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Davon kann man ausgehen - nur was nützt das jetzt gerade?
In diesem Unrechtsstaat darf man seine Freiheitsrechte nämlich nicht so lange behalten, bis ein Gericht diese diktatorischen Repressalien für angemessen erachtet - nein, du musst die Repressalien ertragen, bis ein Gericht sie als ungesetzlich brandmarkt. Selbst Richter halten sich an diese freiheitsberaubenden Befehle, dürften nicht einmal einen Eilantrag gegen diese Geiselhaft verhandeln.
Was nützen denn "Rechte", wenn sie einem ohne objektive Begründung genommen werden können - und man sie erst viel später auch nur rein theoretisch zugesprochen bekommt?
Wenn es wirklich (Freiheits-)Rechte wären, dann müsste man sie so lange ausüben dürfen, bis eine "letzte Instanz" entschieden hätte, dass eine Situation objektiv so gefährlich ist, dass man sie für einen sehr begrenzten Zeitraum nicht ausüben darf.
Nichts....
selbst wenn man dagegen klagte, eine "aufhebende Wirkung" der Maßnahmen kann man aktuell damit nicht erwirken,
auch wenn sich im Nachhinein feststellen ließe, das alle getroffenen Maßnahmen "unverhältnismäßig und rechtswidrig" waren,
wird man daraus keinen weitreichenden Nutzen (im Sinne der Vorsorge für´s nächste Mal!) erzielen.
Auch beim nächsten Mal wird man sich auf eine außerordentliche Notlage berufen und den gleichen Scheiß wieder abziehen.
Offen ist nun aber auch, was kommt "noch"`?
Aktuell ist man ja schon dabei das Arbeitszeitgesetz auszuhebeln und beruft sich auch hier auf eine "Notlage" ^^
vermutlich wird man diese Lockerungen der Höchstarbeitszeit nicht "zeitnah" zurück nehmen.....