du bist wirklich n Voll-Honk ^^
Ist dir schon mal aufgefallen, das man mit der Ausbildung zum PKW Führerschein "B" schon mit 16 beginnen kann, dieses aber eben Nicht dazu berechtigt "selbstständig" und Allein ein PKW zuführen?
Und genau das Gleiche ist auch bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer!
"Begleitetes Fahren" zum Erlernen während der Ausbildung ab 18 Jahren, Selbstständiges dagegen erst mit 21 !
"P-Schein"- Personenbeförderungsschein = Busse, Taxis,Schulknder (die nicht die Eigenen sind!), Krankentransport, Behindertentransport
Grundlage um bei der Polizei anzufangen ist der Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse!
Also wenn "normaler Polizist" Grundlage PKW Führerschein
Wer in die Motorradstaffel möchte, muss dementsprechend den Motorradführerschein besitzen!
und wenn man sich auf folgendes bezieht, was dem Text nach vor Erteilung einer Fahrerlaubnis zu prüfen ist, dürfte diese eben nicht ausgestellt werden "wenn" die Nachprüfung aufgrund fehlender "Vita" nicht möglich ist!
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle