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Deutschland - ein Corona-Irrenhaus?

Wolfgang Langer

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Man sieht ihr auch an das sie sich selber angegriffen fühlt. Dieses verzerrte Gesicht spricht Bände.
Denke einiges von dieser Mimik und Gestik könnte sie sich auch von der Gebärdensprache abgeschaut habe, da wird auch oft so gestikuliert damit das intensivst rüber kommt.
LETZTE ZUCKUNGEN einer C-Wahnsinnigen,
die genau weiß,
dass ihr LÜGENGEBÄUDE längst eingekracht ist.
 

Iles9

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So sehen bei User Langer "Argumente" aus.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen.

Lesen ist beim User Langer Glückssache! 💊 💊 💊
Und wer bestimmt was gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG sind.
Das ist doch auch nur Auslegungssache von dem der z.Z. das Sagen hat.
Ich verweigere die Aussage auch in schriftlicher Form um mich selber nicht zu belasten ......so würde ich das erweitert nennen.
 

MANFREDM

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Und wer bestimmt was gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG sind.
Das ist doch auch nur Auslegungssache von dem der z.Z. das Sagen hat.
Ich verweigere die Aussage auch in schriftlicher Form um mich selber nicht zu belasten ......so würde ich das erweitert nennen.
Bei dir scheint das Lesen auch Glückssache zu sein. Beispiel: Möchtest du, dass eine Behörde in deinem Fall entgegen gesetzlicher Grundlagen entscheidet? Z.B. bei Genehmigungen oder Anträgen deinerseits?
 

Wolfgang Langer

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Da bekommt man das Grüne kotzen
So sieht es z Z aus im Land ...
 

Iles9

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Bei dir scheint das Lesen auch Glückssache zu sein. Beispiel: Möchtest du, dass eine Behörde in deinem Fall entgegen gesetzlicher Grundlagen entscheidet? Z.B. bei Genehmigungen oder Anträgen deinerseits?
Genehmigungen und Anträge einer Einzelperson kann man nicht mit solch weitreichenden Folgen der Coronamaßnahmen vergleichen. Hier besteht, wie heißt es so schön, ein öffentliches Interesse.

Man kann mir nicht erzählen das diese riesen Schwärzungen NUR Namen enthalten.
Be Namen von Mitarbeitern im Hintergrungd geh ich ja sogar noch mit das die erst mal unbekannt bleiben sollten, diese sollten erst relevant werden, wenn eindeutig fest steht das sie Mittäter oder Zeugen sind und dann sollte das auch vor einem UNABHÄNGIGEN Gericht ausgefochten werden.

Aber die die die Befehle für die Maßnahmen gegeben haben oder Anpassungen von Daten zum Gewünschten gegeben haben, sollten schon bekannt werden um sie gegebenden Falls zur Rechenschaft zu ziehen.

Eine Fehlentscheidung des Arbeitsamtes nach m.M, habe ich vor einem Gericht ausgefochten und gewonnen.
 

MANFREDM

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Genehmigungen und Anträge einer Einzelperson kann man nicht mit solch weitreichenden Folgen der Coronamaßnahmen vergleichen. Hier besteht, wie heißt es so schön, ein öffentliches Interesse.
Und genau das wird gesetzlich eingeschränkt. (y) 🤣
Man kann mir nicht erzählen das diese riesen Schwärzungen NUR Namen enthalten.
Be Namen von Mitarbeitern im Hintergrungd geh ich ja sogar noch mit das die erst mal unbekannt bleiben sollten, diese sollten erst relevant werden, wenn eindeutig fest steht das sie Mittäter oder Zeugen sind und dann sollte das auch vor einem UNABHÄNGIGEN Gericht ausgefochten werden.
Ein unabhängiges Gericht hat entschieden und diese Einschränkungen nicht aufgehoben. (y)🤣🤣
Aber die die die Befehle für die Maßnahmen gegeben haben oder Anpassungen von Daten zum Gewünschten gegeben haben, sollten schon bekannt werden um sie gegebenden Falls zur Rechenschaft zu ziehen.
Hätte wäre könnte, Bla, Bla, Bla. 🎃
Eine Fehlentscheidung des Arbeitsamtes nach m.M, habe ich vor einem Gericht ausgefochten und gewonnen.
Also ein Gericht hat in deinem Fall nach Rechtslage entschieden. Du forderst hier genau das Gegenteil. 😴😴😴😴😴😴😴
 

Wolfgang Langer

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Genehmigungen und Anträge einer Einzelperson kann man nicht mit solch weitreichenden Folgen der Coronamaßnahmen vergleichen. Hier besteht, wie heißt es so schön, ein öffentliches Interesse.

Man kann mir nicht erzählen das diese riesen Schwärzungen NUR Namen enthalten.
Be Namen von Mitarbeitern im Hintergrungd geh ich ja sogar noch mit das die erst mal unbekannt bleiben sollten, diese sollten erst relevant werden, wenn eindeutig fest steht das sie Mittäter oder Zeugen sind und dann sollte das auch vor einem UNABHÄNGIGEN Gericht ausgefochten werden.

Aber die die die Befehle für die Maßnahmen gegeben haben oder Anpassungen von Daten zum Gewünschten gegeben haben, sollten schon bekannt werden um sie gegebenden Falls zur Rechenschaft zu ziehen.

Eine Fehlentscheidung des Arbeitsamtes nach m.M, habe ich vor einem Gericht ausgefochten und gewonnen.
Aber HALLO!


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MANFREDM

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Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen.
Und genau das wird gesetzlich eingeschränkt. (y) 🤣

Ein unabhängiges Gericht hat entschieden und diese Einschränkungen nicht aufgehoben. (y)🤣🤣

Hätte wäre könnte, Bla, Bla, Bla. 🎃

Also ein Gericht hat in deinem Fall nach Rechtslage entschieden. Du forderst hier genau das Gegenteil. 😴😴😴😴😴😴😴
Q.e.d. zu Usern, die dummes Zeug erzählen.
 

Wolfgang Langer

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Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen.

Q.e.d. zu Usern, die dummes Zeug erzählen.
1. RKI setzte Risiko ohne eigene Erkenntnis nach Weisung auf „hoch”.
2. Politik befahl im Sommer „hohes Risiko”.
3. Politik gab sogar Zahl der Nachkommastellen vor.

➡️RKI ist ein Gesundheitspresseamt, das willkürliche politische Vorgaben verkauft.…
 
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Es geht bei allen Maßnahmen um die 3 Kriterien erforderlich, geeignet und unbedenklich. Man könnte im außermedizinischen Bereich noch angemessen hinzunehmen. Wenn also "erforderlich" nur aufgrund von militärisch organisierten Weisungsketten "entsteht" - die Ungeeignetheit von PCR-Tests ohne Symptome ist seit Sommer 2020 bekannt - dann bricht hintenraus alles zusammen. Dann brauchen wir garnicht bis geeignet und unbedenklich gehen. Und wenn im Nachhinein die Intensivbettenbelegungszahlen, die Regelbettenbelegungszahlen, die Übersterblichkeitszahlen und die Krankschreibungstage die Erfordernis eindeutig widerlegen, dann ist doch alles klar.
 

MANFREDM

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1. RKI setzte Risiko ohne eigene Erkenntnis nach Weisung auf „hoch”.
2. Politik befahl im Sommer „hohes Risiko”.
3. Politik gab sogar Zahl der Nachkommastellen vor.

➡️RKI ist ein Gesundheitspresseamt, das willkürliche politische Vorgaben verkauft.…
Gelogen. Die übliche Propaganda von VT-Spinnern. Längst abgefrühstückt. Wayne interessierts. 🎃
 

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Nein,
mit RKI-Quellen.

Dich interessiert das nicht,
weil du auf den Impf-Mist reingefallen bist.

Tja!
Ich kannte einen einzigen Impfverweigerer, kurz vor militantem Auftreten.
Dann hat ihn seine Frau mitsamt den Kindern mit Corona angesteckt.
Er war ungeimpft, und hat es nicht überlebt.

DUMMHEITEN ... und du wärst gern ein Multiplikator für Dummheiten.
 

MANFREDM

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Stalker-Depp.
Immer brav weiter-boostern!
:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:(y)
Als Beleidigungsversuch ungeeignet, da User Langer nicht satisfaktionsfähig ist. 😴 😴 😴 😴 😴 😴 😴 😴 😴 😴 😴
Es gab doch mal so einen Bekloppten-Paragrafen § 51, darauf darf sich User Langer gern weiter berufen. Wir sind da großzügig.

§. 51.

Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
 
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Deutscher Bundeskanzler
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Ich bin auch Impfverweigerer,
4 mal Ungeimpfter
und 5 mal Ungebooooooosteter.

Du bist auf den Fake hereingefallen.
SOOOOOOOO DOOOF muss man erst mal sein!
:ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO:
Sag das dem verstorbenen Mann meiner Lieblingscousine.
Er ist auf einen Fake hin verstorben ...

Wie deppert bist du?
 

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