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Das Präsidium der Freien Demokraten hält die folgenden Maßnahmen für ratsam und wird daher die
Erreichung der unabweisbar notwendigen Wirtschaftswende anhand des Umfangs ihrer Umsetzung
politisch einordnen:
1. Jahresbürokratieabbaugesetz einführen. Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Deshalb
fordern wir – analog zum Jahressteuergesetz – die Einführung eines Jahresbürokratieabbau-
gesetzes. So bekämpfen wir den Bürokratie-Burnout und bauen jährlich konsequent unnötige
Vorschriften ab.
2. Reform des Bürgergelds. Das Bürgergeld braucht eine Reform. Zumutbare Arbeitsangebote,
auch sogenannte Ein-Euro-Jobs, müssen angenommen werden. Sanktionen für Verweigerer
müssen zudem verschärft werden. Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht
nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte
mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen. Der verfassungs-
rechtliche Spielraum für verschärfte Sanktionen muss ausgenutzt werden, bis hin zu einer
vollständigen Streichung von Leistungen.
3. Moratorium für Sozialleistungen. Für mindestens drei Jahre soll die Politik keine neuen Sozi-
alleistungen beschließen. Ausgabenprogramme müssen konsolidiert werden. Bei der Berech-
nung der Höhe der Grundsicherung (Bürgergeld) wird strikt die regelsatzbezogene Preisent-
wicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2025 ist daher eine Nullrunde zu erwarten.
4. Steuerliche Vorteile für Überstunden. Wer über die volle Arbeitszeit hinaus arbeitet und da-
mit zu Wachstum und Fortschritt in unserem Land beiträgt, muss davon profitieren. Über-
stunden und ausbezahlte Überstundenzuschläge sollen daher wie Bezüge aus einem Minijob
oder besser behandelt werden.
5. Regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs und der Freibeträge. Leistung und Ar-
beit müssen sich lohnen. Es darf nicht sein, dass Menschen durch die kalte Progression nach
einer Gehaltserhöhung real weniger Geld zur Verfügung steht als vorher. Solche heimlichen
Steuererhöhungen müssen vermieden werden. Die Steuerbelastung der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler darf nicht weiter steigen. Für die Jahre 2025 und 2026 muss deshalb ein In-
flationsausgleichsgesetz 2.0 beschlossen werden.
6. Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dieser ist in erster Linie zu einer Steuer
für die Wirtschaft geworden und benachteiligt Unternehmen im Wettbewerb. Der Solidari-
tätszuschlag soll in zwei Schritten abgeschafft werden: Zunächst soll eine Absenkung auf 3
Prozent erfolgen. 2027 soll der Solidaritätszuschlag dann vollständig entfallen und Unterneh-
men somit um 14,5 Milliarden Euro entlasten. Unser Ziel ist darüber hinaus, dass die effek-
tive steuerliche Belastung von Unternehmensgewinnen maximal 25 Prozent beträgt.
7. Abschreibungserleichterungen des Wachstumschancengesetzes verlängern. Die degressive
Abschreibung soll bis 2029 fortgeführt werden. Bei einem Abschreibungssatz von 20 Prozent
bedeutet dies für Unternehmen einen Liquiditätsgewinn von mehr als vier Milliarden Euro
pro Jahr. Für Anschaffungen, die 5.000 Euro nicht überschreiten, soll es eine Gruppenab-
schreibung geben.
8. Aussetzung des Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das nationale Lieferket-
tengesetz ist bis zum Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie und ist bis zu dessen Erset-
zung durch das Umsetzungsgesetz der EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig auszusetzen. Bei
der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie müssen alle Spielräume genutzt wer-
den, um unverhältnismäßige und praxisferne Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern.
9. Baukosten senken. Wir fordern ein Moratorium für neue Vorgaben und Bürokratieanforde-
rungen im Baubereich, die Kosten erhöhen. Prozesse und Genehmigungsverfahren zum Aus-
bau von Dachgeschossen und zur Dachaufstockung sollen vereinfacht werden. Schriftformer-
fordernisse sollen entfallen, um digitale Bauanträge zu verbessern.
10. Förderung Erneuerbarer Energien schnellstmöglich beenden. Wir wollen Erneuerbare Ener-
gien endgültig in den Markt übernehmen und die EEG-Förderung beenden. Es müssen kurz-
fristig alle Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen im EEG genutzt
werden. Dazu können beispielsweise die Abschaffung der Vergütung von negativen Strom-
preisen oder die Senkung der Höchstpreise dienen. Wir wollen die Nutzung der heimischen
Energiereserven ausweiten.
11. Rente mit 63 abschaffen und Arbeitsanreize für ältere Menschen steigern. Die abschlags-
freie Rente für besonders langjährig Versicherte entzieht dem Arbeitsmarkt wertvolle Fach-
kräfte. Angesichts des Fachkräftemangels können wir uns die sogenannte „Rente mit 63“
nicht leisten. Wir wollen den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung nach Erreichen
der Regelarbeitsgrenze streichen. Wenn der oder die Beschäftigte keine freiwilligen Beiträge
zur Rentenversicherung leisten möchte, sollte auch der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversi-
cherung nach Erreichen des Renteneintrittsalters entfallen. Wer länger arbeiten möchte, soll
dies unter attraktiven Bedingungen auch machen können. Ziel ist ein wirklich flexibler Ren-
teneintritt nach schwedischem Vorbild.
12. Offensive zur Entfesselung von Innovationskräften. Für eine erfolgreiche Wirtschaftswende
ist entscheidend, dass wir dauerhaftes Produktivitätswachstum erreichen. Dafür müssen wir
die Deutschland innewohnenden Innovationskräfte durch Technologieoffenheit entfesseln.
Etwa im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie in der Gen- und Bio-
technologie hemmt innovationsfeindliche Regulierung Fortschritt, Investitionen in Forschung
und Entwicklung sowie Wertschöpfung. Hier sind kurzfristige Anpassungen möglich und nö-
tig. Für die Kernfusion fordern wir die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen
mit dem Ziel eines Fusionsgesetzes.
Erreichung der unabweisbar notwendigen Wirtschaftswende anhand des Umfangs ihrer Umsetzung
politisch einordnen:
1. Jahresbürokratieabbaugesetz einführen. Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Deshalb
fordern wir – analog zum Jahressteuergesetz – die Einführung eines Jahresbürokratieabbau-
gesetzes. So bekämpfen wir den Bürokratie-Burnout und bauen jährlich konsequent unnötige
Vorschriften ab.
2. Reform des Bürgergelds. Das Bürgergeld braucht eine Reform. Zumutbare Arbeitsangebote,
auch sogenannte Ein-Euro-Jobs, müssen angenommen werden. Sanktionen für Verweigerer
müssen zudem verschärft werden. Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht
nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte
mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen. Der verfassungs-
rechtliche Spielraum für verschärfte Sanktionen muss ausgenutzt werden, bis hin zu einer
vollständigen Streichung von Leistungen.
3. Moratorium für Sozialleistungen. Für mindestens drei Jahre soll die Politik keine neuen Sozi-
alleistungen beschließen. Ausgabenprogramme müssen konsolidiert werden. Bei der Berech-
nung der Höhe der Grundsicherung (Bürgergeld) wird strikt die regelsatzbezogene Preisent-
wicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2025 ist daher eine Nullrunde zu erwarten.
4. Steuerliche Vorteile für Überstunden. Wer über die volle Arbeitszeit hinaus arbeitet und da-
mit zu Wachstum und Fortschritt in unserem Land beiträgt, muss davon profitieren. Über-
stunden und ausbezahlte Überstundenzuschläge sollen daher wie Bezüge aus einem Minijob
oder besser behandelt werden.
5. Regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs und der Freibeträge. Leistung und Ar-
beit müssen sich lohnen. Es darf nicht sein, dass Menschen durch die kalte Progression nach
einer Gehaltserhöhung real weniger Geld zur Verfügung steht als vorher. Solche heimlichen
Steuererhöhungen müssen vermieden werden. Die Steuerbelastung der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler darf nicht weiter steigen. Für die Jahre 2025 und 2026 muss deshalb ein In-
flationsausgleichsgesetz 2.0 beschlossen werden.
6. Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dieser ist in erster Linie zu einer Steuer
für die Wirtschaft geworden und benachteiligt Unternehmen im Wettbewerb. Der Solidari-
tätszuschlag soll in zwei Schritten abgeschafft werden: Zunächst soll eine Absenkung auf 3
Prozent erfolgen. 2027 soll der Solidaritätszuschlag dann vollständig entfallen und Unterneh-
men somit um 14,5 Milliarden Euro entlasten. Unser Ziel ist darüber hinaus, dass die effek-
tive steuerliche Belastung von Unternehmensgewinnen maximal 25 Prozent beträgt.
7. Abschreibungserleichterungen des Wachstumschancengesetzes verlängern. Die degressive
Abschreibung soll bis 2029 fortgeführt werden. Bei einem Abschreibungssatz von 20 Prozent
bedeutet dies für Unternehmen einen Liquiditätsgewinn von mehr als vier Milliarden Euro
pro Jahr. Für Anschaffungen, die 5.000 Euro nicht überschreiten, soll es eine Gruppenab-
schreibung geben.
8. Aussetzung des Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das nationale Lieferket-
tengesetz ist bis zum Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie und ist bis zu dessen Erset-
zung durch das Umsetzungsgesetz der EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig auszusetzen. Bei
der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie müssen alle Spielräume genutzt wer-
den, um unverhältnismäßige und praxisferne Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern.
9. Baukosten senken. Wir fordern ein Moratorium für neue Vorgaben und Bürokratieanforde-
rungen im Baubereich, die Kosten erhöhen. Prozesse und Genehmigungsverfahren zum Aus-
bau von Dachgeschossen und zur Dachaufstockung sollen vereinfacht werden. Schriftformer-
fordernisse sollen entfallen, um digitale Bauanträge zu verbessern.
10. Förderung Erneuerbarer Energien schnellstmöglich beenden. Wir wollen Erneuerbare Ener-
gien endgültig in den Markt übernehmen und die EEG-Förderung beenden. Es müssen kurz-
fristig alle Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen im EEG genutzt
werden. Dazu können beispielsweise die Abschaffung der Vergütung von negativen Strom-
preisen oder die Senkung der Höchstpreise dienen. Wir wollen die Nutzung der heimischen
Energiereserven ausweiten.
11. Rente mit 63 abschaffen und Arbeitsanreize für ältere Menschen steigern. Die abschlags-
freie Rente für besonders langjährig Versicherte entzieht dem Arbeitsmarkt wertvolle Fach-
kräfte. Angesichts des Fachkräftemangels können wir uns die sogenannte „Rente mit 63“
nicht leisten. Wir wollen den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung nach Erreichen
der Regelarbeitsgrenze streichen. Wenn der oder die Beschäftigte keine freiwilligen Beiträge
zur Rentenversicherung leisten möchte, sollte auch der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversi-
cherung nach Erreichen des Renteneintrittsalters entfallen. Wer länger arbeiten möchte, soll
dies unter attraktiven Bedingungen auch machen können. Ziel ist ein wirklich flexibler Ren-
teneintritt nach schwedischem Vorbild.
12. Offensive zur Entfesselung von Innovationskräften. Für eine erfolgreiche Wirtschaftswende
ist entscheidend, dass wir dauerhaftes Produktivitätswachstum erreichen. Dafür müssen wir
die Deutschland innewohnenden Innovationskräfte durch Technologieoffenheit entfesseln.
Etwa im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie in der Gen- und Bio-
technologie hemmt innovationsfeindliche Regulierung Fortschritt, Investitionen in Forschung
und Entwicklung sowie Wertschöpfung. Hier sind kurzfristige Anpassungen möglich und nö-
tig. Für die Kernfusion fordern wir die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen
mit dem Ziel eines Fusionsgesetzes.