Das stimmt nicht ganz.
Am 5. Juni 1945 haben die Alliierten Siegermächte mit der Berliner Deklaration die oberste Kommando- und Regierungsgewalt über das Deutsche Reich in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1937 übernommen. Es wurde festgelegt, dass das DR weiterhin Fortbestand hat und die endgültige neue Lage seiner Außengrenzen bis zum Abschluß eines Friedensvertrages ausgesetzt ist. Das betrifft auch die deutschen Ostgebiete.
Es gab also sehr wohl einen Gesamtstaat, die spätere BRD und DDR wurden als besatzungsrechtliche Provisorien auf dem Gebiet des DR gegründet.
Die DDR ist ein sonderfall, ein neugegründeter Staat, quasi eine Abspaltung vom Deutschen Reich, eine Sezession......völkerrechtlich ist das soweit in Ordnung, deswegen hatte die DDR auch einen eigenen Sitz in der UNO.
Die BRD ist keine provisorische Verwaltung, sonder ist, in ununterbrochenen Linie das Deutsch reich. Auf Grund den besatzungsregeln, hat man nur die Festlegung der Endgültigen Grenzen, bis zum Abschluss eines Freidensvertrags mit den ehemaligen Kriegsgegnern ausgesetzt. Bis zu eienber Einigung gilt die von den Allierten festgelegten Grenzziehungen.
Ein Friedensvertrag ist allerdings u.a. erst6 dann möglich, wenn Deutschland, die BRD......oder mit alter Benennung das Deutsche Reich, von der Feinsstaatenliste der Vereinten Nationen genommen wird.
Das wurde bisher von der Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt....zuletzt 2005, meine ich....
Mit der Souveränität hat das alles allerdings wenig zu tun, die regelt das besatzungsrecht, und da hat nunmal der Besatzer immer recht^^