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Asyl-Industrie

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Bratmarx

Deutscher Bundespräsident
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Und das Lustige ist ja, dass Leute die nicht mit Belegen oder Quellenangaben ''diskutieren'' wollen, andere dann fragen ob die nichts zum Thema beizutragen haben...:)giggle:)

Wenigstens hat Nachtstern jetzt einen neuen Freund, der Gutste:giggle:
 
OP
nachtstern

nachtstern

einzig wahrer
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Na mein Gutster. Haben sie sich selber ihrer Dummheit überführt. Und noch etwas. Da sie ja auch was vom Personenbeförderungschein >gefaselt< haben. Für wen gilt denn der ? Für >Busse< ? Wie es in ihrem Link >fahrschule123< steht ? Und auf ihre Aussage gem. >fahrschule123< hinsichtlich >Polizeiführerschein< zu kommen ? Welchen >Schein< muß der haben ? Was muß er denn machen, wenn er mal ein >Dienstmotorrad< fahren muß ? Sicher muß er ihn dan auch > bezahlen<, oder ?

So mein Freund. Da sie ja immer so schön >im übrigen Verordnungstexte, keine Gesetzestexte< einstellen, gehen wir mal ans Eingemachte.

Und dann können wir uns gern mal über das >Eingemachte< der FeV unterhalten und über die Feinheiten.

du bist wirklich n Voll-Honk ^^

Ist dir schon mal aufgefallen, das man mit der Ausbildung zum PKW Führerschein "B" schon mit 16 beginnen kann, dieses aber eben Nicht dazu berechtigt "selbstständig" und Allein ein PKW zuführen?
Und genau das Gleiche ist auch bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer!
"Begleitetes Fahren" zum Erlernen während der Ausbildung ab 18 Jahren, Selbstständiges dagegen erst mit 21 !
"P-Schein"- Personenbeförderungsschein = Busse, Taxis,Schulknder (die nicht die Eigenen sind!), Krankentransport, Behindertentransport

Grundlage um bei der Polizei anzufangen ist der Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse!
Also wenn "normaler Polizist" Grundlage PKW Führerschein
Wer in die Motorradstaffel möchte, muss dementsprechend den Motorradführerschein besitzen!

und wenn man sich auf folgendes bezieht, was dem Text nach vor Erteilung einer Fahrerlaubnis zu prüfen ist, dürfte diese eben nicht ausgestellt werden "wenn" die Nachprüfung aufgrund fehlender "Vita" nicht möglich ist!
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
 

FCB-Fan

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Möchtest du eigentlich irgend etwas mitteilen, oder einfach nur nerven?



Könne Sie sich nicht einfach darauf beschränken, etwas über die >Bevölkerungsmassen< und die >zweistelligen Wählerzuwächse< der AfD bei den Wahlen den Foristen mitzuteilen ?
 

Heli

Fragensteller...
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du bist wirklich n Voll-Honk ^^

Ist dir schon mal aufgefallen, das man mit der Ausbildung zum PKW Führerschein "B" schon mit 16 beginnen kann, dieses aber eben Nicht dazu berechtigt "selbstständig" und Allein ein PKW zuführen?
Und genau das Gleiche ist auch bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer!
"Begleitetes Fahren" zum Erlernen während der Ausbildung ab 18 Jahren, Selbstständiges dagegen erst mit 21 !
"P-Schein"- Personenbeförderungsschein = Busse, Taxis,Schulknder (die nicht die Eigenen sind!), Krankentransport, Behindertentransport

Grundlage um bei der Polizei anzufangen ist der Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse!
Also wenn "normaler Polizist" Grundlage PKW Führerschein
Wer in die Motorradstaffel möchte, muss dementsprechend den Motorradführerschein besitzen!

und wenn man sich auf folgendes bezieht, was dem Text nach vor Erteilung einer Fahrerlaubnis zu prüfen ist, dürfte diese eben nicht ausgestellt werden "wenn" die Nachprüfung aufgrund fehlender "Vita" nicht möglich ist!
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

Fangen wir mal klein an. Wo gibt es einen >Personenbeförderungschein< für Busse ?

Und wo gibt es einen >Pkw-Führerschein B< ?

Jetzt wollen wir doch mal genau werden.
 
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Kannst du deine Beiträge nicht auf diese Iluhaken beschränken? Dann würden deine Beiträge mehr Sinn ergeben. Ja, die AfD sitzt bald in allen Landtagen, das hast du gut erkannt.


Ja und ? Splitterpartei wie DIE LINKE und Grüne. Wen juckst?
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Ja und ? Splitterpartei wie DIE LINKE und Grüne. Wen juckst?

Siehst du Bübchen, geht doch auch ohne deinen kindischen Zeichenquatsch. Die AfD wird noch bis zur BTW erheblichen Zulauf haben. Wegsplittern werden die Grünen. Völlig zu recht.
 
OP
nachtstern

nachtstern

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Schon bemerkenswert welche (vergebliche) Mühe sich unser Nachtstern mit dem Provokateuer gibt.:eek:

hab "Notdienst", kann also nichts unternehmen was mehr Spaß brächte ^^
bislang hat leider ooch noch keen Kunde nicht angerufen....

und nebenher versuch ick grad zu verstehen, ob ick nun noch mit meenem "alten 3er" noch die 12t fahren kann, obwohl ick ja schon 50zisch bin....`?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen:

Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 1998 bzw. - sofern sie das 50. Lebensjahr bis zum 31. Dezember 1999 vollenden - nicht bis zum 1. Januar 2001 hatten umstellen lassen. Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to. zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus).


was aber "witzig" ist:

https://www.bussgeldkatalog.org/fue...ist_ein_fuehrerschein_der_klasse_3_heute_wert
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.
 
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Schon bemerkenswert welche (vergebliche) Mühe sich unser Nachtstern mit dem Provokateuer gibt.:eek:


Und schon bemerkenswert, wie sie in allen Themen sich einklinken und ihren Senf dazugeben >möchten<.... >*schmunzel*<
 
OP
nachtstern

nachtstern

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Na da scheinen ja für Sie nicht mal die Bildchen was zu nutzen. Wo gibt es denn nun einen >Personenbeförderungschein< für Busse ? Und einen >Pkw-Führerschein B< ?

auch Dir könnte Google behilflich sein, zumindest zum Auffinden von Informationen, zum "Verstehen" dagegen nicht!

http://www.personenbefoerderungsschein.com/
Informationen zum Personenbeförderungsschein

und etwas detailierter:

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/personenbefoerderungsschein/
Sind Eintragungen im Führungszeugnis vorhanden, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein verwehrt bleiben.

interessant bei letzterem der Hinweis aufs notwendige Führungszeugnis....
wie soll das n Asylantragsteller oder auch Berechtigter bekommen, da man zumeist dessen Vita nicht hinlänglich prüfen kann?!
 
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auch Dir könnte Google behilflich sein, zumindest zum Auffinden von Informationen, zum "Verstehen" dagegen nicht!

http://www.personenbefoerderungsschein.com/
Informationen zum Personenbeförderungsschein

Sehen sie, ich brauche nicht zu googelt. Sie dafür um so mehr, was aber offensichtlich in ihrem Verstehen nicht hilft.

Als nochmal. Wo gibt es einen >Pkw-Führerschein B< und einen >Fahrgastbeförderungsschein für Busse< ?

Mal solch kleiner Tip für sie, den gab es mal. In Verbindung mit der Klasse 2. Also ?
 
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nachtstern

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Sehen sie, ich brauche nicht zu googelt. Sie dafür um so mehr, was aber offensichtlich in ihrem Verstehen nicht hilft.

Als nochmal. Wo gibt es einen >Pkw-Führerschein B< und einen >Fahrgastbeförderungsschein für Busse< ?

Mal solch kleiner Tip für sie, den gab es mal. In Verbindung mit der Klasse 2. Also ?

det einzige wat ick sehe, ist deine "Beratungsresistenz"....
 

Spökes

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Sehen sie, ich brauche nicht zu googelt. Sie dafür um so mehr, was aber offensichtlich in ihrem Verstehen nicht hilft.

Als nochmal. Wo gibt es einen >Pkw-Führerschein B< und einen >Fahrgastbeförderungsschein für Busse< ?

Mal solch kleiner Tip für sie, den gab es mal. In Verbindung mit der Klasse 2. Also ?
Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es diese Führerscheine in der Fahrschule, oder?
 
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nachtstern

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Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es diese Führerscheine in der Fahrschule, oder?

worauf Er in seiner verworrenen Argumentationskette vermutlich hinaus will, ist das der Personenbeförderungsschein beim Erwerb des Busführerscheins schon in der Ausbildung inbegriffen ist,
was Er aber scheinbar nicht verstehen kann, das dieser sich vom Personenbeförderungsschein für PKW (Taxi/Krankenbeförderung u.a) unterscheidet....
 

FCB-Fan

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worauf Er in seiner verworrenen Argumentationskette vermutlich hinaus will, ist das der Personenbeförderungsschein beim Erwerb des Busführerscheins schon in der Ausbildung inbegriffen ist,
was Er aber scheinbar nicht verstehen kann, das dieser sich vom Personenbeförderungsschein für PKW (Taxi/Krankenbeförderung u.a) unterscheidet....


Richtig. Mit dem Personbeförderungsschein für Taxis usw. Hat der nichts zu tun. Den Personenbeförderungschein für Busse gibt es nicht mehr. Den gab es mal. Soviel dazu.

Und was ist nun mit dem >Pkw-Führerschein B< ? Wo gibt es den ? >*schmunzel*<
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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