Gendern kann sinnvoll und und sinnleer erfolgen:
Wenn beispielsweise im Gesetz steht, beide Geschlechter sind zu nennen (z.B. § 13 brandenburgisches Landesgleichstellungsgesetz von 1994) und in einer Rechtsverordnung nur das Maskulinum genannt wird (z.B. Beamtenzuständigkeitsverordnung MdF Brandenburg von 2012), dann liegt offensichtlich eine Benachteiligung von
Männern vor.
(Es sei denn, die Rechtsverordnung regelt ausnahmsweise etwas Gutes, z.B. eine Förderung, dann wird sich aber jede Frau auf den Gleichstellungsgrundsatz berufen - Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 5, Abs. 3 Verfassung des Landes Brandenburg.)
Denn ein Ministerium, das fast 2 Jahrzehnte nach dem gesetzlichen Verbot des generischen Maskulinum eine Rechtsverordnung erlässt, meint offensichtlich mit dem Maskulinum auch nur Männer.
Und wenn diese dann anders als Frauen behandelt werden, liegt offensichtlich Diskriminierung der
Männer vor.
Aber man kann´s mit dem Gendern auch übertreiben:
(Hervorhebung von mir)
Hier stellt sich nun wirklich die Frage, wieviele Patienten und hier meine ich nur Männer, ein Gynäkologe hat.