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Gelöschtes Mitglied 2801
Das ist nicht deckungsgleich mit der Frage der Reife. Urteilsfähigkeit (die zur freien Entscheidung grundlegend notwendig ist) bei Krankheiten bedeutet zumindest in Deutschland, dass beurteilt wird, ob eine schwer kranke Person aufgrund von Medikamenten beziehungsweise der Krankheit selbst in ihrem rationalen Entscheidungsvermögen, also situativ eingeschränkt ist. Demenzen, krankheitsbedingte affektive Störungen, Hormonkonzentrationsveränderungen aufgrund von Medikamenten… wären Beispiele. Reife ist die Beurteilung der kognitiven Entwicklung, also der Fähigkeit komplexe und theoretische Konzepte zu verstehen (wie den Tod).Das wird doch von einem oder auch mehrere Psychologen entschieden.
In dem Artikel heißt es ganz klar:
Ein Psychologe muss bezeugen, dass er urteilsfähig ist und in der Lage, sich aus freien Stücken fürs Sterben zu entscheiden.
Das tiefgreifende theoretische Konzept ist die Folge der Entscheidung zur Sterbehilfe.Starke Schmerzen die nicht behandelt werden können, sind für einen 7 Jährigen erfassbar.
Und was wären eigentlich tiefgreifende theoretische Konzepte die für einen 7 Jährigen nicht erfassbar sind?
Und so lange diese tiefgreifende theoretische Konzepte die Lebensqualität eines Todkranken Kindes mit starken Schmerzen nicht nachhaltig verbessern ist darauf geschissen.
Die Frage ist die, ob dieses Verfahren kritisch genug ist und das sehe ich ehrlich gesagt nicht.Mein Kind würde ich niemals zwingen die schmerzen so lange auszuhalten.
Wie in dem Link beschrieben – wenn Alle Ärzte zugestimmt haben, entscheidet das Kind.