Es ist schon auffallend, man kann oft und fast überall nachlesen, was richtig, einleuchtend und gut für das Volk,
und für die Gesellschaft ist, aber warum wird dann meistens das Gegenteil davon getan, und auch noch straflos?
Charta der Grundrechte der Europäischen Union - European Parliament
Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. - - - Erzähle mal das der deutschen Staatsregierung im Bezug zur Geburtsurkunde,
Registrierung, Personen-Identifikationsnummer und der Steueridentifikationsnummer.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. - - - Erzähle mal das dem Job-Center.
(3) Menschenhandel ist verboten. - - - Früher holte man sie mit Galeeren aus ihren Ländern, heute macht man demokratisierende Angriffskriege und lockt
mit Versprechungen diese in eigene Land, um sie als Facharbeiter unterzubringen.
:happy:
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Lohngrundsätze
183–80093-0001/CC-BY-SA
Unter Buchstabe a) werden in Artikel 7 des UN-Sozialpaktes einige Grundsätze für den Arbeitslohn aufgestellt.
Er soll ein angemessenes Entgelt für die geleistete Arbeit sein und zugleich dem Arbeitnehmer und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen.
Daneben wird der Grundsatz der Lohngleichheit bei gleichwertiger Arbeit ganz allgemein und das Recht der Frau auf Gleichbehandlung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und der Festlegung der Arbeitsentgelte hervorgehoben.
Die Angemessenheit des Arbeitsentgeltes wird in der Bundesrepublik Deutschland vor allem durch ein Netz von Tarifverträgen auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes gewährleistet. Gesetzliche Sonderregelungen bestehen für die Heimarbeit und die Leiharbeit. Unter gewissen Voraussetzungen können auch für andere Bereiche Mindestlöhne festgesetzt werden.
Die Lohngleichheit wird in Deutschland allgemein durch das Grundrecht des Artikel 3 GG, der auch die Tarifpartner und Partner von Betriebsvereinbarungen bindet, und einfachgesetzlich u.a. durch das Allgemeine Glichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleistet.
Von den für die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlichen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation in diesem Bereich sind insbesondere zu erwähnen:
•Übereinkommen 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit und
•Übereinkommen 111 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
aus,
https://www.sozialpakt.info/gerechte-arbeitsbedingungen-3225/
Da kann man die Rechte und Pflichten, die Vergütungsformen von Arbeitssklaven nachlesen.