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Hallo,
Ich hoffe das Thema gibt es nicht schon.
Im Irak verbüßt die Verbrecherin Linda W. gerade eine erschreckend kurze Haftstrafe von 5 Jahren ich hätte hier ehr das anfängliche Strafmaß begrüßt aber das ist nur meine Meinung.
Jetzt stellt sich mir eine interessante Frage:
Sind mitglieder des IS durch die Genfer Konvention geschützt?
Der IS ist ist kein realer Staat und seine Miliztruppen sind somit durch die Bank irreguläre ohne Kombattanten Status. Somit sprechen wir vom Status eines Söldners und jemand der dem IS beitritt ist weder während einer Kampfhandlung durch die Haager Landkriegsordnung noch danach durch die Genfer Konvention geschützt. Oder sehe ich da was Falsch?
Währe also bei einem aktiven ("Sitten" Wächterin) Mitglied der Sekten-Miliz wie Linda W. eine Standgerichtliche aburteilung mit anschließender Exekution überhaupt Völkerrechtswidrig gewesen?
MfG, Rabe.
Ich hoffe das Thema gibt es nicht schon.
Im Irak verbüßt die Verbrecherin Linda W. gerade eine erschreckend kurze Haftstrafe von 5 Jahren ich hätte hier ehr das anfängliche Strafmaß begrüßt aber das ist nur meine Meinung.
Jetzt stellt sich mir eine interessante Frage:
Sind mitglieder des IS durch die Genfer Konvention geschützt?
Der IS ist ist kein realer Staat und seine Miliztruppen sind somit durch die Bank irreguläre ohne Kombattanten Status. Somit sprechen wir vom Status eines Söldners und jemand der dem IS beitritt ist weder während einer Kampfhandlung durch die Haager Landkriegsordnung noch danach durch die Genfer Konvention geschützt. Oder sehe ich da was Falsch?
Währe also bei einem aktiven ("Sitten" Wächterin) Mitglied der Sekten-Miliz wie Linda W. eine Standgerichtliche aburteilung mit anschließender Exekution überhaupt Völkerrechtswidrig gewesen?
MfG, Rabe.