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Benoetige noch mehr Anwaltsunterstuetzung: Widerspruch Anerkennung Scheidung im Ausland

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 19 «  

immernochIch

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Die Scheidung wurde am 30.08.2023 anerkannt, obwohl nach Paragraph 109 (4) FamFG keine Gegenseitigkeit bestand.
Ich habe per Email Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt, was aber allerdings nicht rechtskraeftig ist.
Deshalb brauche ich Hilfe durch einen Anwalt, allerdings nur auf Rechtshilfebasis, da ich mittellos im Ausland festgehalten werde.

Kann auch medienwirksam eingesetzt werden.

Bitte helfen!
 

Picasso

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In welchem Ausland wirst du festgehalten?
 

zebra

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wohin sollen wir überweisen ? 😜
am besten du gibst dich als politisch verfolgter schwuler Syrer aus, der in Chile festgehalten und
misshandelt wird ... Nancy wird dich umgehend einfliegen + Einfamilienhaus + Clan-Geld + privaten
Psychiater / Betreuer +++++ hier angekommen darfst du erstmal als automatisch traumatisierte Fachkraft
straffrei voll scheiße bauen ...😂 so ca. 28x ...
 

Picasso

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Es wäre hilfreich mal die gesamte Geschichte zu erfahren. Zur Not kurz überrissen.
 

Schlüsselkind

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Die Scheidung wurde am 30.08.2023 anerkannt, obwohl nach Paragraph 109 (4) FamFG keine Gegenseitigkeit bestand.
Ich habe per Email Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt, was aber allerdings nicht rechtskraeftig ist.
Deshalb brauche ich Hilfe durch einen Anwalt, allerdings nur auf Rechtshilfebasis, da ich mittellos im Ausland festgehalten werde.

Kann auch medienwirksam eingesetzt werden.

Bitte helfen!
Du magst/kannst ja nicht nach DE kommen, ich könnte dir dann helfen auch über die deutsche Botschaft, aber solange du in Chile hockst, kann ich für dich nichts tun, wärst du bereit dort wegzugehen, sähe das alles besser aus.
 
OP
immernochIch

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Du hockst in Chile und suchst hier im Forum einen Anwalt? 😂
Ja

Es wäre hilfreich mal die gesamte Geschichte zu erfahren. Zur Not kurz überrissen.
Ich habe hier in Chile eine Ausreisesperre und noch eine minderjaehrige Tochter, die ebenfalls nicht ausreisen darf.
Meine Exfrau hat sich gegen meinen Willen hier scheiden lassen und durchgesetzt, dass das auch in D "anerkannt" wird, obwohl das Gesetz etwas Anderes vorgibt. In der Scheidung ist so gut wie nichts geregelt. Meine Kinder wurden nicht berueckschtigt.

Du magst/kannst ja nicht nach DE kommen, ich könnte dir dann helfen auch über die deutsche Botschaft, aber solange du in Chile hockst, kann ich für dich nichts tun, wärst du bereit dort wegzugehen, sähe das alles besser aus.
Ich bin noch nicht bereit hier illegal auszureisen.
Die Botschaft verweigert jegliche Hilfe. Die kannst Du also auch schon mal vergessen.
 

Picasso

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Ist die Ehefrau Chilenin? Überlässt sie dir das Kind?
 
OP
immernochIch

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Auch hier gibt es Neues:
Bin jetzt auch in Deutschland geschieden.
Gericht hat Widerspruch nicht angenommen.

Also wenn sich Jemand seines Ehepartners sehr guenstig "entledigen" will, hier in Chile geht das auch ohne Einverstaendnis.
Muss nicht einmal in Chile anwesend sein.

Also bucht Euch einen Chileurlaub und ich zeige euch, wie es geht, dass Ihr auch in Deutschland geschieden seit.

Ist ungefaehr so, wie seinen Fuehrerschein im Ausland machen und dann in der EU anerkennen lassen.
Gut, dass das auch kaum Menschen wissen, sonst waeren ja alle Fahrschulen pleite.
 

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