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Bandbreitenmodell: Echte Wirtschaftsrevolution oder idiotische Idee?

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@Mondgurke:

Wenn Du der Meinung bist, dass keiner einem die Wohnungsgröße beim Empfang von Sozialgeld vorschreiben kann, dann würdest Du sicher auch gerne 250 qm Penthauswohnungen jedem gerne zahlen und ein BGE von 5.000 Euro für jeden finanzieren...
Ich frag mich dann nur, wer die Rolls Royce der Sozialgeld-Empfänger fahren soll damit die zur ARGE kommen können...

Desweiteren sagt Wohnungsgröße nichts über das Einkommen der Bewohner aus.
Meine Schwester ist übrigens keine Billiglöhnerin im eigentlichen Sinne - aber gut, dass Ärzte zu wenig verdienen, der Meinung kann man sein... Billiglöhner ist ja ein ziemlich dehnbarer Begriff... Ihr Chef täte sie aber vermutlich auslachen wenn sie um Lohnerhöhung fragen würde, weil sie sich ne größere Wohnung nicht leisten könne.
 
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Mondgurke

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@Mondgurke:

Wenn Du der Meinung bist, dass keiner einem die Wohnungsgröße beim Empfang von Sozialgeld vorschreiben kann, dann würdest Du sicher auch gerne 250 qm Penthauswohnungen jedem gerne zahlen und ein BGE von 5.000 Euro für jeden finanzieren...
Ich frag mich dann nur, wer die Rolls Royce der Sozialgeld-Empfänger fahren soll damit die zur ARGE kommen können...
(...)
Hallo Slowmotion,

ich stelle fest, dass du in dieser Hinsicht nichts von dem verstanden hast, das ich schrieb.
Vermutlich hast du damit noch nicht so viel zu tun haben müssen, was ja an sich schön ist.
Doch ist es ein Trugschluss, dass ich automatisch dein Gegenbeispiel befürworten würde.

Nachtrag:
Zur Feststellung der Angemessenheit der Miete ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mieten abzustellen, sondern auf den unteren Bereich der am Wohnort marktüblichen Mieten.

Also spielt hier der Mietspiegel eine große Rolle. Der taugt auch zur Argumentation, wenn zum Beispiel die 75m² und die dabei entstehenden Kosten immer noch unter dem liegen, das der Mietspiegel bei 60m² als Mittel voraussetzt.

Hier ein Erfahrungsbericht, der dich vielleicht interessiert.

Lieben Gruß
:)



@Heiko A.
Das hat dir wohl nicht gefallen? :D
 
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ich stelle fest, dass du in dieser Hinsicht nichts von dem verstanden hast, das ich schrieb.
Vermutlich hast du damit noch nicht so viel zu tun haben müssen, was ja an sich schön ist.
Doch ist es ein Trugschluss, dass ich automatisch dein Gegenbeispiel befürworten würde.
Ich hatte schon mal H4-Antrag gestellt. Habe aber nichtmal meine damals 27qm Wohnung bezahlt bekommen, da ich beim Amt eine Private Rentenversicherung angab die ich dann auflösen und das Geld erstmal verleben musste. Über Wohngeldantrag bekam ich dann wenigstens 130 Eus von 225 Eus Warmmiete. Von der Kaltmiete von 145 Euro wurden mir 15 Euro Zinserträge abgezogen (war mein einziges Einkommen damals und wird zu 90% auf Wohngeld angerechnet).

Dat war dann auch der Anfang meiner jetzigen Selbständigkeit, und ja, da habsch erstmal mit Lohndumping angefangen da ich um jeden Preis Geld reinholen musste. Lieber 5 Euro inner Tasche als 0...
 
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mmmhmmm

Im Sozialgesetzbuch ist das meines Wissens nach Quadratmetern pro Haushaltsmitglied geregelt. Diese Quadratmeterzahl ist aber ziemlich gering und wenn Mutti/Vati im Falle eintretender Bedürftigkeit noch in ihrer 120Quadratmeter-Fertighausbutze wohnen, die Kids aber ausgezogen sind, dann ist das Lebenswerk dahin. Oder sehe ich das falsch?

Das ist pro forma richtig (120 qm selbstgenutztes EFH sind Schonvermögen bei Familie mit Kindern, ohne Kinder 20 qm p.Kind wenige). Das bürgerliche Recht lässt viel Spielraum um die Verwertung dieses Vermögens bei Bezug von Sozialhilfe nach SGB zu vermeiden. Rechtzeitig gute Beratung hilft, nicht den Weg der Jammerer und Vielposter hier beschreiten...

lach und echt :kopfkratz:
 
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Das ist pro forma richtig (120 qm selbstgenutztes EFH sind Schonvermögen bei Familie mit Kindern, ohne Kinder 20 qm p.Kind wenige). Das bürgerliche Recht lässt viel Spielraum um die Verwertung dieses Vermögens bei Bezug von Sozialhilfe nach SGB zu vermeiden. Rechtzeitig gute Beratung hilft, nicht den Weg der Jammerer und Vielposter hier beschreiten...
Das stimmt. Ich hatte meine Private Rentenversicherung sicher geglaubt und mich vorher nicht rechtzeitig informiert. Mit Ablehnungsbescheid war ich finanziell jedoch schon angeschlagen und konnte nicht warten bis Widerspruch durch ist. Hätte mir meine Bank nicht Kredit gegeben bis Rentenversicherung ausbezahlt wurde hätte ich nur zur Sozialküche gehen können, sie hätte mir den Kredit aber nicht gegeben um die Zeit bis zum Widerspruchserfolg bei ARGE zu überbrücken.

Desweiteren hab ich Rechtshilfe eingezogen. Dabei kam raus, dass spätestens zum Rentenalter ich die Privatrente so oder so verleben muss, da ich vorher keine Mindestrente bekomme und auf Grund langer Selbständigkeit kaum Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung habe. Von daher wäre nach genauer Berechnung es ein Milchmädchenspiel gewesen die Privatrente bis zur Rente zu schützen.

Im nachhinein war wieder selbständig Tätig zu werden aber auch das beste was ich tun konnte. Läuft ja jetzt. Mit quasi Halbtagstätigkeit bekomme ich das raus, was ich zum leben haben will. Andere müssen dafür nen ganzen Monat lang in Vollzeit arbeiten.

Die Privatrentenversicherung habsch zwischenzeitlich auch in Eigentumswohnung umgewandelt, sodass dies mir nicht mehr genommen werden kann.
 
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Die Privatrentenversicherung habsch zwischenzeitlich auch in Eigentumswohnung umgewandelt, sodass dies mir nicht mehr genommen werden kann.

Ich hoffe, dass hast du auch richtig gemacht...die qm Grenzen eingehalten und die "Insolvenzsicherung" eingebaut.....?????
 

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