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Der Fall ist unklar.
Wie ist das dem Strafbefehl folgende Disziplinarverfahren ausgegangen?
Herabstufung?
Hätte der Strafbefehl mehr als 90 Tagessätze ausgemacht, dann gilt der Beamte als vorbestraft und hätte uU aus dem Dienst ohne Pensionsbezüge entfernt werden müssen.
Folge: Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und Rente statt Pension.
Uwe
Ich denke, genau diese Punkte oder auch die "irgendwie Lösung" dieses Problems, wird in den nächsten Tagen als großer Schwindel dem deutschen Volke als dieeee Superlösung präsentiert werden.
Man hat ja in den letzten Wochen und Monaten unsere Verantwortlichen in dieser "Schicht" der Bevölkerung kennen gelernt.