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Die Rente und Altersarmut sind Themen die uns im Wahlkampf beschäftigt haben und zu denen es viele unterschiedliche Positionen gibt. Daher hier mal ein Thread zur Diskussion!
Begriffserklärung und Abgrenzung:
In Deutschland haben wir eine gesetzliche Rente zur Absicherung im Alter und zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Rente ist eine gesetzliche Sozialversicherung die z.T. aus Beiträgen und zum Teil aus Steuermitteln bezahlt wird. Die Finanzierung erfolgt über das Umlageverfahren, dass heißt das die Menschen die heute Arbeiten die Rente der heutigen Rentner zahlen. Die Höhe des eigenen Rentenanspruchs ist abhängig von der Höhe der Beiträge die man selber einbezahlt hat. Geregelt wird die Rente im SGB VI.
Beamte und Richter zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben somit auch keine Ansprüche aus dieser. Diese Personen kriegen Pensionen.
Selbstständige zahlen ebenfalls nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben ebenfalls keine Ansprüche. Diese Gruppe muss privat vorsorgen.
Zusätzlich gibt es noch die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Rente wegen Todes (Witwen-, Waisenrente). Um diese soll es hier aber nicht gehen.
Höhe der Rente:
Die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet sich aus der Rentenformel
EP sind die Entgeltpunkte. In diese wird dein Einkommen umgerechnet. EP sind also deine Beiträge zur Rentenkasse, außerdem beinhalten sie Punkte für Elternzeit u.ä.. Du erhältst genau einen Entgeltpunkt wenn du 1 Jahr lang ein Einkommen in Höhe des Durchschnitts versichert hast. Dieses liegt 2013 bei 34.071€ im Jahr bzw. 2839,25€ im Monat Brutto.
ZF ist der Zugangsfaktor. Dieser bewirkt das die Rente niedriger ist (wenn man vor 67 in Rente geht) oder höher ist (wenn man nach 67 in Rente geht). Für jeden Monat den man früher in Rente geht reduziert sich der Zugangsfaktor um 0,003, dass bewirkt einen Abschlag von 0,3% der Rente im Monat bzw. 3,6% im Jahr. Wer dagegen später in Rente geht kriegt einen Bonus für 0,005, also 0,5% im Monat bzw. 6% im Jahr.
RAF ist der Rentenartfaktor. Dieser liegt bei der Rente wegen Alters bei genau 1. Ist aber bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur bei 0,5.
aRW ist der Rentenwert, also der Wert eines Entgeltpunktes in €. Dieser liegt momentan bei 28,14.
Beispiel:Wenn du mit 67 nach 45 Jahren in Rente gehst und jedes Jahr genau den Durschnitt verdient hast würde deine Rente bei 45 * 1 * 1 * 28,14 = 1.266,3€ im Monat liegen.
Die Pensionsberechnung ist wesentlich komplizierter, weil sie abhängig vom Dienstalter, Besoldungsgruppe und den Jahren die man gearbeitet hat, ist.
Aktuelle Zahlen:
Steuern:
Sowohl Pensionen wie auch Renten werden besteuert, aber nicht in gleichen Maßen. Pensionen werden zu 100% der Steuer unterworfen, Renten momentan nur zu 50%, damit erreichen die meisten Renten kein Niveau welches über den Grundfreibetrag geht. Allerdings werden die Renten bis 2040 auch zu 100% versteuert, allerdings wird bis dahin die Anrechenbarkeit immer größer.
Grund für diese Änderung der bis 2004 bestehenden Regelung war ein BVerfG Urteil
Die Parteien:
[table="width: 500"]
[tr]
[td]-/-[/td]
[td]Rente ab 67[/td]
[td]Solidarrente[/td]
[td]Mindestrente[/td]
[td]Renten angleichen[/td]
[td]Mütterrente[/td]
[/tr]
[tr]
[td]CDU[/td]
[td]Ja[/td]
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[td]Nein[/td]
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[td]Ja[/td]
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[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
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[td]Ja[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Nein[/td]
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[td]Nein[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
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[td]Piraten[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
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[/table]
Aktuelle Diskussion:
Beitragsbemessungsgrenze: Es wird momentan 18,9% des Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (50% vom Arbeitnehmer und 50% vom Arbeitgeber). Es werden aber maximal 69.600 € im Westen, bzw. 58.800€ im Osten als Einkommen herangezogen. Wer 100.000€ im Jahr verdient im Westen zahlt nur ca. 6,5% seines Einkommens in die Rentenversicherung ein. Wer maximal 69.600€ verdient zahlt 9,45%. Dadurch wird auch verhindert, dass unbegrenzt Ansprüche angehäuft werden. Wenn du z.B. 3.4 Millionen im Jahr verdienen würdest über 45 Jahre, hättest du einen Rentenanspruch (ohne Beitragsbemessungsgrenze) von 126.630€. Wenn du noch 5 Jahre länger arbeitest wäre dein Anspruch bei 164.619€. Im Monat. Über 30 Jahre wäre der Anspruch bei fast 60 Millionen €.
Trotzdem fordert die LINKE die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, will aber gleichzeitig dafür sorgen, dass die Reichen keine unendlich hohen Rentenansprüche erwerben können. Die meisten Parteien lehnen dies ab.
Rentenangleichung: Im Westen kriegst du eine höhere Rente als im Osten. Auch so vielen Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. Deswegen wollen viele Parteien die Rente angleichen. Dagegen spricht einzig und allein der Kostenpunkt von ca. 6 Milliarden pro Jahr aus Steuergeldern.
Solidarische Rentenversicherung: Sollten alle Menschen in die Rentenversicherung einzahlen oder nur die 70% welche es auch heute tun. Da geht es vor allem um die Selbstständigen ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.
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Meine Meinung
Joa wenig überraschend bin ich zum Großteil beim Parteiprogramm der CDU
Ich denke die Beitragsbemessungsgrenze hat einnen Sinn und es ist auch logisch, dass es sie gibt. Sie abzuschaffen und gleichzeitig den Rentenanstieg abzuflachen ist nichts anderes als eine weitere Reichensteuer.
Ich denke man muss die Ost und Westrenten angleichen. Auch wenn es viel Geld kostet so lange nach der Wiedervereinigung muss begonnen werden die Unterschiede abzubauen!
Begriffserklärung und Abgrenzung:
In Deutschland haben wir eine gesetzliche Rente zur Absicherung im Alter und zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Rente ist eine gesetzliche Sozialversicherung die z.T. aus Beiträgen und zum Teil aus Steuermitteln bezahlt wird. Die Finanzierung erfolgt über das Umlageverfahren, dass heißt das die Menschen die heute Arbeiten die Rente der heutigen Rentner zahlen. Die Höhe des eigenen Rentenanspruchs ist abhängig von der Höhe der Beiträge die man selber einbezahlt hat. Geregelt wird die Rente im SGB VI.
Beamte und Richter zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben somit auch keine Ansprüche aus dieser. Diese Personen kriegen Pensionen.
Selbstständige zahlen ebenfalls nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben ebenfalls keine Ansprüche. Diese Gruppe muss privat vorsorgen.
Zusätzlich gibt es noch die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Rente wegen Todes (Witwen-, Waisenrente). Um diese soll es hier aber nicht gehen.
Höhe der Rente:
Die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet sich aus der Rentenformel
EP sind die Entgeltpunkte. In diese wird dein Einkommen umgerechnet. EP sind also deine Beiträge zur Rentenkasse, außerdem beinhalten sie Punkte für Elternzeit u.ä.. Du erhältst genau einen Entgeltpunkt wenn du 1 Jahr lang ein Einkommen in Höhe des Durchschnitts versichert hast. Dieses liegt 2013 bei 34.071€ im Jahr bzw. 2839,25€ im Monat Brutto.
ZF ist der Zugangsfaktor. Dieser bewirkt das die Rente niedriger ist (wenn man vor 67 in Rente geht) oder höher ist (wenn man nach 67 in Rente geht). Für jeden Monat den man früher in Rente geht reduziert sich der Zugangsfaktor um 0,003, dass bewirkt einen Abschlag von 0,3% der Rente im Monat bzw. 3,6% im Jahr. Wer dagegen später in Rente geht kriegt einen Bonus für 0,005, also 0,5% im Monat bzw. 6% im Jahr.
RAF ist der Rentenartfaktor. Dieser liegt bei der Rente wegen Alters bei genau 1. Ist aber bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur bei 0,5.
aRW ist der Rentenwert, also der Wert eines Entgeltpunktes in €. Dieser liegt momentan bei 28,14.
Beispiel:Wenn du mit 67 nach 45 Jahren in Rente gehst und jedes Jahr genau den Durschnitt verdient hast würde deine Rente bei 45 * 1 * 1 * 28,14 = 1.266,3€ im Monat liegen.
Die Pensionsberechnung ist wesentlich komplizierter, weil sie abhängig vom Dienstalter, Besoldungsgruppe und den Jahren die man gearbeitet hat, ist.
Aktuelle Zahlen:
- 70% der deutschen Arbeitnehmer zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein
- 1/3 des Rentenvolums ist Steuer finanziert
- Der durchschnittliche Rentenanspruch beträgt im Westen ca. 1091 und im Osten 1034 € und ist bei Männern durchschnittlich höher als bei Frauen
- 2,5% der Rentner leben von der staatlichen Grundsicherung
Steuern:
Sowohl Pensionen wie auch Renten werden besteuert, aber nicht in gleichen Maßen. Pensionen werden zu 100% der Steuer unterworfen, Renten momentan nur zu 50%, damit erreichen die meisten Renten kein Niveau welches über den Grundfreibetrag geht. Allerdings werden die Renten bis 2040 auch zu 100% versteuert, allerdings wird bis dahin die Anrechenbarkeit immer größer.
Grund für diese Änderung der bis 2004 bestehenden Regelung war ein BVerfG Urteil
Die Parteien:
[table="width: 500"]
[tr]
[td]-/-[/td]
[td]Rente ab 67[/td]
[td]Solidarrente[/td]
[td]Mindestrente[/td]
[td]Renten angleichen[/td]
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[td]CDU[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Nein[/td]
[td]Ja[/td]
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[td]SPD[/td]
[td]Ja[/td]
[td]Ja[/td]
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Aktuelle Diskussion:
Beitragsbemessungsgrenze: Es wird momentan 18,9% des Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (50% vom Arbeitnehmer und 50% vom Arbeitgeber). Es werden aber maximal 69.600 € im Westen, bzw. 58.800€ im Osten als Einkommen herangezogen. Wer 100.000€ im Jahr verdient im Westen zahlt nur ca. 6,5% seines Einkommens in die Rentenversicherung ein. Wer maximal 69.600€ verdient zahlt 9,45%. Dadurch wird auch verhindert, dass unbegrenzt Ansprüche angehäuft werden. Wenn du z.B. 3.4 Millionen im Jahr verdienen würdest über 45 Jahre, hättest du einen Rentenanspruch (ohne Beitragsbemessungsgrenze) von 126.630€. Wenn du noch 5 Jahre länger arbeitest wäre dein Anspruch bei 164.619€. Im Monat. Über 30 Jahre wäre der Anspruch bei fast 60 Millionen €.
Trotzdem fordert die LINKE die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, will aber gleichzeitig dafür sorgen, dass die Reichen keine unendlich hohen Rentenansprüche erwerben können. Die meisten Parteien lehnen dies ab.
Rentenangleichung: Im Westen kriegst du eine höhere Rente als im Osten. Auch so vielen Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. Deswegen wollen viele Parteien die Rente angleichen. Dagegen spricht einzig und allein der Kostenpunkt von ca. 6 Milliarden pro Jahr aus Steuergeldern.
Solidarische Rentenversicherung: Sollten alle Menschen in die Rentenversicherung einzahlen oder nur die 70% welche es auch heute tun. Da geht es vor allem um die Selbstständigen ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.
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Meine Meinung
Joa wenig überraschend bin ich zum Großteil beim Parteiprogramm der CDU
Ich denke die Beitragsbemessungsgrenze hat einnen Sinn und es ist auch logisch, dass es sie gibt. Sie abzuschaffen und gleichzeitig den Rentenanstieg abzuflachen ist nichts anderes als eine weitere Reichensteuer.
Ich denke man muss die Ost und Westrenten angleichen. Auch wenn es viel Geld kostet so lange nach der Wiedervereinigung muss begonnen werden die Unterschiede abzubauen!
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