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Die Scheidung wurde am 30.08.2023 anerkannt, obwohl nach Paragraph 109 (4) FamFG keine Gegenseitigkeit bestand.
Ich habe per Email Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt, was aber allerdings nicht rechtskraeftig ist.
Deshalb brauche ich Hilfe durch einen Anwalt, allerdings nur auf Rechtshilfebasis, da ich mittellos im Ausland festgehalten werde.
Kann auch medienwirksam eingesetzt werden.
Bitte helfen!
Ich habe per Email Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt, was aber allerdings nicht rechtskraeftig ist.
Deshalb brauche ich Hilfe durch einen Anwalt, allerdings nur auf Rechtshilfebasis, da ich mittellos im Ausland festgehalten werde.
Kann auch medienwirksam eingesetzt werden.
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