zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung bestimmt sich die Aufgabenverteilung nach insgesamt drei in Artikel 65 GG aufgeführten Prinzipien:
Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Satz 1) umschreibt seine Machtstellung in rechtlicher Hinsicht, seine politische Verantwortlichkeit innerhalb der Regierung (nicht dem Volk gegenüber) und zusätzlich seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament.
Im Hinblick auf die Tätigkeit der Bundesminister bestimmt das Ressortprinzip (Satz 2) die
selbstständige Leitung der Geschäftsbereiche („Ressort“) durch die Minister. Zusätzlich ist eine
Kompetenzzuweisung an die Bundesregierung als Kollegialorgan in Form des Kabinettsprinzips
formuliert (Satz 3).
Funktional ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers als Instrument politischer Führung zu verstehen. (Schön umschriebene, alleinherrschende Staatsdiktatur!)
Richtlinien lassen sich in diesem Sinne umschreiben als
>>>Grundsatzbestimmungen oder grundlegende politische Entscheidungen,<<<
also als die allgemeine politische Ausrichtung des Regierungshandelns, die nicht jedes Detail der Regierungspolitik vorgeben.
Für ihren Erlass ist weder eine Form noch ein besonderes Verfahren vorgesehen. Für die Bundesminister sind sie verbindlich, (ausführende Diktatur) in der Geschäftsordnung der Bundesregierung wird dies >>> ausdrücklich betont <<< und dem Bundeskanzler zusätzlich noch die Pflicht auferlegt, auf ihre Durchführung zu achten. (Ausführung der Diktatur)
Zur Durchsetzung dienen dem Bundeskanzler vorrangig seine in der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelten Befugnisse.
Der Richtlinienkompetenz ist ferner eine gewisse Organisationsgewalt bei der Regierungsbildung und Schaffung von Ministerien immanent.
Diese Kompetenz wird jedoch nicht nur durch koalitions- und parteiinterne Zwänge eingeschränkt, sondern auch durch in der Verfassung ausdrücklich vorgesehene Ministerien.
Das kann jeder nachlesen – und das ist auch das Ziel der AfD – dann aber Danke ! ! !
Wenn daß das Volk begreift – würde ohne die Volksunterjochung und Enteignung –
kein Staatssystem bestehen.
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Aber als gläubiges, nicht denkendes Volk folgt man nur als Leibeigener dem,
was einem angeschafft und im Fernsehen gesagt wird.
Dann ist man ja auch nicht der Schuldige.
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