Belege das bitte - sonst bleibt es bei populistischen Phrasen!
Das ist einfach und eigentlich auch trivial - und aus den Menschenrechten ableitbar.
Unser Sozialsystem ist nicht allein für DEUTSCHE gedacht, sondern für alle, die auf deutschem Boden leben. Alles andere wäre auch Blödisnn.
Fraglich ist insofern weniger wie wir mit NICHT-Deutschen auf deutschem Boden umgehen, sondern wie wir zu Deutschen stehen, die sich im Ausland aufhalten und ggf. dort dauerhaft leben. Sofern es sich um EU-Ausland handelt, ist es auch wieder einfach. Handelt es sich um Nicht-EU-Ausland - dann kommt es halt darauf an.....
Was genau meinst du damit? Es GIBT faktisch keine Verfassung die nach Artikel 146 GG beschlossen wurde...wer sich also auf Artikel 146 beruft, spinnt vor sich hin.....was anderes habe ich nicht behauptet. Das sagt auch das GG klar aus!
Das ist eine arbeitsthese - die müsste man belegen. Das fand aber nicht statt.
Arbeitsthesen kann man viele aufstellen - auch die, dass die bestehende Regelung eigentlich sehr gut die politische Vielfalt abdeckt.
Ist deine These nun besser als meine? Wohl eher nicht!
Verzichte dann bitte darauf, dieses Forum mit Vorschlägen aus der Klamottenkiste der rechtsextremen Szene zu belasten - dann finden wir sicherlich einen vernünftigen Mittelweg. Informiert habe ich mich - traurig, dass du dich nicht in gleicher Art und Weise informieren willst. Das zeugt eher davon, dass für dich rechte Agitationsbotschaften attraktiver sind, als des Volkes Interesse...schade eigentlich.
Ich muss die GFK, GG Artikel 16 a oder das Dubliner Abkommen belegen, sonst wäre der Verweis darauf eine " populistische Phrase " ? Ähm.... Nö.
Zwischenfrage : Die in linksgrünen Kreisen kreierte Worthülse " Rechtspopulismus ", was beinhaltet die genau, außer als Instrument der Immunisierung gegen alternative und legitime politische Positionen zu dienen ?
Das Sozialsystem ist eine Versicherung, Versicherungen sind gedacht Schadensfälle von Einzahlern zu kompensieren. Fremde Staatsbürger, die sich temporär um
Schutz zu suchen in Deutschland aufhalten, sind kein Bestandteil dieses solidarischen Systems der Beitragszahler. Wenn sie, obwohl weder lt. GFK, GG Artikel 16a oder dem Abkommen von Dublin hier Asylberechtigt sind oder als Kriegsflüchtlinge anzuerkennen wären ( in keinem an D grenzenden Staat herrscht Krieg oder Verfolgung ), müssen sie lt. internationalem Recht lediglich versorgt und untergebracht werden : Sammelunterkunft, Nahrung, medizinische Grundversorgung, Unterricht für Kinder. Ende Gelände.
Keinesfalls haben diese Personen ein Anrecht auf soziale Gleichstellung mit den Beitragszahlern der Sozial - und Arbeitslosenversicherung. Weder rechtlich, noch logisch. Falls du die Logik nicht kapierst, noch einmal extra für dich : Jedes Versicherungssystem, welches auf der Basis der finanziellen Ausgewogenheit von Einzahlungen und Auszahlungen beruht, kollabiert, wenn in entsprechender Relation mehr entnommen als einbezahlt wird.
Zum GG : Die Aussage lautet, es kann über seinen Artikel 146 ersetzt werden durch eine vom Volk bestätigte ( neue ) Verfassung. Ich schlage vor ( hier bitte eine überfällige heftige Beleidigung deiner Wahl gegen dich gedanklich einfügen ), du liest den Artikel 146 und äußerst dich dann dazu.