Aus D besten Wochenzeitung, der "jungen FReiheit":
Nach der Ankunft in Deutschland erhalten Asylbewerber staatliche Mittel gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ist das Verfahren abgeschlossen, landen sie im System der Grundsicherung – es sei denn, sie finden einen Job.
Für Asylbewerber oder Geduldete gibt es eine Zugangsfrist zum Arbeitsmarkt von drei Monaten. Ab dem 4. Monat können sie in vielen Teilen Deutschlands (mit Ausnahme einiger Regionen) ohne vorherige Prüfung eine Arbeit aufnehmen, ab dem 16. Monat ist der Arbeitsmarkt in ganz Deutschland offen.
Asylberechtigte und sogenannte Kontingentflüchtlinge, also Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden, haben einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. "
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/drei-viertel-aller-syrer-sind-hartz-iv-empfaenger/