Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“
Unser „Bündnis – Landtag – abberufen“ möchte nach Artikel 83 Landeswahlgesetz einen Antrag einbringen und mit einem Volksentscheid den Landtag in Bayern abberufen.
Sobald die erforderliche Anzahl der persönlichen Unterschriften wahlberechtigter Stimmen erreicht ist und diese durch die Gemeinden als Wahlberechtigt bestätigt sind, werden wir den Antrag auf Volksbegehren nach Artikel 83 Landeswahlgesetz beim zuständigen Ministerium einreichen.
Für die Einreichung des Antrages werden 25.000 Unterschriften benötigt.
Alle Unterzeichner müssen stimmberechtigt sein, d.h.:
• Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.
• Das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• Seit mindestens 3 Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten.
• Jede/Jeder Stimmberechtigte kann nur einmal und nur persönlich unterschreiben.
• Wer unbefugt unterschreibt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Antrags herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar.
Unterschreiben können Sie auf jeder Veranstaltung unserer Bündnispartner von Querdenken, im Kalender können Sie weitere Termin erfahren, wo und wann Unterschriften geleistet werden können.
Sie können sich den Stimmzettel aber auch hier als PDF herunterladen, bequem zu Hause ausfüllen und uns zusenden.
Art. 83 Landeswahlgesetz:
Abberufung des Landtags durch das Volk
Auf Antrag von einer Million Stimmberechtigter ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags herbeizuführen.
https://buendnis-landtag-abberufen.de/