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Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
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Oder déjà vu?

Der User nachtstern machte mich auf eine mMn unglaubliche Neuerung bzw. Überarbeitung von Gesetzen im Bereich des Gesundheitswesens/Medikamententests aufmerksam. Abgesegnet und offenbar für gut befunden vom CDU-Gröhe, einer von Frau Merkels „lieb Kind“.

http://www.tagesspiegel.de/politik/d.../13602502.html

Dieser Artikel erklärt, dass zukünftig auch Demenzkranke und geistig Behinderte für Medikamentests “benutzt” werden können. Solche Menschen, die sich nicht dagegen verwehren können und denen man die Tragweite gar nicht erklären kann…. Das Besondere daran ist, dass diese Probanden selbst von der Erprobung der Medikamente an ihnen keinen Nutzen haben.
...

Und das ist nur ein Teilaspekt der Missstände...

http://www.br.de/radio/b5-aktuell/s...raftaeter-fixierung-massregelvollzug-100.html
 

denker_1

Deutscher Bundeskanzler
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Darf der Arzt dir zu Testzwecken Spritzen setzen, wenn du dazu zuvor dein klares Ja gegeben hast?

Ja, wenn ich das Einverständnis hierzu ausdrücklich bei volem Bewusstsein gegeben habe, definitiv.

Wenn du also geschrieben hast: "Ich möchte dabei helfen, Medikamente zu erproben". Darf dann jemand anders diese deine Meinung als ungültig erklären - also in deinem Namen anders entscheiden - nur weil du im Augenblick des Test nicht mehr entscheidungsfähig bist. Darum geht es.

Als ein gewisser Österreicher sich angemaßt hatte, im Namen Dutschlands Politik zu machen, wurden in dessen Namen ebensolche Experimente durchgeführt und sogr nach wesentlich schmerzhaftere, allerdings OHNE die Zustimmung der Betroffenen Versuchspatienten. Genau dies gilt es zu verhindern. Dies kann geschehen durch eine lückenlose Aufklärung und Nennung der mit dem Experiment verbundenen Risiken und ggf. einer richtig üppigen Entschädigung (Vergütung) bei sehr risikoreichen Experimenten. Wenn dann die Versuchsperson zustimmt und die Konditionen geklärt sind, dann und nur dann darf das Experiment ausgeführt werden.

Ein anderer Fall wäre, der Patient ist unheilbar krank, eine neue Methode könnte ihn retten. Oder der Patient behält nach der alten aber ausreichend erprobten Therapiemethode mit 100% Sicherheit bleibende Schäden zurück, die neue Methode ist noch nicht ausreichend erprobt, könnte aber die vorausgesagten beleibenden Schäden beheben.

AUch in diesen beiden Sonderfällen halten ich den Versuch für ausführenswert. Aber auch hier ist es erforderlich, die Zustimmung des Patienten einzuholen. Außer bei Koma und lebensgefährlicher Verletzung, wenn die neue aber nicht ausreichend erprobte Methode die Rettung bringen kann.
 

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